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Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von poison, 12 November 2009.

Status des Themas:
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  1. tascha83

    tascha83 Gast-Teilnehmer/in

    @Livia: stimmt-da hast du recht. Aber der Kosovo erhält auch Hilfen von Brüssel. Also die stehen auch nicht vor leeren Taschen.
     
  2. tascha83

    tascha83 Gast-Teilnehmer/in

  3. Carmilla

    Carmilla Gast-Teilnehmer/in

    :goodpost:
     
  4. LiviaS

    LiviaS Gast

    Um objektiv zu bleiben: Der Kosovo erhält zwar Hilfe aus Brüssel, aber das hilft just in dem Moment dem einzelnen Bürger wenig. Denn das Geld wird ja nicht an die Menschen verteilt, sondern (hoffentlich) in den Aufbau und Stärkung von Infrastruktur und öffentlichen Einrichtungen gesteckt.

    Was ja auch zukunftsorientiert ist, nur wenn man beginnt, ein Land in diesem Maß wieder aufzubauen, kann sich auch für den Einzelbürger wieder eine Zukunft ergeben.

    Da passt das von Lucy genannte Sprichwort recht gut: gib einen Menschen einen Fisch und er wird einen Tag lang satt, lerne ihm wie man angelt, und er wird sein Leben lang satt.


    Mein menschliches Verständnis für die Ängste dieser Familie ist nicht gleich null, das ist schon da, wenn man in einer ausweglosen Situation ist, sucht man immer nach dem kleinsten Schlupfwinkel, aber das ändert nun mal nichts daran, dass man deswegen nicht einfach Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen der Gerichte übergehen kann um mit Erpressung ans gewünschte Ziel zu kommen.
     
  5. Ich123

    Ich123 Gast-Teilnehmer/in

    Das Mädchen war zehn als sie nach Österreich gekommen sind. Offenbar lebt sie lieber hier als im Kosovo. Das kann man einem Kind doch nicht vorwerfen. Ich versteh die Menschen nicht.
     
  6. tascha83

    tascha83 Gast-Teilnehmer/in

    Dem Mädchen wirft das keiner vor-da ist ganz allein der Vater Schuld und die Mutter.
    Das die Kinder darunter leiden müssen tut mir sehr leid.

    Nur sollte Österreich jetzt klein beigeben-welche Konsequenzen ziehen sich daraus?Jeder Asylant schickt sein Kind vor.

    Die Familie selber muss ich sagen ist mir aber auch ein wenig unsympathisch-die Mutter lässt ihre Kinder allein im Kosovo. Der Vater haut einfach ab, die Brüder auch nicht ganz Ohne. Sie machen sich nicht gerade selbst die beste Stimmung.

    ABER ich verstehe nicht-wenn ich schon negative Bescheide bekomme, warum beharre ich darauf und bleibe einfach ILLEGAl hier?

    Das Leben ist leider kein Wunschkonzert auch wenn ichs mir manchmal wünschen würd, nicht nur für mich.
     
  7. Carmilla

    Carmilla Gast-Teilnehmer/in

    Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 1938

    Auszüge aus: Reichsgesetzblatt I, S. 1053
    (in Klammern zitiert aus: Überarbeitete Ausgabe 1954, W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld; „Kursiv gesetzte Wörter sind dem heutigen Recht angepasst“)

