1. Reden wir miteinander ...

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wie viel Ablöse verlangen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von monili, 20 Juni 2013.

  1. Weigelie

    Weigelie Gast-Teilnehmer/in

    Das klappt eh nicht. Höchstens dann, wenn der Neumieter ein Hascherl ist. :)

    Im Falle einer Bargeldtransaktion ohne Zeugen geht man als Nichthascherl aber so vor:
    Zuverlässiger Zeuge geht bis zur Haustür mit, überzeugt sich vom vorhandenen Bargeld im Börsel des Neumieters, wartet vor der Türe den Abschluss der Aktion ab und kontrolliert umgehend danach das nunmehrige Fehlen des Betrages. Kontoauszug von der Barabhebung des "schwarzen" Betrages hebt man ebenfalls gut auf.
    Nach Übergabe der Wohnung Fotos von der Einrichtung machen, eventuell von einem Altwarentandler schätzen lassen.
    Das reicht. Und diese Vorgangsweise wird auch von diversen Beratungsstellen empfohlen.

    Schließlich handelt es sich bei Genossenschaftswohnungen um mit Steuergeld geförderte Wohnungen, Gewinn mit der "Weitergabe" machen zu wollen, ist fies - und nicht, wenn man sich dagegen wehrt.
     
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  2. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Sehr gut und wie schaltet man die Risiken Zeugen und Kontobewegung aus ?

    Weigelie hat es schon angesprochen - hat sich überkreuzt.

    -Fleur-
     
    #62 -Fleur-, 19 Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 19 Juli 2013
  3. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    mhm ja, kenn ich... hab ich auch... Und darum würde ich auch niemanden zwingen eine Wohnung zu nehmen, bzw. irgendwo Ablöse zu zahlen... was die Thread-ERstellerin im übrigen auch nicht macht!!

    DAs Problem ist, dass viele eben KEINEN Anstand und Moral kennen, und sich mit dem Verkäufer EINIGEN (!!!) und ihn dann HINTERHER ins offene Messer laufen lassen.
     
  4. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    ja klar... ich würde dir raten, nicht zu viel CSI im Fernsehen anzuschauen... Ein Zeuge, der vorher das volle Brieftascherl sieht und hinterher das leere... hahahahaha... das ist ja echt lustig! Und der Behebungsbeleg, sagt gar nichts aus...

    Wenn du über deine eigenen Worte mal 1 Sekunde nachdenken würdest, würdest du merken, wie lächerlich diese Theorie ist. Auch wenn du mit deinem Vormieter alles korrekt machst, und von mir 500 korrekte Euros verlangst, vertraglich erfasst usw.., könntest du immer noch 30.000 von deinem KOnto abheben, und dann hinterher sagen, du hättes ihm 30.000 € bezahlt, und dein Freund ist vor der Tür gestanden und hat gesehen, dass hinterher das GEld nicht mehr im Börserl war... Bitte nachdenken vor dem Schreiben...
     
  5. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Nur weil ich 10.000 EUR von der Bank behebe, heißt dass nicht, dass ich 10.000 € für die Ablöse zahle. Bei einer Überweisung sähe das ganze schon anders aus... aber bar.... :no:

    auch ein Zeuge hilft dir da wenig... glaub mir: da zählt einzig und alleine der Kaufvertrag. Und ich verstehe immer noch nicht, wo das Problem sein soll. BEIDE sind sich ja einig, es ist ja keiner gezwungen, etwas zu zahlen... Der Schmäh mit den geringen Kaufvertrag-Preis hält doch nur beide Seiten schadlos...
     
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  6. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du verstehen willst, wende dich an dein nächstgelegenes Gericht. Der Staat sieht hier sehr wohl ein Problem, dem ist deine "Theorie" von Recht gottseidank herzlich egal.
     
