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Wohnservice Wien und Genossenschaftswohnungen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Seifenblase, 12 Juni 2011.

  1. treble.clef

    VIP: :Silber

    kann man, wenn man eine eigentumswohnung besitzt, zusätzlich in eine genossenschaftswohnung ziehen? Etw etwa als sicherheit behalten und vermieten? Oder schließt sich das aus? Überlegen nämlich unsere derzeitige mietkaufwohnung zu kaufen, die wird aber wohl mal zu klein werden, falls noch ein kind. Dann müssten wir umziehen.
     
  2. schnuffi1979

    VIP: :Silber

    also wir mussten eine beglaubigung unterschreiben das wir binnen 6 monate einen nachweis bringen das wir die jetzige whg aufgegeben haben.
     
  3. Seifenblase

    Seifenblase Gast-Teilnehmer/in

    Wieso, wenn die Wohnung sowieso zu klein ist? Gibts da irgendwelche Regeln dafür und welche und wo?
     
  4. schnuffi1979

    VIP: :Silber

    so hab mir das formular jetzt rausgesucht.
    ist eine eidesstattliche erklaerung in der unter anderem steht:

    ich verpflichte mich, binnen 6 monate nach bezug der oben angefuehrten wohnung, miet- und sonstige rechte an einer anderen wohnung/haus, die mir sowie den mit mir im gemeinsamen haushalt lebenden personen zustehen, nachweislich aufzugeben.
     
  5. Seifenblase

    Seifenblase Gast-Teilnehmer/in


    Hm, aber eine Eigentumswohnung und Mietrechte sind doch nicht dasselbe? Vor allem wenn die Wohnung viel zu klein ist, macht das doch überhaupt keinen Sinn?
     
  6. schnuffi1979

    VIP: :Silber

    du keine ahnung, ich haette es so aufgefasst. aber man koennte sich ja auch bei der genossenschaft erkundigen wenn man denn ein eigentum hat und es behalten will.

    aber vl ist es auch deswegen weil unsere whg eine gefoerderte whg ist und da wird ja das einkommen auch ueberprueft.
     
  7. Seifenblase

    Seifenblase Gast-Teilnehmer/in

    Klar muss man das Einkommen durch die Vermietung der Whg dann bei einer Förderung einrechnen, aber die Wohnung aufgeben kann ich mir nicht vorstellen und auch wenn man gefördert wird.

    Meine Logik, aber vielleicht weiss sonst wer was dazu? Jedenfalls sicher ein Punkt auf den man achten sollte.
     
  8. -sandra85-

    -sandra85- Gast-Teilnehmer/in

    Also unsere Nachmieter würden unsere Wohnung laut Genossenschaft NICHT bekommen wenn sie eine Eigentumswohnung besitzen würden.
     
  9. Seifenblase

    Seifenblase Gast-Teilnehmer/in


    Weisst du obs da irgendwelche Regeln dazu gibt und vor allem wo? Was nutzt mir eine 1 Zimmerwhg für 5 Personen? Das ist doch total unlogisch?
     
  10. definger

    definger Gast-Teilnehmer/in

    ich kann mir vorstellen dass du auf eine eigentumswohnung nicht gemeldet sein darfst (weder haupt noch nebenwohnsitz) damit du eine genossenschaftswohnung kriegst.

    aber dass allein der besitz schon ein ausschlussgrund ist bezweifle ich stark. eben aus den von dir genannten gründen (zu klein, 800km weit weg, etc...)
    schreib eine mail ans WSW, die sind da recht fix.
     
  11. -sandra85-

    -sandra85- Gast-Teilnehmer/in

    Nein ich weiß leider nichts genaueres darüber, aber ja am besten mal beim WSW nachfragen.
    Vielleicht gibts da ja auch einen Unterschied ob man eventuell nur geförderte Genossenschaftswohnungen nicht bekommt, "nicht geförderte" aber schon ?!
     