    § 1
    Der Aufenthalt im Reichsgebiet (Bundesgebiet) wird Ausländern erlaubt, die nach ihrer Persönlichkeit und dem Zweck ihres Aufenthalts im Reichsgebiet (Bundesgebiet) die Gewähr dafür bieten, daß die der gewährten Gastfreundschaft würdig sind.
    (…)
    § 5
    Der Aufenthalt im Reichsgebiet (Bundesgebiet) kann einem Ausländer verboten werden, der den Voraussetzungen des § 1 nicht entspricht. Ein Aufenthaltsverbot kann insbesondere gegen den Ausländer erlassen werden,
    a) dessen Verhalten geeignet ist, wichtige Belange des Reichs (Bundes) oder der Volksgemeinschaft zu gefährden;
    b) der im Reichsgebiet (Bundesgebiet) wegen eines Verbrechens oder Vergehens oder im Ausland wegen einer Tat, die nach deutschem Recht als Verbrechen oder Vergehen gilt, rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt worden ist;
    c) gegen den im Reichsgebiet (Bundesgebiet) oder im Ausland durch rechtskräftige Entscheidung einer Behörde eine mit Freiheitsentziehung verbundene Maßregel der Sicherung und Besserung, die Unterbringung einer Fürsorgeeinrichtung oder die Entmannung angeordnet ist;
    d) der gegen Vorschriften des Steuerrechts (einschließlich des Zollrechts), des Monopolrechts oder des Devisenrechts oder gegen Einfuhr- oder Ausfuhrverbote verstoßen hat;
    e) der gegen die über die wirtschaftliche Betätigung oder die Reglung des Arbeitseinsatzes erlassenen Vorschriften verstoßen hat;
    f) der gegen die auf dem Gebiete der Ausländerpolizei, des Paß-, des Ausweis- oder der Meldewesens erlassenen Vorschriften verstoßen hat;
    g) der gegenüber einer amtlichen Stelle zum Zwecke der Täuschung unrichtige Angaben über seine Person, seine Familie, seine Staatsangehörigkeit, seine Muttersprache seine Rassezugehörigkeit, seinen Beruf oder seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat;
    h) der im Reichsgebiet (Bundesgebiet) bettelt, als Landstreicher, als Zigeuner oder nach Zigeunerart umherzieht, der Gewerbsunzucht nachgeht oder sich als arbeitsscheu erweist;
    i) der nicht über genügende Mittel zur Bestreitung seines oder des Unterhalts seiner Familie verfügt,
    (2) Das Aufenthaltsverbot kann auf den Ehegatten des Ausländers und seine minderjährigen Kinder ausgedehnt werden, auch wenn die Voraussetzungen für ein solches Verbot in der Person dieser Familienmitglieder nicht vorliegen.
    § 6
    Das Aufenthaltsverbot wird für das Reichsgebiet (Bundesgebiet) oder ausnahmsweise für bestimmte Teile des Reichsgebietes (Bundesgebietes) erlassen.
    Das Aufenthaltsverbot wird unbefristet oder befristet erlassen.
    § 7
    Der Ausländer hat das Reichsgebiet (Bundesgebiet) unverzüglich zu verlassen, wenn ein Aufenthaltsverbot für das Reichsgebiet (Bundesgebiet) gegen ihn erlassen ist. Das gleiche gilt, wenn
    die Voraussetzungen, unter denen der Ausländer gemäß § 2 Abs. 1 und 2 einer besonderen Aufenthaltserlaubnis nicht bedarf, weggefallen sind;
    seine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist;
    seine Aufenthaltserlaubnis nach § 4 Buchstaben b) oder c) erloschen ist und er nicht rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis beantragt.
    Ist die Aufenthaltserlaubnis nur für bestimmte Teile des Reichsgebiet (Bundesgebiet) erteilt, oder ist der Aufenthalt für bestimmte Teile des Reichsgebiets (Bundesgebietes) verboten, so hat der Ausländer das Gebiet, für das die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt oder der Aufenthalt verboten ist, unverzüglich zu verlassen.
    Der Ausländer darf das Gebiet, für das die Aufenthaltserlaubnis nicht erlaubt oder der Aufenthalt verboten ist, nur mit besonderer Erlaubnis der Polizeibehörde betreten, die die räumlich beschränkte Aufenthaltserlaubnis erteilt oder den Aufenthalt verboten hat.
    Ein Ausländer kann zur Vorbereitung des Erlasses eines Aufenthaltsverbots vorübergehend in polizeiliche Verwahrung genommen werden.
    Der Ausländer ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 durch Anwendung unmittelbaren Zwanges aus dem Reichsgebiet (Bundesgebiet) abzuschieben, wenn er das Reichsgebiet (Bundesgebiet) nicht freiwillig verläßt, oder wenn die Anwendung unmittelbaren Zwanges aus anderen Gründen geboten erscheint. Zur Sicherung der Abschiebung kann der Ausländer in Abschiebungshaft genommen werden.

    .....mehr darüber:
    http://www.hjil.de/08_1938/8_1938_1_b_793_799_1.pdf

    Anschluß Österreichs 12.März 1938

    Zufällige Ähnlichkeiten im Jahre 2009?

    Carmilla
     
  8. lu.cy.777

    lu.cy.777 Gast-Teilnehmer/in

    du hast recht.
    trotzdem - nach dem erpresservideo war die spur gelegt, die der fall nehmen MUSSTE.
    das war falsch.
    und dumm.

    besser wäre wohl gewesen aus dem kosovo um aufenthaltsbewilligung ansuchen.
    mit ausschöpfung aller - von mir aus auch emotionaler - mittel.

    aber eine missachtung der gesetze in diesem fall kann niemand gutheissen, der sich der demokratie mit ihren gesetzen verbunden fühlt.
    das wäre nämlich willkür.
    und haarsträubend ungerecht allen anderen menschen in gleicher situation.
     
  9. vor 1-2 jahren wären diese 28 seiten thread anders abgelaufen. :eek:
    jeder pro-abschieber wäre als xenophob verteufelt worden.

    was erwirkte dieses umdenken??
     