  7. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    mein gott jetzt diskutierts no immer drüber.

    hat sei no ka depp gfunden der zahlt :headbang::headbang: :blink::roflmao:
     
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  8. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    In der Praxis würd ich es so machen, wie ich geschrieben habe, in der Theorie ists zwar nicht ganz korrekt... soll jeder machen wie er will, aber wenn man sich so anstellt, dann bekommt man halt die Wunschwohnung NICHT. That's life
     
  9. Weigelie

    Weigelie Gast-Teilnehmer/in

    Es ist wird als Beweismittel zugelassen, was den Geldfluss nachvollziehbar macht. Und ein Kaufvertrag über 100 Euro wird vom Richter wohl als das angesehen werden, was er ist. Vor allem dann, wenn nachweislich Möbel von höherem Wert als dem im Kaufvertrag angesetzten übernommen worden sind.

    Eine Genossenschaftswohnung ist eben keine Eigentumswohnung. Mit dem Weitergabe- bzw. Vorschlagsrecht kanns übrigens schnell vorbei sein, wenn eine Genossenschaft über den Versuch der Einhebung einer verbotenen Ablöse informiert wird.
     
  10. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    hahaha, dann erkläre mir mal, welchen GELDFLUSS eine Barbehebung nachvollziebar macht... Genau GAR KEINE!! Dann schreibt der Verkäufer halt genau den Zeitwert hinein... ist doch egal, welcher Betrag drin steht, solange er nicht so hoch ist, dass er später vom Schmarotzer-Nachmieter eingeklagt werden kann. Das mit der Genossenschaft ist ein ganz anderes Thema... es geht aber wiederum um den BEWEIS. Ist ja auch egal, funktionieren tuts, wenn ein Kaufvertrag mit niedrigem Wert da ist, beschäftigt sich kein Gericht damit, denn die haben Arbeit genug mit echten Fällen... Dann müssen sich beide Parteien, auch später dran halten, was vereinbart wurde.
     
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  11. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Darauf würde ich mich nicht verlassen:

    Ungültig und verboten sind:
    • Vereinbarungen, wonach der neue Mieter dafür, dass der frühere Mieter den
    Mietgegenstand aufgibt oder sonst ohne gleichwertige Gegenleistung dem Vermieter,
    dem früheren Mieter oder einem anderen etwas zu leisten hat.

    Entscheidend für die Beurteilung der Vereinbarung ist stets der wahre wirtschaftliche
    Hintergrund und nicht die Titulierung oder Konstruktion.

    Achtung! Zahlungen, die auf Grund solcher Vereinbarungen geleistet werden, können samt den gesetzlichen Zinsen zurückgefordert werden. Der Anspruch auf Rückforderung verjährt erst nach 10 Jahren.

    Da auf den Rückforderungsanspruch im Voraus nicht rechtswirksam verzichtet werden
    kann, könnte der Mieter sogar bewusst eine Nichtschuld zahlen, das Mietobjekt beziehen und dann seine Leistung rückfordern. Anzuraten ist daher gesetzeskonforme
    Vereinbarungen zu schließen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

    http://wko.at/wknoe/rp/mbAbloeseunwesen.pdf

    -Fleur-
     
    #71 -Fleur-, 20 Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 20 Juli 2013
  12. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Ich denke, wenn das so kompliziert ist, sollte man besser die Finger davon lassen.

    Übliche Praxis ist, bei Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen, Pachtgründen in begehrter Lage, dass alleine die Lage oder das was es persönlich Wert ist dort zu leben, rüber geschoben wird.

    Das mag vielleicht nicht legal sein.

    Aber wenn einer eine überhöhte Ablöse zahlt, mit dem Hintergedanken sie nachher wieder einzuklagen, ist er ganz weg von den Gesetzbüchern, für mich persönlich ein Arscherl.

    Ein Handschlag ist ein Handschlag, und eine Zuwendung, weil man wo wohnen will und den Vertrag/die Schlüsseln bekommt, ist weder unüblich noch selten.

    Auf Willhaben, schau ich auch was mir taugt und ob ich es zahlen will oder nicht.
    Das ist menschennormal.
    Dafür brauche ich kein Gesetz.
     
  13. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    das seh ich nicht so. wohnen ist ein gründbedürfnis und ich finde es nicht in ordnung, sich mit erpressten zahlungen (wenn du da wohnen willst musst du zahlen!) körberlgeld zu machen. der vormieter lässt sich da ja keinen aufwand ablösen ...
    als nächstes kommt dann, wenn du brot kaufen willst zahlst du mir extra was damit ich dir das brot überhaupt verkaufe?
     
