1. Reden wir miteinander ...

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wofür bezahl ich ARA?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von DerStefan, 15 Januar 2013.

  1. Dione

    VIP: :Silber

    ARA gibts übrigens in ganz Europa und ist auch in ganz Europa ausweispflichtig. Es ist sicher kein Austraikum, wie es Q genannt hat.
    Das zahlst du für die Verpackung, die du in Umlauf bringst. Die Kartons, die du z.B. verkaufst, aber auch jedliche Verpackungen, die mit deinen Produkten geliefert werden, müssen mal entsorgt werden. Für die musst du dann ARA bezahlen (Abgaben richten sich nach dem Gewicht und dem Material). Es gibt übrigens auch Überprüfungen von der ARA, wenn sie glauben, dass du deine Abgaben nicht richtig machst. Dann solltest du deine ganzen Infos schön dokumentiert haben.
    Unter Lieferanten ist es so, dass an sich derjenige die ARA zahlt, der das Produkt an den Endkunden verkauft. Insofern wird dir dein Großlieferant die ARA auch weiterverrechnen, sofern du nicht mit ihm vertraglich vereinbart hast, dass er die ARA für dich übernimmt.
     
  2. Dione

    VIP: :Silber

    Bist du auch verpflichtet ERA zu zahlen? Für die Elektrogeräte, die du verkaufst, oder macht das dein Lieferant?
     
  3. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ich war vor vielen Jahren für einen Produktionsbetrieb für den Aufbau und Abrechnung der ARA zuständig.
    Das gibt es in Österreich seit ca. Mitte der 90er Jahre und war ein Geschenk der Rauch-Kallat als damalige Umweltministerin.

    Alle Verpackungsmaterialien, ganz gleich ob Primärverpackung, Umverpackung, Transportverpackung sind pro Artikel genau nach Gewicht und Material zu berechnen und statistisch zu erfassen, sowie regelmäße Meldung an die Altstoff Recycling Austria zu machen.

    Für in Verkehr gebrachte Waren sind für deren Verpackungsmaterialien nach festglegeten Tarifen und Materialien Abgaben zu bezahlen, die dazu berechtigen, dass der Endverbraucher diese über das öffentliche Müllentsorgungssystem entsorgen kann.

    Ein Unternehmen braucht dann keine Abgaben leisten, wenn es nachweisen kann, dass es 100% der in Verkehr gebrachten Materialien selber rücknimmt und fachgerecht entsorgt (oder wiederverwertet). Die Erfassung aller Verpackungsmaterialien und periodische Meldung an die ARA ist trotzdem durchzuführen.
    Es fast ein Ding der Unmöglichkeit, dass 100% der Endverbraucher die Verpackungsmaterialien an den Lieferanten rückführen.

    Betriebe werden von der ARA stichprobenartig überprüft.

    Wie die Abrechnung von länderübergreifenden ARA Beiträgen abläuft weiß ich nicht mehr, würde aber vermuten, dass dafür die statistische Erfassung aber keine weitere Abgabe mehr anfällt.
     
  4. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ich nehm sogar weit mehr zurück, als ich in Verkehr bringe...
     
  5. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Ja aber du bringst das ja doch wieder in Verkehr nachher - weil du kaum ein Entsorger gem §15 oder §16 Abfallwirtschaftsgesetz bist.
    Das du Verpackungen zurücknimmst ist ja dein Privatvergnügen.
     
  6. Dione

    VIP: :Silber

    Vor allem, wenn er vorher schreibt, dass er die Verpackungen dann wieder verkauft, ist es ja nichtmal mehr nur Privatvergnügen, sondern tatsächliches in Umlauf bringen.

    StefanStefan: Und wie inkale geschrieben hat - befreit bist du nur, wenn du nachweisen kannst, dass du 100% zurücknimmst und für die Entsorgung aufkommst (nicht sie weiter vertreibst)
     

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