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Was tun bei Verstößen gegen die Baubewilligung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von marille65, 16 März 2011.

  1. marille65

    marille65 Gast-Teilnehmer/in

    Meine Güte - ich hätt`mir das alles gerne erspart :eek:

    Ob es tatsächlich zu hoch ist, kann sicher nur ein Bausachverständiger oder die Gemeinde feststellen - schon klar. Wenn doch, kann ich entweder gute Miene zum bösen Spiel machen (hab aber ehrlich keine Lust darauf, weil es eben doch eine massivere Beeinträchtigung als ursprünglich geplant ist) oder ich komm mir wie das letzte Arschloch vor, das darauf besteht, dass Vorschriften eingehalten werden. Wie uncool! Eine klassische loose-loose Situation.
     
  2. Proud-Dad

    Proud-Dad Gast-Teilnehmer/in

    Also gesetzt den Fall, dass der Nachbar wirklich zu hoch gebaut hat: Der baut absichtlich und aus egoistischen Gründen zu hoch, schert sich nix um die Bauordnung und schert sich nix um Euch und Eure Vereibarung bei der Bauverhandlung. Und da kommst Du Dir wie ein Arschloch vor?

    Ist ein Zeuge bzw. ein Opfer schuld, wenn jemand nach einer strafbaren Handlung zur Rechenschaft gezogen wird?
     
  3. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Es kann hier noch ewig diskutiert werden wie moralisch das ist seinen neuen Nachbarn anzuzeigen, aber nur weil ein Nachbar behauptet er hätte nachgemessen - ich frag mich wie man eine Gesamthöhe eines Haus mal so schnell messen kann - insbesondere weil die Bezugspunkte meist nur mit einer Laserwasserwaage kontroliert werden können.

    Bitte Fragt den Hausbaunachbarn oder holt euch endlich den Einreichplan !!

    Ich glaube nämlich kaum das wer um 80cm falsch baut ! - Kein Baumeister macht sowas (hoff ich zumindest)
     
  4. Gitta1

    Gitta1 Gast-Teilnehmer/in

    Genau. Mit der kann man den Höhenwert exakt erruieren. Alles andere wäre sowieso eine Farce.:rolleyes:
     
  5. Proud-Dad

    Proud-Dad Gast-Teilnehmer/in

    Es geht aber nicht darum, was wir glauben, sondern um das, wonach uns die TE gefragt hat. Und das war (auch laut dem Titel des Threads) "Was tun bei Verstößen gegen die Baubewilligung".

    Abgesehen davon glaube ich nicht, dass eine Laserwasserwaage das einzige Mittel ist, die Höhe eines Hauses zu messen, denn das wurde schon gemacht, als es noch keine Laserwasserwaagen gegeben hat.
     
  6. josa

    josa Gast-Teilnehmer/in

    Man braucht nicht nachzumessen. In Wien reicht ein Schreiben oder ein Anruf bei der Baubehörde mit der Vermutung, dass die Bauhöhe nicht eingehalten wird und dann kommt relativ rasch ein Referent und schaut sich das ganze an. Das kann man auch anonym machen (wird auch meist anonym gemacht).


    Ich kenne sogar einen Fall, wo sich ein Referent der Baubehörde beschwerte, dass die Nachbarn einer höheren Bauhöhe zugestimmt haben, weil sie bezahlt wurden. Ich habe die Nachbarn gefragt, und die haben sich alle über die zu höhe Bauhöhe aufgeregt und nie Geld genommen. Die Anrainer haben damit nicht nur die nicht gesetzeskonforme Bauhöhe gehabt, sondern noch die schlechte Nachrede von der Baubehörde. Das beste zu Schluss war noch, dass dann eine Anrainerin, die eh schon den Schaden hatte, eine Anzeige bekommen hat, weil sie ein größeres Fenster als im Plan eingezeichnet, eingebaut hat.
    Also ich würde nicht lange herumtun, sondern sofort von der Baubehörde Klarheit haben wollen und mich nicht zum Opfer machen lassen. Wozu gibt es denn Gesetze.
     
  7. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Aber wir diskutieren hier weil der Nachbar gemeint hat er habe gemessen es sei 80cm zu hoch gebaut.
    80cm zu hoch von welchen NullPunkt ? --> und der steht im Einreichplan, dort steht auch wie hoch die einzelnen Ebenen sind !
     
  8. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Um Gottes willen - warum habt ihr keinen Einspruch erhoben?? Jetzt wenns gebaut ist - kannst so gut wie gar nichts mehr machen... leider. Das einzige was möglicherweise - wenn die Baupolizei ganz ganz pingelig ist - zahlt der Häuslbauer eine Geldstrafe und das wars dann.

    Meine Eltern haben auch so einen Wahnwitzigen Hausbauer als Nachbarn, der hat den Biotop direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt( keine 5 cm zur Grundstücksgrenze) - dort ist der Biotop im übrigen jenseits der 3 Meter tief (und meine Eltern haben 6 Enkelkinder). also sollte mal der Zaun ein loch bekommen wirds brenzelig. Zudem hat er ein Nebengebäude völlig unterkellert - und an die Grundstücksgrenze gesetzt (ohne Baubewilligung - weil er kennt eh alle Baupolizisten so wie er meinte) - meine Eltern schauen jetzt auf eine Ziegelmauer die 5 Meter hoch ist. Unten im Keller hat er eine Sauna eingebaut - aus der raucht es raus - dass es eine Freude ist.

    Mein Mann hat dann anzeige bei der Baupolizei gemacht, weil er selber die Dienstprüfung hat... Was soll ich sagen, der Nachbar hat einen Hausbesuch bekommen, sie haben ihm gesagt - er müsse den Keller im Nebengebäude wieder zuschütten, sowie den Biotop wieder zuschütten... das war vor 3 Jahren, es raucht noch immer aus der Sauna immer noch ist der Biotop - sogar jetzt noch grösser an der Grundstücksgrenze...nochmals zur Baupolizei???

    In Wien wird auch im Bereich Höhe kaum was gemacht, einer unserer Nachbarn hat in einer Nacht und Nebelaktion aufgestockt - bekam eine saftige Geldstrafe - weil lt. Baupolizei die Statik des Hauses das aushält und ein Abtragen nicht mehr möglich ist.
     
  9. LittleLaura

    LittleLaura Gast-Teilnehmer/in

    Nein. Der nullpunkt steht nicht immer im Einreichplan. Bei uns zb nicht. und wurde auch noch nicht festgelegt. Wir durften ihn selbst ca bestimmen.
     

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