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Weshalb muss Arigona abgeschoben werden?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von poison, 12 November 2009.

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  1. Teres

    Teres Gast-Teilnehmer/in

    haben sie ja eh. beim plattner schon. der hat abgelehnt. dann nochmals bei fekter. die hat das gesetz rund um das humanitäre bleiberecht rasch geändert. das bekommt nun kaum noch jemand.
    rund 3000 familien sind angeblich ähnlich gelagert wie arigonas familie. das ist scheins zuviel.
     
  2. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Für gewöhnlich höre ich orf, in dem fall auf ö1 das mittagsjournal.
    Und da wurde eben eine chronologie gebracht, was in welcher reihenfolge geschah.
    Und der hinweis darauf, dass bereits bei d er einreise klar war, dass kein asylgrund besteht.
     
  3. Tilda

    Tilda Gast-Teilnehmer/in

    Verstehe, danke!
     
  4. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    D.h. der Aufenthalt hier wird durch etwas "legalisiert"? Z.B. durch einen Asylantrag und solange dieser nicht abgelehnt wurde und seine Frist abgelaufen ist, ist der Aufenthalt legal?

    Und das humanitäre Bleiberecht geht davon aus, dass, wer nur lang genug in Österreich "aushält" (= soviel Zeit in Österreich verbringt, wie durch das Ausschöpfen aller Rechtsmittel möglich ist), auch in Österreich bleiben kann, wenn er hier wirtschaftlich und gesellschaftlich Fuß gefasst hat?

    D.h. der Innenminister ist Letztentscheider?

    War Fekters Gesetzesänderung an den Anlass "Arigona" gekoppelt und somit Anlassgesetzgebung?
     
  5. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    aber ich frag mich jetzt schon, warum man - wenn mal ein Antrag abgelehnt wurde - das überhaupt machen kann, solang und sooft man will...
     
  6. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Soweit ich das verstanden habe, ist dieser Bescheid NICHT vom Innenminister gekommen
     
  7. Teres

    Teres Gast-Teilnehmer/in

    sicher. illegal bist du hier, wenn du keinen einspruch machst und z.b. keine meldeadresse hast.

    siehe unten:
    siehe da:

    Der Nationalrat hat eine Möglichkeit des humanitären Bleiberechts beschlossen das mit April 2009 in Kraft tritt. Notwendig wurde die Änderung durch eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, der ein Antragsrecht für Betroffene verlangt hat. Bis jetzt konnte ein Bleiberecht nur von Amts wegen erteilt werden. Durch das neue humanitäre Bleiberecht können bei Länderbehörden Anträge gestellt werden. Die Letztentscheidung liegt beim Innenministerium.

    Das Gesetz unterscheidet zwischen 2 Personengruppen: Personen die vor oder nach dem 1.Mai 2004 nach Österreich gekommen sind. Für zweitere Gruppe gilt die neue Regelung nicht. Bei ihnen wird der humanitäre Aspekt schon im normalen Asylverfahren geprüft. Jene die schon vor dem Datum nach Österreich gereist sind haben die Möglichkeit auf ein solches Verfahren wenn sie: sich durchgehend in Österreich aufgehalten haben und der Aufenthalt zumindest zur Hälft legal war.

    Diese Gruppe kann sich jetzt direkt im jeweiligen Bundesland um einen humanitären Aufenthalt kümmern. Die Zuständigkeit wird vermutlich vom Landeshauptmann an die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde
    (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) übertragen werden. Wird hier positiv entschieden so leitet diese Behörde den Antrag an das Innenministerium weiter, das wiederum innerhalb von 2 Monaten den jeweiligen Fall entscheiden muss.


    Im Innenministerium selbst wird ein Beirat eingerichtet der aus Vertretern aus dem Ministerium, von NGO´s, Gemeinde- sowie Städebund und dem Integrtionsfond zusammengesetzt ist.Innerhalb von 4 Wochen wird eine Empfehlung an den zuständigen Minister weitergeleitet.

    Um auch die Vorraussetzungen für ein humanitäres Bleiberecht zu erfüllen müssen einige Kriterien erfüllt werden. Darunter sind:

    * Integration
    * die Ausbildung
    * eine Beschäftigung
    * gute Deutschkenntnisse
    * Familienanbindung.


    Wer bei der Selbsterhaltung Probleme hat darf sich einen Paten suchen. Das ist von Expertenseite der größte Kritikpunkt an diesem Gesetz. Der Pate muss sich verpflichten, drei Jahre lang für die von ihm unterstützte Person zu haften. Für diese Patenschaft darf keine Gegenleistung verlangt werden.

    Wenn das humanitäre Bleiberecht vom Innenministerium abgelehnt wird so gibt es als letzte Berufungsmöglichkeit den Verwaltungsgerichtshof.

    ----
    waren caritas und co anfangs noch über diese gesetzesänderung erfreut, so sind sie nun bestürzt, weil es weitaus seltener ein solches bleiberecht gibt.
     
  8. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    Teres, danke für die ausführliche Info.

    Ich entnehme ihr, dass es offenbar eine Empfehlung an die Minsterin gab, wie bestmöglich zu entscheiden sei.

    D.h. es gibt zwei Möglichkeiten:

    - Der Beirat hat - seiner Zusammensetzung nach wahrscheinlich - für den Verbleib der Familie in Österreich gestimmt.
    Die Minsterin hat der Empfehlung NICHT Folge geleistet.

