1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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wie viel Ablöse verlangen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von monili, 20 Juni 2013.

  1. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Wieviel "mehr" ist es denn?

    Wenn es prozentual nicht viel ausmacht, ist die Wahrscheinlichkeit auch nicht sonderlich hoch, dass er etwas zurück bekommt bwz. deswegen einen Rechtsstreit riskiert.
    Er sichert sich halt damit einen Vorteil, weil Du ihn vorschlägst.
    Würde ich auch tun, wenn es mehrere Interessenten gäbe und ich die Wohnung unbedingt haben möchte.:D
     
  2. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Das heißt aber auch, dass du dir die tolle Küche am Bauch hauen kannst, weil sie sonst kaum wo passt.

    -Fleur-
     
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  3. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Du schreibst immer, dass du die Wohnung demjenigen geben möchtest, der am meisten zahlt, bzw. dir "etwas drauf legt".

    Und das ist ein Widerspruch in sich, zu dem was du oben schreibst.

    Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
    Entweder du verlangst über einen Kaufvertrag genau den Zeitwert der Möbel, hast das Glück, dass du ihn auch nach der Wohnungszusage bekommst und sollte der Nachmieter im Nachhinein die Höhe der "Ablöse" bestreiten, kannst du mittels deiner Rechnungen und errechneten Wert belegen, dass die Forderung berechtigt war.

    Oder du lässt dir "etwas drauf geben", übergibst die Wohnung an den Höchstbieter und denjenigen der freiwillig überzahlt, und falls derjenige den Wert dann in Frage stellt und Schritte gegen dich unternimmt, dann wird herauskommen, dass du mehr verlangt hast als dem Zeitwert entspricht und daraus folgert man, dass du eine illegale Ablöse verlangt hast.

    Freiwillige Überzahlungen im Zuge von Wohnungsübergaben gibt es nicht mehr - bzw. nur dann, wenn der Nachmieter tatsächlich nicht gegen dich vorgehen möchte.
    Eine Absicherung bei freiwilliger Überzahlung gibt es einfach nicht. Du bist immer dem Goodwill des Nachmieters ausgesetzt, und das über einige Jahre hinweg (weiß jetzt nicht die genaue Frist).
     
    -Fleur- gefällt das.
  4. Maritina

    VIP: :Silber

    wenn jemand so leichtsinnig ist, sich darauf einzulassen...
     
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  5. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    ich hab das zweimal gemacht - einmal, als ich selber eine wohnung wollte - und einmal, als ich meine wohnung weitergegeben habe.

    dazu muss ich allerdings sagen, beide male kannte ich die leute persönlich, und beide male war auch geregelt, dass die genossenschaft mit dem nachmieter einverstanden war.
     
  6. Maritina

    VIP: :Silber

    Verstehe, aber das war dann jeweils eine klare, sichere ausgemachte Sache mit bekannten Größen und verlässlichen Leuten.

    Vermutlich musstest Dich da auch nicht in einem Forum über den möglichen "worst case" absichern. Aus Deinen Erfahrungen schließe ich: das, was die TE vorhat, darf sie nur mit Menschen machen, denen sie vertraut, weil sie sie länger kennt; sonst sicherheitshalber: Finger weg und ehrlich spielen.
     
  7. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    ehrlich sowieso - ehrlich im sinne, dass ich keine haarsträubend überhöhten preise verlangt (oder gezahlt) habe.
    es gab eine besichtigung, es gab die forderung, die man akzeptieren konnte, oder eben nicht.
    wesentlich war beide male für mich, dass die zuständigen stellen keinen einwand hatten bezüglich nachmieterschaft.
    und bevor jeweils die kündigung defintiv unterschrieben wurde, wechselte das geld seinen besitzer.
    klar war noch ein restrisiko dabei - ich hätte (oder umgekehrt der andere) dann die wohnung noch ausräumen können von den fahrnissen, die zuerst verkauft wurden.
     
  8. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Anstatt dass Du mich hier nachäffst solltest Du lieber versuchen Sinn und Inhalt meiner Worte zu verstehen.
    In solchen Fällen ist - wie bereits erwähnt - eine juristisch sattelfesten Auskunft erforderlich - alle Postings bislang waren Vermutungen, Interpretationen, ich gehe davon aus, ich denke schon usw. usf. von juristischen Laien. Auch die angegebenen Links haben sich nicht mit dem Thema "freiwillige Mehrzahlung" befasst sondern nur mit der Ablöse im Allgemeinen.
    Juristen sind nun halt mal ein sehr detailverliebtes und spitzfindiges Volk, "freiwillig" ist was anderes als "Bedingung" und mich auf Vermutungen zu verlassen bringen mich hinterher im Anlassfall überhaupt nicht weiter.

    Ich brauche auch wie bereits keine -zigte Erklärung darüber was alles passieren kann ich bin ja nicht verblödet.
     
  9. Freaky26

    Freaky26 Gast-Teilnehmer/in

    Frag einen Juristen, der kann dir sicher weiterhelfen.:D Vielleicht hörst du dort was du hören willst.
     