  10. wenn man die möglichkeit in betracht zieht, dass so wie in bosnien hilfsgelder wie von zauberhand verschwinden, hilft es weder dem einzelnen noch der infrastruktur für die allgemeinheit.
    ich schätze mal, dass sie zwar den "vorteil" haben keiner minderheit anzugehören, aber die chancen auf erwerbstätigkeit sind auch dort nicht wirklich vorhanden (ob für die söhne ist fraglich, aber vielleicht noch minimal höher als bei den frauen). welche zukunft das ergeben soll (anmerkung: sie haben anscheinend ein haus, jedoch ohne fenster) frage ich mich.
    außerdem gibt es leute die in IHR haus wegen diverser erlebnisse keinesfalls mehr aushalten.

    gib einem menschen in der sahara einen fisch und er wird einen tag lang satt. gib einem menschen in der sahara eine angel und er wird sich verarscht fühlen.
    es als erpressung zu bezeichnen wenn jemand in einer notsituation (und das ist panische angst vor der ausweisung) sich versteckt und offen zugibt, dass er/sie nicht mehr leben will, wenn sie zurück muss empfinde ich das weniger als erpressung als verzweiflung.
     
  11. LiviaS

    LiviaS Gast

    Also, ich habe vor 2 Jahren auch schon so gedacht ... :rolleyes:

    Wobei mir die Familie sehrwohl leid tut in Anbetracht dessen, was zwischenzeitlich passiert ist (Vater weg, Brüder im Kosovo, ...). Ändert aber für mich nichts daran, dass es so nicht funktionieren darf.
     
  12. Carmilla

    Carmilla Gast-Teilnehmer/in

    Kleine Ergänzug:Text aus eine Mannheimer Studie zitiert

    Besonders die Flüchtlinge, die sich für Menschenrechte und eine
    fortschrittliche Gesellschaftsentwicklung engagieren, sind verstärkt damit
    konfrontiert und werden zur Zielscheibe der Polizei und der Behörden, da
    sie den gesellschaftlichen und staatlichen Rassismus, den sie alltäglich
    in Deutschland erfahren, benennen.

    Schon während der Naziära gab es ähnliche Verordnungen. Bereits im Jahr
    1938 wurden ähnliche Regelungen (diesmal alle Ausländer betreffend) in der
    Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 1938 (Reichsgesetzblatt, Teil I,
    25.August 1938, Nr. 132, S.1055) erlassen. Diese Form der Residenzpflicht
    ist jedoch vor dem Hintergrund der Diktatur der Nazis zu sehen und nur
    schwer mit der heutigen Residenzpflicht vergleichbar. Aber in der
    Tatsache, dass sie ebenso gegen eine ausländische Minderheit gerichtet war
    und Rassismus und Faschismus förderte, bestehen viele Ähnlichkeiten.
     
  13. Carmilla

    Carmilla Gast-Teilnehmer/in

    Ich wünsche noch weitere schönen Sonntag in Kreise eure Familien

    Carmilla
     
  14. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Jaja, wieder mal - mit irgendwelchen Dingen herumschmeißen und dann die Flucht ergreifen...
     
  15. LiviaS

    LiviaS Gast

    Ich habe daher HOFFENTLICH dazu geschrieben, weil keiner von uns hier kontrollieren kann, was mit dem Geld geschieht! Es ist nun mal dafür vorgesehen und ich hoffe sehr, dass es auch dazu verwendet wird.
    Eine Zukunft ergibt sich nicht von heute auf morgen, soviel müsste aber auch klar sein. Aber wenn man von vornherein mehr oder weniger sagt, Aufbau ist eh sinnlos, weil es gibt JETZT keine Zukunft, dann Gute Nacht für das Land und dessen Bewohner. :rolleyes: (bin ich froh, dass unsere Großeltern vor 70 Jahren nicht so gedacht haben ....)

    Du weißt aber schon, dass diese Weisheit eine Metapher ist? :rolleyes:
    Wenn man keine Basis dafür schafft, dass überhaupt irgendwann mal wieder ein normales Leben und eine normale Wirtschaft stattfinden kann, dann wäre jeder Wiederaufbau per se sinnlos.


    Und was macht das für das Gericht jetzt für einen Unterschied? Wenn der Staat jetzt nachgibt, hat er sich erpressen lassen - egal, ob es aus Verzweiflung heraus geschehen ist oder ob die Erpressung beabsichtigt war.
     
  16. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    War ja auch so ein Punkt - alle anderen Häuser im Dorf wurden von den Behohnern wiederaufgebaut. Bis auf eines...
     
