1. Reden wir miteinander ...

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wie ist das mit der abloese?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von schnuffi1979, 11 Januar 2011.

  1. schnuffi1979

    VIP: :Silber


    ja also den kredit( waeren 10.000 ) rechnen wir schon dazu. wie gesagt ich wuerde, wie ich jetzt auch schon mache, am sa arbeiten gehen. dann haetten wir das in ein paar jahren weg ( mein LG ist jemand der keine schulden mag, ueberzieht nicht mal sein konto, also wuerden wir jeden cent, urlaubsgeld usw reinstecken damit der kredit weg ist ) und eben die geringe miete.

    die miete mit heizung ist schon ausgrechnet fuer den neuen mieter.

    wir werden ihm das am freitag vorlegen. mein LG arbeitet in einer rechtsanwaltskanzlei und erkundigt sich grad.
    dann koennen wir auch sagen wir haben uns rechtlich erkudnigt usw.

    ich will diese whg!!!!!!!!!!!!!

    wenn er nicht drauf einsteigt dann red ich mit der genossenschaft.

    ihm muss ja bewusst sein das ein andere der vl zahlt das geld dann zurueckfordert.

    und wenn er die whg uns gibt und wir zustimmen das er nicht raeumen muss und wir zahlen ein bisschen was, dann gewinnt er ja immer noch.


    hab ich schon gesagt: ich will diese whg.
     
  2. schnuffi1979

    VIP: :Silber

    ja gell? das werd ich ihm vorlegen
     
  3. independence

    VIP: :Silber

    Ich wünsch euch viel Glück!
     
  4. schnuffi1979

    VIP: :Silber

    danke!!!!
     
  5. feuerblume

    feuerblume Gast-Teilnehmer/in

    ich würde es so machen:
    intensives gespräch mit der genossenschaft. dort abklären bzgl. weitergaberecht / erbschein. dort auch die ablöse erwähnen und fragen ob es einen weg gibt die wohnung direkt von der genossenschaft zu bekommen.
    Unbedingt abwarten bis rechtlich alles erledigt ist! Supergau: ihr bezahlt im jetzt alles oder einen teil (weil sonst ist sie weg blabla) und dann stellt sich raus es gibt doch einen anderen erben und er hat euch gelinkt....

    beim gespräch mit würde ich ruhig bleiben und erklären das diese ablöse illegal ist. du hast mit der genossenschaft & anwalt geredet, die ablöse ist rückforderbar, inkl. strafe für ihn. da ihr euch kennt bist du bereit auf eine spätere klage zu verzichten. natürlich nicht für die 30t sondern nur zb 15t. nur bei dir hat er die sicherheit nicht geklagt zu werden. jeder andere macht das sofort.
    mal schauen wie darauf reagiert.
    schau, der ist ja nicht dumm. ihr kennt euch bzw. die mütter. der rechnet nicht damit das du probleme machst. er weiss auch das du die whg, koste es was es wolle, willst. deswegen die hohe summe.
    aja, fair & freundlich ist er nicht. erpresserisch ist er. eigentlich sollte ihm mit einem lächeln im gesicht die summe bezahlen und dann klagen. :)

    ps: kann gut sein, das die gen. ihm das nachmieterrecht entzieht wegen der ablöse. dann kannst du sie direkt haben.
    alles gute!
     
  6. loleni

    VIP: :Silber

    Ich kenn mich zwar mit der Wohnsituation in Wien nicht aus, aber diese Ablöse ist eine bodenlose Frechheit:eek:
    Du sagst, er ist nett und ihr kennt euch über 3 Ecken vom Sehen, daher möchtest du ihn nicht klagen?? Er hingegen ist völlig skrupellos und versucht, euch über den Tisch zu ziehen, indem er euch wertloses Klumpat zu einem horrenden Preis verscherbeln will! Weise ihn darauf hin, dass diese Ablöse unzulässig/illegal ist, du die Wohnung aber trotzdem haben willst. Bezahl meinetwegen den Preis aber hol dir um Himmels Willen nachher ein Gutachten ein und fordere den Mehrbetrag zurück. Mag sein, dass er dich dann nicht mehr freundlich grüßt wenn ihr euch alle paar Monate über den Weg lauft, aber er scheint ja keinen großen Wert auf ein freundschaftliches/faires Miteinander zu legen, wenn er versucht, euch dermaßen auszunehmen...
     
  7. independence

    VIP: :Silber

    Wie war euer Gespräch?
     
  8. Weigelie

    Weigelie Gast-Teilnehmer/in

    Hat der Sohn mit seiner Mutter mindestens zwei Jahre in dieser Wohnung GELEBT und hat er dort seinen Hauptwohnsitz?

    Wenn nicht, dann kann er diese Wohnung auch nicht weitergeben. Erbe hin oder her. In diesem Fall kannst du dich aber auch nicht bei der Sozialbau vormerken lassen - das ist dort grundsätzlich nicht möglich. Die Wohnung würde dann irgendwann im Internet angeboten werden:

    http://www.sozialbau.at/nc/home/suche/altbau-wohnungen

    Aus einem mir nicht bekannten Grund sind mir beim Wohnservice Wien noch nie Sozialbauwohnungen untergekommen. Vielleicht aber habe ich sie dort auch übersehen.

    Wenn du die Wohnung wirklich willst und der Sohn für die Wohnung tatsächlich einen Nachmieter vorschlagen(!) darf, dann sag zu. Und setz danach alles in Bewegung um die -zu Recht- verbotene Ablöse zurückzubekommen.

    Das wäre unfair? Unfair und frech ist es, widerrechtlich soviel Geld zu verlangen! Nach 10 Jahren sind Möbel abgeschrieben und wertlos!

    Von der Sozialbau wird man hinsichtlich der Ablöse keine Unterstützung bekommen. Sie weisen lediglich auf die Rechtswidrigkeit hin und lassen sich das schriftlich vom Neumieter bestätigen.

    Ich hatte bereits zwei und mein Sohn hat neuerdings eine Sozialbauwohnung - jeweils mit Übergaben und so, daher kenne ich den Vorgang ein wenig.
     
  9. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Das erzähle einmal dem nächsten Antiquitätenhändler wenn er für einen Stuhl ein paar Hunderter verlangt... :D
     

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