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Wir bekommen höchstwarscheinlich eine neue Wohnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Mausi88, 22 September 2011.

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  1. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Nein, ich hab meine sicher schon 7,8 Jahre

    @Mausi - super dass es geklappt hat :)

    -Fleur-
     
  2. Mausi88

    VIP: :Silber

    Ab dem Tag der Geburt also? Also quasi 2 Monate nach Mutterschutz dann?

    Mann, ich hasse Gesetze, alles so kompliziert.:rolleyes:
     
  3. Mausi88

    VIP: :Silber

    Danke.:)
     
  4. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Ähh,ja, am schlimsten ist das Mietrecht, das ist nämlich auch noch total unlogisch;)
     
  5. Fencheltee

    Fencheltee Gast

    Stimmt ja gar nicht. Das hätte dann ja relativ wenig Sinn ;) Ich hab meine auch schon jahrelang.
     
  6. Minotaurus12

    Minotaurus12 Gast-Teilnehmer/in

    :D I schon ,weil ich immer mein PW vergesse :D:wave:
     
  7. Mausi88

    VIP: :Silber

    Hmm, ok, danke euch schonmal.:)

    Hoffe bei geringfügig ist es das gleiche, weil da gilt ja oft was anderes.:rolleyes:

    Weil die Personalchefin hat mir heute echt Angst gemacht :(, sie meinte wenn ich nach den 8 Wochen wieder komm müssen sie einen neuen Vertrag aufsetzen, noch nie gehört, stimmt das, wenn ja, warum?:confused::confused:

    Und dann müssen sie auch erst schauen ob sie dann jemanden brauchen :eek:, aber wegen dem Kündigungsschutz müssen sie mich ja weiternehmen die erste Zeit und ich hatte eigentlich schon damit gerechnet das ich dort bleib/bleiben kann dann wieder, geh ja extra nach 8 Wochen wieder, weil wir brauchen das Geld ja.:(
     
  8. muell23

    muell23 Gast

    ich glaub du gehst da von falschen Annahmen aus. Du bist nur geringfügig angestellt und da entfällt meines Wissens nach der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutz und auch die Behaltefrist gibts nicht.

    Erkundige dich lieber mal bei der AK genau.
     
  9. Mausi88

    VIP: :Silber

    Oh Gott.:(:(
     
  10. Mausi88

    VIP: :Silber

    Hab jetzt das gefunden:

    Im Falle einer Schwangerschaft gilt das Mutterschutzgesetz für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen in vollem Umfang. Damit gilt der Kündigungs- und Entlassungsschutz
    und das absolute Beschäftigungsverbot acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.
    Weiters gelten alle Regelungen für die Inanspruchnahme der Karenz bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes und das Recht auf Wiedereinstieg nach der Karenz.

    Was heißt das denn jetzt für mich? Oder steht da nichts drinnen was meine Frage beantworten würde?:confused:
     
  11. muell23

    muell23 Gast

    Da steht, dass du keine Sorge haben musst und auch bei dir Kündigungsschutz besteht. Also, ruf zur Sicherheit nochmals bei der AK an, aber so wies da steht, kannst ohne Probleme nach dem Mutterschutz zurück an die Front :)

    Da hab ich sicherlich was durcheinander gebracht.
     
  12. Mausi88

    VIP: :Silber

    Oh mann, ja, werden wohl wirklich heute noch anrufen, möchte das geklärt haben, die hat mich heute echt fertig gemacht mit der Aussage.*schock*:eek:

    Wobei das ja nicht heißen muss das ich weiter dort bleib wenn sie dann eh jemand anders haben...:(
     
  13. nein!

    mausi: ist es nicht so, dass du in "kinderbetreuung" gehst, und nebenbei geringfügig arbeitest? dann ist das ja irgenwie auch karenz, oder hab ich da einen denkfehler? :eek: es wäre ja komisch, wenn du auf kinderbetreuungsgeld verzichtest, um weniger bei einem job zu verdienen, als du in karenz bekommst?
     
  14. Mausi88

    VIP: :Silber

    Ich weiß es nicht, wir blicken da irgendwie gar nicht durch.:confused::eek:

    Ich hab ja die ganze Zeit nur geringfügig gearbeitet bzw. davor gar nicht und war noch nie richtig in Karenz.:confused:
     
  15. Fencheltee

    Fencheltee Gast

    Du hast noch nie kinderbetreuungsgeld bekommen? :confused:
     
  16. Mausi88

    VIP: :Silber

    Doch, natürlich :D, aber ich war nie in Karenz weil ich ja nirgends angestellt war wo ich vorher gearbeitet hab bzw. wohin ich zurückgehen hätte können.:)
     
  17. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

     
  18. Mausi88

    VIP: :Silber

    Ich, für mich, verwend Karenz immer wenn ich auch wo angestellt war vorher und dachte auch nur dann heißt es Karenz, also wenn quasi ein Job wartet. :)

    Weißt nicht ob es offiziell auch Karenz heißt wenn man quasi nur daheim war.:confused:
     
  19. Mausi88

    VIP: :Silber

    Dankeschön.:)
     
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