  17. viele die die möglichkeit dazu hatten SIND weggegangen. nur gab es eben für viele keine bessere möglichkeit- es war ein WELTKRIEG- und auch in den umgebenden staaten war es nicht besser (die schweiz hat schon während der nazizeit meist nur reiche leute aufgenommen, arme juden wurden oft nicht über die grenze gelassen).

    du weißt aber schon, dass sich "der wiederaufau" toll anhört, aber wo nix ist zum wiederaufbauen, kann man sich brausen gehen.

    es ist zb. toll an den wiederaufgebauten häusern in bosnischen muslimischen dörfern zu sehen, dass die wirklich als "wiederaufgebaut" geltenden häuser von denen saniert wurden, die im ausland arbeiten und mit dem dort verdienten geld die häuser sanieren (lassen - zb. von verwandten, die dafür geld, bekommen, oder in zeiten in denen die ausgewanderten nicht urlaub dort machen, dort wohnen dürfen)

    die anderen häuser sind tw. notdürftig zusammengeflickt, tw. einfach verfallend.

    krankheit wäre im grunde ein asylgrund. leider geht das gericht davon aus, dass auch im herkunftsland eine behandlung möglich wäre (klar! ein psychiater für -hausnummer- 50 000 traumatisierte leute :rolleyes: gilt als "therapie möglich"), die leider nur theoreitsch eventuell möglich wäre, aber wahrscheinlich nicht wirklich möglich ist.
    im grunde geht es schätze ich darum zu zeigen, dass "der staat gegen böse erpresser immer gewinnt" (warum auch immer sie das so sehen mögen) - anmerkung: sie wollen hier nur leben und arbeiten, sie haben keine millionen gefordert- und österreich ja so toll ist, dass man es vor eindringlingen unbedingt schützen muss (und hoffentlich noch ein paar stimmen von den blauen und orangen bekommt).
    der gesundheitliche zustand ist ihnen wurscht.
     
  18. LiviaS

    LiviaS Gast

    Ich rede nicht von Weggehen während eines Krieges - das ist ja verständlich und auch ein Asylgrund. ;)
    Es geht um hinterher - weil ich sehe, mir geht's in dem Land nicht so gut, da gehen wir doch schnell in ein reiches, gelobtes Land. :rolleyes:
    Übrigens sind sehr viele Flüchtlinge nach Ende des Krieges wieder nach Österreich zurückgekehrt und haben auch ihren Beitrag zum Wiederaufbau geleistet ...

    Aha, und wo gibts nix zum Wiederaufbauen? Das es im Kosovo nix gäbe, was man wieder aufbauen könnte, höre ich zum ersten Mal.

    Weil so etwas auch nicht von heute auf morgen geht! (Übrigens, weil du so gerne Bosnien erwähnts: die Organisation Bauern helfen Bauern kennst schon, oder? Was machen die dort? Urlaub? Oder was). Ich kann nicht ewarten, dass sofort nach Ende eines Krieges andere Menschen für mich innerhalb von Tagen wieder ein blühendes Land schaffen ...
    Wenn jeder so denkt, wie du hier schreibst, dann wundert mich ehrlich gesagt nicht, wieso es so schleppend vorangeht.


    Nein, sie haben keine Millionen gefordert - aber sie sind 1. illegal mit Hilfe von Schleppern eingereist 2. sie haben gegen jeden Negativ-Bescheid immer und immer wieder Einspruch erhoben, obwohl sie (auf jeden Fall der Vater) genau gewusst haben müssen, dass es keinen Asylgrund für sie gibt
    Und zu diesem Zeitpunkt war noch keiner krank ....

    Und so tragisch die menschliche Seite in der Geschichte auch ist: ein Staat darf nun mal nicht erpressbar sein! Das gilt im Großen (für Terroristen) genauso wie im Kleinen (für eine kleine, kosovarische Familie).
     
  19. hm? weißt du das, oder glaubst du das?
    also ich kenne einige durch den krieg im ehemaligen jugoslawien traumatisierte und nicht immer ist es für andere merkbar, in gewissen situationen jedoch ganz massiv. wenn eine legale einreise nicht möglich ist, bleibt nur die illegale einreise. jedoch ist ab der stellung eines asylantrages der aufenthalt legal (wird immer wieder unter den tisch gekehrt, daher nochmals erwähnt)
    der staat muss gerecht sein, wenn er extra um ungerechter sein zu können gesetze ändert um die ungerechtigkeit gerecht zu machen. :rolleyes:

    ich nehme an, dass du die anklage gegen die tierschützer wegen bildung einer kriminellen organisation völlig richtig findest, weil man ja - wie auch immer- dort alles unterbringen kann was man will.
    mindestens genauso gerecht ist es, terroristen mit personen gleichzusetzen die angst vor einer ausweisung haben.
     
  20. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Der Staat ändert laufend Gesetze, was weitere Ungerechtigkeit schafft.
     
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