  12. Seifenblase

    Seifenblase Gast-Teilnehmer/in

    Darf ich nochmal was nachfragen? Ich habs inzwischen geschafft beim Wohnservice auf die Liste meines Wunschprojektes zu kommen.

    Bei der Vergabe: werden da alle auf der Liste gleichzeitig angemailt, dass man sich nun eben für eine bestimmte Whg anmelden kann, oder geht das irgendwie nacheinander? Also schicken die dann 1000mails und wer von diesen 1000 dann am schnellsten ist kommt eben eine Reihung 1 bei den 1-10 oder mailen die erst den ersten 100 und dann den nächsten 100?
     
  13. HeidelBaer1206

    HeidelBaer1206 Gast-Teilnehmer/in

    Hi!

    Das neue Procedere bei WSW läuft folgendermaßen:

    Du kannst Dich bei Projekten voranmelden (ich gehe davon aus, dass Du das mit Liste gemeint hast).

    Je nach Anmeldung, bekommst Du dann früher oder später die Meldung, dass Du noch einmal Interesse bekunden mußt - würde ich dann so schnell wie möglich machen

    Danach bekommst Du dann eine Meldung, dass Du Dich jetzt für eine Wunschwohung anmelden kannst.

    So wie Du geschrieben hast, schreiben sie gestaffelt nach Anmeldedatum an, dh. nicht wundern wenn schon 7 Leute vor Dir angemeldet sind ... alles sehr kompliziert.


    Wegen Eigentumswohung und Genossenschaftswohnung:

    wir waren vor kurzem auf einer Info-Veranstaltung von einem neuen Bauprojekt: die Dame hat uns erklärt, dass man schon eine Eigentumswohnung haben darf, allerdings nicht im Umkreis von 150km der Genossenschaftswohnung - und natürlich darfst Du dort weder als Haupt- noch Nebenwohnsitz gemeldet sein.


    LG
     
  14. Seifenblase

    Seifenblase Gast-Teilnehmer/in

    Danke, da muss ich dann nochmal nachfragen.

    Generell finde ich das System vom Wohnservice sehr gut, jedenfalls für jemanden der regelmässig mails liest ;)
     
  15. HeidelBaer1206

    HeidelBaer1206 Gast-Teilnehmer/in

    Jup, aber ich war erstaunt, wie früh man sich für 'heiße' Projekte anmelden muss ... oft sind's fast 3 Jahre :eek:
     
  16. Pamira

    Pamira Gast-Teilnehmer/in

    Noch ein Unterschied zwischen der Anmeldung beim WSW und bei der Genossenschaft selbst: beim WSW kriegst nur eine bestimmte Größe, je nach Anzahl der Personen, die einziehen, bei der Genossenschaft sind sie da meist nicht so genau. Ansonsten sind sie gleich teuer und auch viele Infos kriegst dann gleich direkt über die Genossenschaft, auch wennst die Whg übers WSW bekommen hast.

    Und was die Wohnungsaufgabe betrifft: da gehts um die Förderung. Geförderte Wohnungen kriegst du, wenn du nachweisen kannst, dass du sie "zur Befriedigung deines Wohnbedürfnisses" brauchst. Wennst eh eine andere Whg hast, wird es eher schwierig sein, das nachzuweisen....
     
  17. Seifenblase

    Seifenblase Gast-Teilnehmer/in

    Danke. Das ist dann eh alles okay. Die ETW ist zu klein fürs Wohnbedürfnis und die Whg die wir wollen wird in jedem Fall gefördert. Ich bin bei der Genossenschaft auch angemeldet, aber ich hab nicht ganz verstanden wie die das aufteilen mit welche Whg die Genossenschaft selber vergibt und welche das Wohnservice? Wenn die Genossenschaft das erstmal entscheiden kann, bliebe ja fürs Wohnservice nix mehr und das kann ja auch nicht stimmen?
     
  18. Palmetto

    VIP: :Silber

    Die Genossenschaften müssen jede 3. freiwerdende Wohnung dem Wohnservice Wien zur Vermittlung überlassen!

    Liebe Grüße,
    Palmetto
     

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