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  10. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in

    "Freiwillige" Mehrzahlung...damit man die Wohnung bekommt. Achso,das ist natürlich
    etwas ganz anderes!
     
    electra und -Fleur- gefällt das.
  11. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber



    Meinst du damit du verlangst 4000.- aber der Nachmieter will unbedingt 8000.- zahlen ? Na, dann ist es ja ganz einfach, setze ein dementsprechendes Schriftstück auf und lass ihn unterschreiben, am besten auch noch 2 Zeugen, gut wäre, wenn er die bringen würde.

    Inventarliste + Fotos ist auch sinnvoll.

    -Fleur-
     
  12. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Du hast echt einen an der Waffel.
    Wenn du so intelligent bist, warum fragst du nicht gleich den Schmied und nicht den Schmiedl?

    Soviel Präpotenz habe ich wirklich schon lange nicht mehr gelesen.
    Du willst um Null Kosten die ultimative Absicherung für eine Überzahlung einer Möbelablöse, aber jene Hinweise die du bekommst, sind dir einfach zu minder.
    Dein Nachmieter zu sein, muss ein Traum sein.
     
    farbenfroh und Rabea gefällt das.
  13. sonnengelb

    VIP: :Silber

    wenn du deine Möbel und die Küche mit zb Zeitwert 4000 Euro um 10 k verkaufst kannst tatsächlich ein Problem bekommen.

    google mal nach "laesio enormis"

    LG
     
  14. E.Liza

    VIP: :Silber

    monilimonili: Ich finde auch, dass du immer wieder das selbe fragst.

    Alles, was "zuviel" bezahlt wurde, sprich über dem Zeitwert, kann zurückverlangt werden.
    Ich kenne da 2 Fälle aus meiner Bekanntschaft:
    1. Der Nachmieter hat zugesichert, einen gewissen Betrag zu bezahlen. 50% vor Wohnungsübernahme, 50% danach. Die 2. Hälfte wurde nie überwiesen. Der Vormieter hat sich erkundigt, er hatte keine Chance, das Geld einzufordern, weil er zu viel verlangt hatte.
    2. 2 Jahre nach einem Wohnungswechsel wurde jemand verklagt (bzw. ging der Nachmieter zur Schlichtungsstelle, den genauen Weg weiß ich nicht), weil er eine zu hohe Ablöse verlangt hatte. Er musste alle Rechnungen vorlegen, hatte sie zum Glück auch noch. Es wurde aber festgestellt, dass die Ablöse über dem Zeitwert war u. er musste dem Nachmieter die Differenz zurückzahlen!

    Wir selber haben beim letzten Umzug eine viel zu hohe Ablöse in Kauf genommen, weil wir dieses Reihenhaus unbedingt wollten.
    Dadurch, dass wir die ersten Besichtiger waren u. den Preis nicht viel gedrückt haben (da ich wusste, so eine Chance kommt nie wieder!), haben sie uns als Nachmieter vorgeschlagen.
    Danach haben uns schon alle Bekannten gefragt, wofür wir soviel bezahlt haben, haben auch kurz eine Klage überlegt. Mir wäre das aber dann doch zu auwändig gewesen (Sachverständiger,....) u. irgendwie wollte ich nicht so fies sein,...
     
  15. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    ein Tipp von meiner Seite... Red dir mit dem Nachmieter den Preis aus, den er bereit ist zu zahlen, dann machst einen Kaufvertrag und schreibst 100,- EUR pauschal hinein. Es gibt einige Trolle, die sagen dir jeden Betrag zu und hinterher verklagens dich, und holen sich ihre Ablöse wieder zurück... Hast einen Kaufvertrag von 100 € , hast du offiziell nie mehr bekommen als die 100 € :)
     
  16. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Und da bei diesem Deals keine Steuern oÄ anfallen ist es auch keine steuerhinterziehung oder wie auch immer. Das ist der fairste Deal, den du machen kannst, und für beide die beste Lösung. Ist der Nachmieter bereit die Zahlung zu leisten, sind sich eh beide EINIG, und du hast dann das Risiko nicht mehr, hinterher zurückzahlen zu müssen. Ist dem Nachmieter die Zahlung zu hoch, soll er es halt bleiben lassen.
     
  17. So einen Deppen musst aber auch erst mal finden, der dir einen Kaufvertrag, der auf Betrug begründet, unterschreibt...
     
    E.Liza und electra gefällt das.
  18. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Wenn nicht, dann gibts halt die Wohnung nicht... Es ändert an der Vereinbarung ja nichts. Der Käufer bekommt die vereinbarten Möbel, der Verkäufer das vereinbarte Entgelt. Der Vertrag verbrieft hierbei lediglich den Eigentümerwechsel... ob die 100 € stimmen oder nicht ist irrelevant, und von Betrug kann dabei auch keine Rede sein, wenn beide Parteien sich EINIG sind.
     
  19. Moral und Anstand kennst du schon auch?
     
    electra und lize gefällt das.
  20. maha

    VIP: :Silber

    Um welche Summe gehts denn? (ungefähr)
    Um 600.-; 6000.-; oder gar 60.000??
     

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