1. Reden wir miteinander ...

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wie viel Ablöse verlangen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von monili, 20 Juni 2013.

  1. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in



    naja, es geht darum dass er FREIWILLIG mehr zahlt.
    Verlangen tu ich nur Kaufpreis minus Zeitwert.
    Vorschlagen möchte ich aber einen Mieter der mir freiwillig mehr zahlt als ich verlange.
     
  2. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Das haben wir schon verstanden.
    Aber häufig läuft es so ab, dass ein Nachmieter FREIWILLIG verspricht dir die Möbel abkaufen zu wollen, die Geldübergabe aber erst erfolgt, wenn er den Mietvertrag in der Tasche hat.
    Und da gibt es genug, die dir dann den Stinkefinger zeigen und dir mit nettem Augenaufschlag erzählen, dass sie es sich anders überlegt haben, weil ihnen die Küche von der Oma besser gefällt.

    Also mach dich schlau, wie andere das lösen und umschiffen.
    Ich weiß es nicht sondern nur, dass das von manchen so praktiziert wird.
     
  3. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in


    darum gehts mir nicht, da find ich schon einen weg das zu verhindern.

    mich interessiert nur, ob jemand der freiwillig mehr zahlt das freiwillig gezahlte hinterher wieder einklagen kann.
    ich möchte meinen rechtsstandpunkt wissen, wenn ich mehr geld annehme als ich verlange bzw. mehr annehme als die möbel wert sind.
     
    #23 monili, 21 Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 21 Juni 2013
  4. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    ich denke schon den wenn er sagt er hat die wgh dringend gebraucht und nur gekriegt wenn er diesen betrag zahlt dann hat er gute aussichten das Geld zurück zu bekommen. er braucht sich ja nur eine sachverständigen zu holen und du bist dein Geld wieder los und kriegst wennst Pech hast noch eine strafe.
     
  5. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Genau so ist es - weil es nun einmal nicht erlaubt ist im Zuge einer Wohnungsweitergabe.
    Etwas anderes wäre es wenn man die Möbel verkauft und erst 1 - 2 Jahre später auszieht.

    -Fleur-
     
  6. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Wenn jemand freiwillig zahlt, wird er kaum nachher klagen - hast du in den Link hinein geschaut, du hast wenn es jemand darauf anlegt, eindeutig schlechte Karten, weil du nur den tatsächlichen Wert verlangen bzw. der Nachmieter nur den bezahlen muss - wenn sich nicht überhaupt herausstellt dass er die Möbel eigentlich gar nicht wollte, sonst aber die Wohnung nicht bekommen hätte. Denn eigentlich läuft es so: Zuerst die Zusage dann darfst du ihm die Möbel anbieten - nehmen muss er sie aber nicht.

    -Fleur-
     
  7. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Wer zahlt dir mehr, als du verlangst, also nicht muss - klar willst du so viel wie möglich, aber warum sollte er dir was schenken (wollen).

    -Fleur-
     
  8. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    derjenige der unbedingt meine wohnung haben will und dem es wert ist, was draufzulegen.
     
  9. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    ich biete keinem die wohnung an der mir meine möbel nicht ablöst.
     
  10. lui

    lui Gast-Teilnehmer/in

    werd jetzt langsam neugierig: gibts foto von diesen möbeln, für die man freiwillig mehr zahlen wollen wird?
     
  11. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    naja das kann dann dauern und du hast die kosten für die wgh weiter zu zahlen ob sich das dann rentiert.
     
    Plastilin gefällt das.
  12. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Ist schon klar, warum dann die Angst dass da etwas nachkommen könnte ?
    Es gibt keinen Trick, Kniff oder Sonstiges, das dich im Ernstfall vor Bröseln bewahrt - ich würde es mich auch nicht trauen - aber ich weiß, manche haben da keinen Genierer bzw. kommen sich sehr gescheit vor, denen gebührts aber dann auch.

    -Fleur-
     
    inkale und Plastilin gefällt das.
  13. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber



    Es ist eine blöde Geschichte ich weiß, du darfst die Wohnungs-Weitergabe nicht vom Kauf der Möbel abhängig machen.