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  14. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Es ist nichts Neues, es wird so gehandhabt.
    Man kann natürlich Aufstampfen und herumklagen.
    Gut.

    Man muss es ja nicht bezahlen.
    Ich weiß um was hier alleine Pachtgründe weggehen, das hat mit einem Schätzgutachten nichts zu tun, da der tatsächliche Wert ganz einfach höher liegt.

    Genauso kann ich eine Wohnung nicht nur nach ihrem Inventar und einer Liste bewerten, es ist ein Unterschied ob´s in Grünruhelage mit gutem öffentlichen Anschluss liegt oder in Drüpsdrü auf der Durchzugsstraße.

    Man kann wählen, man kann Richtlinien machen und dann gibt´s dennoch Faktoren, die eben nicht genau zu berechnen sind, weil halt die G´schmäcker und Watschen verschieden sind.

    Wenn bei uns ein Vertrag gemacht wird, mach ich den und dreh mich um.
    Gegen was der Schlüssel getauscht wird, würd ich nicht mal fragen - d.h. aber nicht, dass ich es nicht weiß.

    Es gibt halt net alles zum Schnäppchenreis.
    Alles lässt sich nicht reglementieren.
    Ein Auto, wenn es wenig Kilometer hat, garagengepflegtes Pensionisten-Auto, kann man´s weiter über der Eurotax kaufen, wo ein anderes sicher weniger wert ist.

    Und ein Körbergeld muss es nicht sein, der Vorbesitzer hat, wenn es eine begehrte Lage war genauso geblecht.

    Wenn dir wer etwas nicht zu dem Preis den zu zahlen willst geben will, bekommst du´s einfach nicht.
    Wenn sich die zwei Richtigen finden passt´s.

    Aber man kann alles probieren einzufordern. ;)

    Bei den Grundbedürfnis-Wohnungen ist das ohnehin nicht üblich, oder?
    Dach über´n Kopf, Heizung, Warmwasser, Energiebefund alles ohne böse Ablösen zu bekommen.
     
  15. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    #75 -Fleur-, 20 Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 20 Juli 2013
  16. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Was ist eine Grundbedürfnis-Wohnung ? Wenn es das ist was ich glaube, will die TE will so eine weitergeben, denn Eigentümerin ist sie nicht.

    -Fleur-
     
  17. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Es ist ein Unterschied zwischen Grundbedürfnis und Bestlage.
    Von der Bemessungsgrundlage oft nicht.

    Egal ob gemietet, gepachtet oder auf Pump, man ist in diesem Fall der Besitzer.
    Ob und wie man als Besitzer etwas weitergeben kann, liegt am Vertrag, der mit dem Eigentümer geschlossen wurde.

    Ich sage weder, dass es richtig ist noch dass es falsch ist, das ein Knödl in Form von "Ablöse" über den Tisch wandert, nur dass es üblich und net ganz unverständlich ist. :)
     
  18. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ja eh, aber wie gesagt, es gibt immer Bessere - oder anders, der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht.

    -Fleur-
     
    #78 -Fleur-, 20 Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 20 Juli 2013
  19. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    WENN du schon auf juristische Korrektheit so großen Wert legst, solltest du eigentlich auch wissen, dass es einen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer gibt. :p

    Irgendwie kapierst du glaube ich die Eingangsfrage nicht...

    demnach dürfte man für Wohnen gar nichts mehr bezahlen, und Immobilienpreise müssten trotz unterschiedlichen lagen vereinheitlicht werden... Hoch lebe der Kommunismus

    und genau, um sich vor solchen Schmarotzern zu schützen, sollte man nicht den ganzen Betrag in den Kaufvertrag schreiben!
     
  20. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Spielt keine Rolle, die Schlichtungstellen und Gerichte kennen die bleden Schmäh zur Genüge.

    Wieso hast du das weggelassen: Entscheidend für die Beurteilung der Vereinbarung ist stets der wahre wirtschaftliche Hintergrund und nicht die Titulierung oder Konstruktion.

    ......ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt ?

    -Fleur-
     
    #80 -Fleur-, 20 Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 20 Juli 2013
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