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Wer weiß es schon? Steuerausgleich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von jasmin025, 10 Januar 2006.

Status des Themas:
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  1. duesenkeksal

    duesenkeksal Gast-Teilnehmer/in

    @ sue

    es bleibt gespeichert, jedoch kann dir das system es nicht online berechnen, weil es ja noch keine grundlage hat ;)
    wenn du vorher unbedingt wissen möchtest, wieviel du zurück bekommst, kannst einfach beenden. es bleibt soweit ich weiß gespeichert und abschicken kannst es später ;)

    lg, sandra :wave:
     
  2. sue77

    sue77 Gast-Teilnehmer/in

    super danke :)
    weil die firma läßt sich gerne bis zum schluss zeit

    lg sue
     
  3. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    Krankenkasse hat die Beiträge auch schon ans FA gemeldet **froi**
     
  4. petzibär

    petzibär Gast



    also ich habe 2002 und 2003 war ich in karenz , habe nicht gearbeiten und habe pro jahr 367 euro bekommen


    und für 2005 laut vorrechnung bekomme ich 900 euro
     
  5. BITTE?????????????????

    im ernst jetzt, oder wie?!?!?!?!? :eek: :eek: :eek:
     
  6. petzibär

    petzibär Gast



    ja in ernst aber ich bekomme ja den mehrkinderzuschlag der alleine betragt schon 300 euro so wars halt 2004
     
  7. petzibär

    petzibär Gast

    Alleinverdienerabsetzbetrag / Alleinerzieherabsetzbetrag / Sonderausgabenerhöhungsbetrag Hilfe

    Ich beanspruche den Alleinverdienerabsetzbetrag.
    Mein (Ehe)Partner beansprucht selbst keinen Alleinverdienerabsetzbetrag.
    Ich beanspruche den Alleinerzieherabsetzbetrag.
    Ich beanspruche den zusätzlichen Sonderausgabenerhöhungsbetrag ab 3 Kindern.
    Anzahl der Kinder, für die ich oder mein (Ehe)Partner 2005 für mindestens
    sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen habe/hat:

    Die Berechnung ergibt eine Gutschrift (ohne Berücksichtigung von geleisteten Voraus- und Anzahlungen) von: 494,00


    wenn halt der partner arbeitslos wenig einkommen hat
     
  8. Natalie03

    Natalie03 Gast-Teilnehmer/in

    ich kann noch nichts ausrechnen, weil meine jetzige firma noch keine lohnzetteln übermittelt hat. meine alte arbeit hats schon eingereicht.

    und schon wieder muss ich geduldig sein :(

    lg natalie
     
  9. NAZ1782

    NAZ1782 Gast-Teilnehmer/in


    bei mir steht bei der wgkk ein betrag von € 0,- drin :confused: ist das richtig???

    bei bezugsauszahlenden stellen gehört die krankenkasse auch angegeben, oder nur meine firma, bei der ich beschäftigt war????
     
  10. duesenkeksal

    duesenkeksal Gast-Teilnehmer/in

    @ naz

    nur die firmen. es steht ja dort: "anzahl der bezugs-, pensionsauszahlenden STellen im Jahr 200x (arbeitgeber/pensionsstellen; jedoch nicht leistungen des AMS, Kinderbetreuungsgeld, krankengeld etc.)"

    ich hatte mir das mal nicht genau durchgelesen und hab bei bezugsauszahlenden stellen 2 eingegeben, weil ich im karenz noch im rahmen der zuverdienstgrenze gearbeitet hab. da ist dann ewig lang kein bescheid gekommen und als ich dann mal anrief meinte der dort, dass sie noch auf die 2. bezugsauszahlende stelle warten würden. bis ich dann meinen fehler entdeckt hab ;)

    lg, sandra :wave:
     
  11. so - grad nochmal mit dem fa telefoniert (weil ich gestern was falsches eingetippt hab beim finanzonline) ... und ich kann/darf keinen lohnsteuerausgleich machen :rolleyes:

    weil ich ja keine steuern in diesem jahr gezahlt habe ...

    echt .. schön langsam weiss ich nimmer, wem ich was glauben soll und was richtig is :eek:
     
  12. ginger3

    ginger3 Gast-Teilnehmer/in

    Na die kennen sich oft selbst net aus am Fa.
    Wir haben mal einiges zurückbekommen wegen Hauskrediten. Einige Wochen später kam ein Brief, wir mögen bitte wieder alles zurückzahlen, weil es uns doch nicht zusteht, da das Haus nicht neu gebaut ist, sondern gekauft.
    Wie wenn wir keine Steuern bezahlt hätten:mad: War eh mehr als genug.