    - Der Beirat hat gegen den Verbleib gestimmt. Und die Minsterin hat sich der Empfehlung angeschlossen.

    Beides ist doch irgendwie unwahrscheinlich, oder?

    Aber wie lässt sich die Entscheidung der Ministerin anderes erklären?
     
  9. Teres

    Teres Gast-Teilnehmer/in

    ich weiß nicht, wie es zur ablehnung kam. jedoch hatten landeshauptmann, caritas und co eine positve empfehlung rausgegeben.
    was letztendlich geschah, entzieht sich meiner kenntnis.
     
  10. und hier sind wir an einem punkt der eigentlich nicht akzeptabel ist.
    all diese punkte wurden ja bevor dieses drama anfing erfüllt. aufgrund des zerreißens der familie ist der job flöten gegangen, und eine jugendliche ohne perspektiven wird sich schwertun eine ausbildung hinzukriegen (wenn an allen ecken die ausweisung droht).
    die integration war ja bis zum rückzug auch gegeben.
    somit wurden im prinzip alles getan um möglichst wenige kriterien zu erfüllen und so kein positiver entscheid zu erwarten ist.

    ich sehe noch einen wichtigen punkt, den ich weder hier noch bei der stellungnahme des bolzmanninstitutes gefunden habe (oder übersehen habe), wie ist es mit krankheit?
    ich kann mich erinnern, dass ein dreijähriges mädchen mit tuberkulose abgeschoben wurde (die forderung wenigstens hier noch die behandlung durchführen zu dürfen wurde abgelehnt, eine therapie im herkunftsland galt als mehr als fraglich). oder eine chronische erkrankung (sei sie körperlich oder psychisch), warum wird nicht geprüft inwiefern, dies überhaupt im herkunftsland- ohne einkommen (siehe arbeitslosigkeit)- gesichert ist.
    oder eben eventuelle psychotrauma? dies kann ein normales leben im herkunftsland erschweren oder nahezu unmöglich machen, .....
    all dies sind jedoch punkte die eben eine ausbildung, oder beschäftigung auch einschränken oder unmöglich machen können. damit wird jedoch nicht die erforderliche liste erfüllt und ein humanitäres bleiberecht wäre nicht anwendbar?

    die theorie selbst darum ansuchen zu können klingt gut. als letztinstanz die fekter&friends kann nix werden!
     
  11. lu.cy.777

    lu.cy.777 Gast-Teilnehmer/in

    auch die mutter hat ihre kleinen kinder einem ungewissen schicksal überlassen!
     
  12. Soweit ich weiß, wird Arigona _nicht_ abgeschoben, da sie gegen den negativen Asylbescheid Berufung einlegen wird -> Aufschub von mehreren Monaten.
    Sollte der Asylgerichtshof pro Ausweisung entscheiden, bleibt lt einer Bekannten zu prüfen, ob das mit Artikel 8 der EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) vereinbar ist.
    Es gibt noch Hoffnung, hurra :)
     
  13. poison

    poison Gast

    auf orf.at steht, dass platter damals sagte, sie können bleiben, bis arigona einen schulabschluss hat. sie geht aber noch in die hbla.

    Das Problem: Fekters Vorgänger Günther Platter (ÖVP) hatte zwar versprochen, dass die Familie in Österreich bleiben darf, bis Arigona einen Schulabschluss hat.
     
  14. Chania

    Chania Gast-Teilnehmer/in

    Die Mutter hatte eine tolle Wahl: entweder mit Mann und kleinen Kindern in den Kosovo und ihre Tochter hier alleine zurücklassen oder die kleinen Kinder ihrem Mann und ihren erwachsenen Söhnen anvertrauen und bei ihrer Tochter bleiben.

    Vor diese Wahl möchte ich nie gestellt werden. Wie Du entscheidest, wird es falsch sein.

    lg
    Chania
     
  15. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in


    Sie hätte auch mit Mann, kleinen Kindern, den Söhnen UND der Arigona zurückgehen können.
     
  16. bluegrass

    VIP: :Silber

    Ich fordere die sofortige, wenn nötig mit Staatsgewalt durchzuführende Rückeinbürgerung von Schwarzenegger! Nach jahrzehntelangen Ermittlungen steht fest:
    Er ist ein WIRTSCHAFTSFLÜCHTLING!:eek:eek::mad::vomit:
     
  17. lu.cy.777

    lu.cy.777 Gast-Teilnehmer/in

    nicht alles was hinkt, ist ein vergleich....
     
  18. lu.cy.777

    lu.cy.777 Gast-Teilnehmer/in

    unsinn.
    das war strategie - nicht mehr.

    die hat auch keine anstalten gemacht, zu den kindern zu fahren, wie sie der vater längst im stich gelassen hat.

    ich verachte diese frau zutiefst.
     
  19. Teres

    Teres Gast-Teilnehmer/in

    es ist interessant, welch großen einblick du in die damalige akutsituation hattest.
    aber es ist immer einfacher das ganze nach einfachen sichtweisen zu reduzieren.
     
  20. lu.cy.777

    lu.cy.777 Gast-Teilnehmer/in

    akutsituation?

    was für eine akusituation muss dass sein, dass ich meine kinder allein abschieben lasse?
    unter dem vorwand, bei meiner selbstmordgefährdeten tochter bleiben zu müssen, die X leute gehabt hat, die sich um sie kümmern, auch später, wo die kinder herumgeschoben wurden, der vater sich geschlichen hat?

    das ist doch glaub ich eh zum greifen, oder??
     
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