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Wochengeld für Selbständige

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sandra2912, 11 Oktober 2011.

  1. odessa

    odessa Gast-Teilnehmer/in

    das kommt auf den beruf an! aber am besten du rufst bei der sva an, die mitarbeiter sind wirklich nett und helfen garantiert weiter.

    @silvie: sorry, aber es waren da grad so viele stolpersteine, dass mich diese sache - und nicht dein beitrag - wirklich sehr geärgert hat.

    ich hab mich für das ekbg entschieden, und wollte ein jahr einfach nichts arbeiten/nichts verdienen (höchstens minimal im erlaubten rahmen) -> da hieß es ACHTUNG, die sva-beiträge zählen als gewinn! also rundumtelefoniert, beste lösung: selbständigkeit beenden. sva-mitarbeiter rät dazu, das mit 1. oktober zu machen, wenn der 9. der egt ist, weil wenns früher kommt könnte der 1.11. zu spät sein und es gibt eh übergangsfristen... ich habe keinen gewerbeschein, den ich ruhend stellen kann, ich bin freie dienstnehmerin, da geht das nur mit monatserstem!

    dann hieß es ACHTUNG, wenn 14 tage kein versicherungsverhältnis -> kein kbg und eventuell probleme mit der ecard, nun ist mein kind heute am 14. 10. noch immer nicht da, ich leide ohnehin schon, und erfahre dann, dass ich im allerschlimmsten fall kein kbg bekomme und einen spitalsaufenthalt selbst zahlen müsste (bzw. vor gericht darum streiten müsste)....WAHHHH

    also versuche ich jetzt, die selbständigkeit erst mit 1.11. zurückzulegen, muss mich also für 1 monat neu anmelden, keine ahnung, ob das genehmigt wird, jedenfalls ist alles nicht einheitlich klar geregelt, weil ich eben anscheinend nicht zielgruppe bin. aber ich zahle genug, um mich da nicht als sozialschmarotzerin fühlen zu müssen, wenn ich einfach nur mein kindergeld bekommen möchte...

    danke jedenfalls für deine ausführlichen antworten, du bist eine der ersten, die sich damit auskennt und sorry für meine aufregung... :rolleyes:
     
  2. pregnant

    pregnant Gast-Teilnehmer/in

    So is es... irre, aber wahr. Nachweisen müsste man es im schlimmsten Fall irgendwie, glaub ich. Aber wenn die SVA von sich aus - wie odessa auch schon geschrieben hat - dir den Tipp gibt, einfach ein Kreuzerl bei Betriebshilfe zu machen, werdens das eher selten tun.
     
  3. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    @Odessa:
    Ich hoffe, dass du alles hinbekommst mit dem KBG und der Krankenversicherung usw., aber am Wichtigsten ist: dein baby. Ich wollte dich nicht aufregen oder ärgern oder so, ich hoffe, das hast du bemerkt. Es gibt nur immer wieder hier so Halbwahrheiten und Missverständnisse und das kann andere richtig reinreissen, nur deshalb hab ich mich eigentlich gemeldet.
    Wünsche dir alles Gute und Liebe.
     
  4. odessa

    odessa Gast-Teilnehmer/in

    danke - alles ist gut, bzw. wird schon gut werden...
     
  5. ajkl

    ajkl Gast-Teilnehmer/in

    ACHTUNG, es gab hier eine gravierende Änderung vor relativ kurzer Zeit.
    Du musst Wochengeld ankreuzen und keiner verlangt einen Nachweis über eine Betriebshilfe.

    Betriebshilfe ist jetzt die ECHTE Betriebshilfe vom Verein Betriebshilfe, da kommt dann jemand in den Betrieb und hiflt aus, ich hab das grad erfolgreich gemacht.

    Früher hatte man nur Wochengeldanspruch, wenn man bestätigt hat, dass jemand aushilft (mind. seit 2007 auch ohne konkreten Nachweis, ich musste jedenfalls nie was vorlegen), das ist jetzt aber nicht mehr so, es sind auch andere Formulare als noch vor 3 Jahren!

    Bitte beraten lassen (am besten direkt auf der SVA)

    Nachträglich ergänzt: Wenn du wen einstellst, ist es deutlcih besser, das über den Verein Betriebshilfe abzuwickeln, da die nicht eine steuerfreie Pauschale auszahlen, sondern das Gehalt komplett übernehmen (also du brauchst nichtmal die Lohnverrechnung machen) und du in dieser Zeit aber schon Kinderbetreuungsgeld bekommst. Wenn du das Wochengeld direkt ausbezahlt bekommst, ruht das Kindergeld!

    Angelika
     
  6. da hier ein paar wissende beieinander sind, ich hab bitte noch eine frage... wenn ich sva-versichert bin und schon im mutterschutz bin, dann kann ich keine honorarnoten mehr ausstellen oder? ohne das wochengeld zu verlieren natürlich. (also mit datum innerhalb des muschu)
     
  7. ajkl

    ajkl Gast-Teilnehmer/in

    Sicher kannst Honorarnoten ausstellen. Du verwechselst das jetzt mit der Zuverdienstgrenze vom Kindergeld, denk ich. Als SVA Versicherte hast du kein Arbeitsverbot, sondern ein Arbeitsgebot, sprich du kriegst das Wochengeld NUR, wenn du den Betrieb nicht schließt, also weiterhin deine Rechnungen schreibst.

    lg angelika
     
  8. achso! ja da hab ich wirklich was missverstanden. als angestellte darf man ja im muschu nicht arbeiten, das war wohl mein denkfehler... hast du da vl noch mehr infos für mich? nur falls du sie zufällig hast, ich seh mich aus der sva seite nicht raus...
     
  9. so so so.

    hab jetzt bei der sva angerufen und mich informiert. diese möglichkeit hab ich irgendwie ausgeblendet :D

    also der sehr nette herr hat mir erklärt, ich darf natürlich während des wochengeldbezugs weiterarbeiten. ich muss allerdings angeben, eine betriebshilfe zu haben (in meinem fall als neue selbständige reicht das, ansonsten müsste man sich ev mit der wirtschaftskammer zamreden). am antrag reichts, "ja" anzukreuzen. ich muss nicht angeben, wer meine betriebshilfe ist, und dieser auch nichts bezahlen. die hilfe kann aus einfachen telefonanrufen bestehen, das reicht.

    ich dachte mir, ich mach ein kleines gedächtnisprotokoll für mich und vl hilfts ja gleichzeitig auch jemand anders weiter!
     
  10. Entourage

    Entourage Gast-Teilnehmer/in

    also nix für ungut - ich bereue bis heute nicht, eine gmbh gegründet zu haben und damit nicht mehr sva versichert zu sein.

    es ist viel besser, einfach wochengeld, kbg usw... zu bekommen, ohne diese ganze bürokratie und auch noch ohne selbstbehalt beim arzt. selbständige werden einfach in dieser richtung benachteiligt.

    am besten war noch die falschaussage der sva. ich müsste jetzt sva beiträge zahlen, weil ich im betrieb ausgeschieden bin - in den mutterschutz gegangen bin und daher wieder selbständig sei (!)....sorry, aber dies trifft nicht zu, die sva kommt einfach mit solchen aussagen und probiert es, ob man so blöd ist, und bezahlt. natürlich muss man nicht wieder sva zahlen, wenn man vorher in der eigenen gmbh angestellt war....:mad:
     

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