1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Zivilcourage (ein besserer Titel fälltm mir leider nicht ein)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Puep, 10 November 2009.

  1. paraskewi

    paraskewi Gast

    @franzi: hast du kinder?
     
  2. doc.steel

    doc.steel Gast-Teilnehmer/in

    dann hast sowieso falsch reagiert! wenn du weisst, dass du den wixtrottl nicht alleine fixieren kannst, dann hat der fesche uneingeschränkt recht. das war ausser blöd nix.

    haben die alle das selbe beobachtet wie du?
    sehr wahrscheinlich nicht!
    womit der ball wieder dort ist, wo er weggespielt wurde!

    jemand überführen wollen und dabei wissen, dass man sich dabei auf die anderen verlassen bzw. hoffen muss ist schlicht fahrlässig, weil man dadurch mehr menschen gefährdet als wie wennst den mund gehalten hättst.

    glaubst du....

    is a schwer möglich
    hätt ma ohne deinem erlebnis aber auch gwusst
    hat scho der herr lehrer immer gsagt!
    kann ich aber mit meiner erfahrung die ich bisher erworben habe effektiver.
     
  3. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    du auch nicht.
     
  4. Donaunixe

    Donaunixe Gast

    furchtbare Geschichte:(

    Ehrlcih gesagt glaube ich aber nicht, dass es irgendetwas gebracht hätte wenn die Polizei gekommen wäre. Sie hätten mit ihm geredet, vielleicht hätte er auch eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses bekommen, aber mehr nicht.

    Solange er "nur" schaut und sich dabei einen runterholt, macht er sich nämlich nicht strafbar, so unglaublich das auch klingt. Da müsste mehr passieren:(
     
  5. Was genau?
    Wieviel mehr?

    Gilt das Strafausmaß dann nur für öffentliche Masturbation oder auch für die Fälle aus den Fäden "Ausgefallene Orte für Geschlechtsverkehr"?
     
  6. Donaunixe

    Donaunixe Gast

    Weiß ich nicht.

    Was ich oben geschrieben habe, hat mir die Polizei gesagt als ich mit 18 einen Mann wegen etwas ähnlichem anzeigen wollte.
    Ich war wirklich der Meinung das wäre bereits sexuelle Belästigung, war aber falsch gedacht.
     
  7. Rebelheart

    Rebelheart Gast

    Da muss ich dir leider widersprechen! Wahrscheinlich wäre die Verwaltungsstrafe höher als die strafrechtliche, (ev. welchen Berufsstand derjenige hat - da kann man auch einiges in Gang setzen...) aber es gibt im Strafrecht einen Paragraphen der mir scheint zu passen nach der Schilderung... (aber was die StA daraus macht kann ich nicht beurteilen)
     
  8. hacer82

    hacer82 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn sein Name aufgenommen wird, isses (viel zu) wenig, aber immerhin etwas?! Denke auch, ihm wäre "nicht viel passiert", aber wenigstens ist er "polizeibekannt".

    Mir fällt auf, dass sich männliche User sehr viel negativ-kritischer äußern, als weibliche?!

    @doc steel: Du hättest "effektiver geholfen"? Wie? Lass uns an Deiner Weisheit teilhaben!
     
  9. Pearl

    Pearl Gast-Teilnehmer/in

    meine güte, ... ich bin innerlich grad ganz aufgewühlt, weil man dich in der situation so alleine gelassen hat. ich hätte vermutlich versucht mit handy ein video zu machen, wobei mein iphone diese funktion nicht hat, somit auch blöd, aber vermutlich foto gemacht, versucht still einen verbündeten zu organisieren, der schaut, dass der typ nicht abhaut und auf jeden fall die polizei geholt. so denke ich jetzt - ob ich auch so im endeffekt reagiert hätte, kann ich faierweise jetzt nicht sagen, aber vermutlich schon.

    was mich fertig macht ist, dass der typ um diese zeit vermutlich gemütlich daheim sitzt, sich vielleicht am pc grad schlimme sachen anschaut und morgen wieder sowas machen könnt. :(
     
  10. Donaunixe

    Donaunixe Gast

    Wie gesagt, mir hat die Polizei damals als ich meine Anzeige gemacht habe, gesagt, mehr als Erregung öffentlichen Ärgernisses wäre es nicht wenn er sich "nur" einen runterholt. Auch wenn er dich dabei aus wenigen Metern Entfernung offensichtlich anstarrt.

    Aber wenn sie ihn erwischen könnten sie ihm "klar machen, dass er sich dort nicht mehr blicken lassen soll":rolleyes:
    Das war an einem Fluss auf einer Sandback.
     
  11. Puep

    Puep Gast

    bezüglich Strafe: 50 € Strafe für Erregung öffentl. Ärg. hab ich mal erlebt! Quasi 2 Mal Falschparken. Was soll man da noch sagen.

    @negative Einstellung der Männer:
    Unsicherheit? Wut? Hilflosigkeit? Ich weiß es nicht. Ist ja eigentlich auch egal. Wichtig ist, dass sie nicht wegsehen, wenn sie selbst in so eine Situation kommen. Dann haben wir schon gewonnen.
     
  12. Rebelheart

    Rebelheart Gast


    Erregung öffentl. Ärg. - gibts in Ö nicht, d.h. Anstandsverletzung und fällt unter Landesgesetz .. also neun mal verschiedene Strafbeträge...

    Wie gesagt es gibt im Strafrecht einen Paragraphen der passt auf deine Schilderung...
     
  13. Rebelheart

    Rebelheart Gast

    Damals ist ein dehnbarer Begriff... ;)
    Aber ich werde mich mal schlau machen und einen mir bekannten Polizeijuristen kontaktieren und ihn die Geschichte schildern... melde mich dann wieder!
     
  14. Berthold

    Berthold Gast

    Für zuhause?
     
  15. Für den Richter.
     

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