    -Fleur-
     
  14. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Außerdem ist man nicht dazu verpflichtet alte Möbelstücke des Vormieters zu übernehmen. Die Ablöse von Möbelstücken als Druckmittel für den Erhalt des Mietvertrages ist nicht erlaubt. Kommt nur so ein Mietvertrag zustande, so kann die Ablöse für die Möbelstücke im Streitfall beeinsprucht werden.

    Ablösen bei der Wohnungsmiete | Ausländer & Migranten Magazin in Österreich

    -Fleur-
     
  15. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in

    Kein Mensch bezahlt dir deine Möbel im Voraus, und sobald das ok von der Genossenschaft da ist, kann der Nachmieter sagen dass du deine Möbel mitnehmen kannst.

    Das passiert besonders dann,wenn sich Menschen betrogen fühlen.

    Ausserdem Du verlangst Kaufpreis minus Zeitwert...wo genau willst Du auf diesem Vertrag die "freiwillige" Zahlung unterbringen? Ich hoffe Du hast noch alle Rechnungen, sonst kann es fürDich auch lustig werden wenn Du an den Richtigen kommst.
     
  16. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Noch einmal:

    Wie ich das mit der Ablöse regle so dass man mich nicht über den Tisch zieht ist ein eigenes Thema, dass mich jetzt in diesem Thread nicht interessiert, danke für die zahlreichen Hinweise, aber ich möchte jetzt wirklich nicht darüber diskutieren, sondern über meine eingangs gestellte Frage.

    Es geht auch nicht um die Ablöse als Druckmittel, meine Wohnung ist sehr begehrt, ich habe das zu einem realistischen Zeitwert berechnet und es ist auch noch einiges gratis dabei, was für den Nachmieter wirklich viel Nutzen hat. Die Möbel sind teilweise neu bzw. neuwertig, der Grundriss meiner Küche etwas deppert und ich habe das mit den Einbaumöbeln so perfekt gelöst, dass es besser nicht geht. Wenn ein neuer Mieter eine andere Küche will wirds nicht billger, weil der Grundriss so deppert ist sondern teurer weil eine Küche minus Zeitwert nun einmal billiger ist als eine Neue, dafür schaut aber meine Küche aus wie neu und wurde wenig benutzt.
    Es ist halt Geschmackssache ob man die Möbel so will, aber die Möbel sind neutral und andere Fronten bzw. Schiebetüren kann man immer noch hintun.

    Ich schlage nur denjenigen vor der mIr meine Möbel ablöst bzw. dem meine Möbel das auch Wert sind. Es gibt viele Interessenten, da kann ich mir schon einen heraussuchen, der die Möbel von sich aus will und und ich vermute auch, dass es Leute geben wird die von sich aus mehr zahlen wollen.

    Die einzige Frage, die ich in diesem Zusammenhang juristisch Sattelfest klären muss bzw. die mich interessiert, ist, kann jemand, der mir freiwillig mehr zahlt hinterher den Betrag wieder einklagen? DAS interessiert mich jetzt primär!
     
    #36 monili, 22 Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 22 Juni 2013
  17. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in


    Ja, ich denke schon, weil wenn du die Wohnung an den Meistbietenden "weiter gibst" ist es ein Verkauf (=Preis wird durch die Nachfrage bestimmt) und keine Ablöse mehr.

    Gruss
    Manuela
     
    Giorgina gefällt das.
  18. orlando72

    orlando72 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Also, ich hab schon von ein paar Fällen gelesen, die um einiges mehr geboten haben, als verlangt wurde. Derjenige hat dann die Zusage bekommen und nach dem Einzug hat er das Geld eingeklagt, dass zu viel gezahlt wurde und hat recht bekommen.
    Also da darfst du nicht an den falschen geraten...
    LG
     
  19. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in


    Ja! Diese Frage wurde Dir schon mehrmals beantwortet und es wurden auch Links dazu gepostet.

    Und nocheinmal: Niemand wird Dir das Geld für die Möbel geben, wenn er noch keine Zusage von der Genossenschaft hat, dass er die Wohnung bekommt!
    Und wenn Du ihn bis dahin verärgert hast, kann er entweder verlangen dass Du Deine Küche mitnimmst, oder mit dem Vertrag zum Mieterschutz gehen...
     
  20. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    ich glaube, der einzige weg, eine ev. spätere rückforderung zu vermeiden, ist - das geld zu verlangen und keine bestätigung auszuhändigen.
     

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