    Und einmal wollt mir eine Dame einreden, ich kann die Kinderbetreuung abschreiben. War mir aber irgendwie nicht ganz geheuer. Eine andere hat mir dann erklärt, dass geht nur, wenn ich Alleinerzieher bin.

    Ich muss die noch ab 2003 machen.
     
  13. Dinschen

    Dinschen Gast-Teilnehmer/in

    Bitte kann mir jemand den Link für den Online-Steuerausgleich geben?
    Wir machen dieses Jahr den ersten Ausgleich hier in Österreich und ich weiß nicht wo ich´s machen muss.

    Lieben Dank schon im Voraus!
     
  14. Dinschen

    Dinschen Gast-Teilnehmer/in

    Ziehe meine Frage zurück......hab´s schon gefunden :)
     
  15. Mel-22

    Mel-22 Gast-Teilnehmer/in

    also wenn man ein jahr lang nur in karenz war dann kann man keinen steuerausgleich machen, da keine lohnsteuer bezahlt.
    ggf. kann man mit dem e5 alleinverdiener/alleinerzieherabsetzbetrag beantragen. geht aber nicht online, muss man sich ausdrucken und hinschicken.
     
  16. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    Welche Absetzbeträge werden bar ausbezahlt, wenn Sie kein oder ein geringes Einkommen beziehen? Der Arbeitnehmerabsetzbetrag (54 €, die Negativsteuer bis zu 110 €) sowie der Alleinerzieherabsetzbetrag oder der Alleinverdienerabsetzbetrag (letzterer aber nur bei mindestens einem Kind, also wenn die Einkunftsgrenze von 4.400 € gilt) werden in jenen Fällen, in denen sie sich auf Grund eines geringen Einkommens nicht oder nicht voll steuermindernd auswirken können, vom Finanzamt ausbezahlt (Negativsteuer).
    Beim Arbeitnehmerabsetzbetrag ist die Negativsteuer jedoch mit 10 % der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge begrenzt.Insgesamt kann die Gutschrift somit 474 € betragen. Die Ermittlung der Negativsteuer erfolgt bei der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1). Haben Sie keine steuerpflichtigen Einkünfte im Kalenderjahr bezogen, verwenden Sie das Formular E 5.
    BEISPIEL: Eine Angestellte ist teilzeitbeschäftigt und verdient monatlich brutto 440,00 €. Die Sozialversicherungsbeiträge betragen (angenommen) 930,00 € jährlich. Steuer fällt bei diesem Bezug keine an. Es werden 10 % von 930,00 €, das sind 93,00 € bei der Arbeitnehmerveranlagung (nach Ablauf des Jahres) vom Finanzamt ausbezahlt (überwiesen). Wäre die Angestellte gleichzeitig Alleinerzieherin, würde sich der Auszahlungsbetrag auf insgesamt 457,00 € (364,00 € + 93,00 €) erhöhen.
     
  17. Mohnnudel

    Mohnnudel Gast-Teilnehmer/in

    hab da mal ne frage
    unter den außergewöhnlichen belastungen fallen ja auch heil- & kurbebehlfe
    lg hat letztes jahr ne schiene für seinen beleidigten meniskus kaufen müssen
    kann man das auch absetzen??
     
  18. Aitsch

    Aitsch Gast-Teilnehmer/in

    sicher darfst! der ehemalige alleinverdienerabsatzbetrag-zettel ist jetzt bei der arbeitnehmerveranlagung dabei!

    ab heuer. die gute dame weiß wohl nicht bescheid.

    ich hab ihn gemacht (online) und die "vorschau" hat mir gesagt, daß ich 669 euro bekomme.
     
  19. Aitsch

    Aitsch Gast-Teilnehmer/in

    gibts nimmer. ist jetzt bei der arbeitnehmerveranlagung dabei.
     
  20. hab auch eine frage bin jetzt schon über ein jahr in karenz und bin noch ein jahr kann ich auch den steuerausgleich machen????was muss ich ankreuzen!??
    :wave:
     
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