1. Reden wir miteinander ...

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Was tun bei Verstößen gegen die Baubewilligung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von marille65, 16 März 2011.

  1. Proud-Dad

    Proud-Dad Gast-Teilnehmer/in

    Reintheatern? Wenn der seine Baubewilligung nicht einhält, ist das doch nicht Schuld der TE :rolleyes: Wenn der Nachbar gemäß der gemeinsamen Bauverhandlung baut, wäre ja nichts dagegen zu sagen. Aber wenn er seinen Teil der Vereinbarung (ohne persönlich rüber zu kommen und zu fragen, weil sich genau DER nicht getraut hat) nicht einhält, dann ist das kein reintheatern.

    So werden aus Opfern Täter :)
     
  2. LittleLaura

    LittleLaura Gast-Teilnehmer/in

    Sie hatte doch die Möglichkeit bei der Bauverhandlung einspruch zu erheben. Und ich fände es wichtig Persönlich mit dem Nachbar zu sprechen. Vorallem was die 80cm anbelangt. ;) Denn wenn der Nullpunkt bei Ihm höher angelegt wurde (weil nun eben ein Straßenbelag ect oben ist..) darf er auch höher sein, eventuell wurde so eingereicht oder es wurde falsch gemessen? (auch wenns anders geschrieben wurde)


    Wir haben zb den nullpunkt nicht im Plan oder ähnliches festgelegt. Wir haben einfach mit der Baufirma und der Gemiende geredet. auf unsere Straße (Schotter noch) kommt ca 10cm Belag und nochmal 10cm Gehweg (eher mehr) und das ist dann unserer Nullpunkt.:cool:
     
  3. LittleLaura

    LittleLaura Gast-Teilnehmer/in

    Sorry klang aber so als würdest du generell gegen den bau gewesen sein.. ,,btr. Fenster und ihr seht eine wand.." die seht ihr nachher noch immer.
     
  4. Gitta1

    Gitta1 Gast-Teilnehmer/in

    Das ist immer das Problem, wenn am Einreichplan alles nach Vorschrift eingezeichnet ist und man sich als Nachbar darauf verlässt, das der Bauherr auch gesetzeskonform baut.

    Ich stell mich doch nicht jede Woche einmal auf und kontrolliere, ob sich der Nachbar ja eh an den genehmigten Einreichplan hält.:rolleyes:

    Nur wenn dann die Hütte einmal steht und es wurde vom Einreichplan erheblich abgewichen, was willst du DANN noch machen.
    Kein Mensch wird ihm seine Bude dann noch wegreissen lassen, wenn keine extrem gravierenden Nachteile entstehen.
    Aber ich finde auch, dass das eine arglistige Täuschung ist.
    Wozu gibts Baurichtlinien wenn dann einige so bauen wies ihnen grad in den Kram passt. Selber würden sie als Nachbarn das sicher auch nicht tolerieren wollen.
    Na ja, gelegentlich denk ich mir wirklich, "Wer Nachbarn hat braucht keine Feinde.... ":rolleyes:
     
  5. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Ich hab nicht alles gelesen ..

    Aber nur so viel: wie kommt er darauf des es 80cm mehr sind ? Ab wo gemessen ? Straßenniveau ? Fußbodenoberkante ? ..

    80cm sind schon viel und wo bringt man 80cm unter ? sind die Räume statt 2,6 3 m hoch ??

    Unser Nullpunkt liegt auch auf dem Niveau einer nie gebauten Straße ..
     
  6. Gitta1

    Gitta1 Gast-Teilnehmer/in

    Also dass ist klar. Da hast du recht, das ergibt sich schon durch das fallende/ansteigende Grundstück so.
    Ich hab das eigentlich so verstanden, als ob der tatsächliche Bau vom Einreichplan eben diese 80cm abweicht ?
    Vielleicht hab ichs falsch verstanden.:confused:
     
  7. sunflower81

    sunflower81 Gast-Teilnehmer/in

    Die Messung des Nachbarn würd ich generell mit Vorsicht genießen. Ein elektronisches Messgerät ist schön und gut, aber man muss auch damit umgehen können.

    Ev. bei der zuständigen Behörde anfragen, und sagen, dass das ein VERDACHT ist, also nicht "der Nachbar hat höher gebaut" sondern, "könnten Sie das bitte mal kontrollieren kommen, mir kommt vor, das ist höher als genehmigt".

    Und nein, ich würde vorher nicht den Nachbarn darauf ansprechen und auch nicht zuviel mit anderen Nachbarn tratschen deswegen. Es könnte auch so mal sein, dass die Baupolizei zu einer Baustelle kontrollieren kommt. Das muss nicht unbedingt immer auf Anregung eines Nachbarn passieren. Nachbar muss nicht unbedingt wissen, dass ihr die Ursache für den Besuch der Baupolizei seid, und falls sich herausstellt, dass alles in Ordnung ist, belastet das (wenn Nachbar nichts weiß) im Nachhinein nicht die nachbarschaftliche Beziehung.

    imho
     
  8. Gitta1

    Gitta1 Gast-Teilnehmer/in

    Ganz einfach.
    Wenn jemand z.B mit dem Keller schon höher rauskommt.:(
     
  9. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Was erlaubt der Bebauungsplan ?
    Was steht im Einreichplan ?
    Ich glaub kaum das wer gegen die Einreichung um 80cm seine Bodenplatte erhöht.
     
  10. marille65

    marille65 Gast-Teilnehmer/in

    Momentan ist es einmal ein Verdacht und auch eine hypothetische Frage hier im Forum (ich bin kein Sachverständiger). Es sieht so aus, als hätte der Nachbar um 80 cm höher gebaut, als es im Einreichplan bewilligt wurde.

    Wenn nicht, ist eh alles ok. Wenn doch?

    Ich tendiere eigentlich auch zur Variante: Gespräch mit den Nachbarn. Ich fände es aber auch sehr ungerecht, wenn man mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen hätte, sollte man gegen den bewilligten Plan (massiv) verstoßen. Wenn das Haus an der anderen Seite des Grundstücks läge, würde ich sicherlich nicht streiten. Aber es beeinträchtigt eben mehr (und zwar deutlich mehr), als ursprünglich bewilligt.
     
  11. spechti

    spechti Gast-Teilnehmer/in

    wir haben so eine ähnliche situation mit unserem nachbarn, nur ist er immer der streithansel und das schon seit kauf des hauses.....:rolleyes::boes:

    wir liegen auch höher, weil auch das gefälle aufgrund der grundstückslage eben da ist und wir haben mit ihm & der gemeinde 2 jahre herumgestritten bis wir unsere grundstücksmauer um einen halben meter erhöhen konnten - schließlich wurde uns dann durch's land nö recht gegeben. bei ihm ist es auch so, dass er zwei fenster auf unsere seite hat und wir könnten allerdings auch noch bis zur grundstücksgrenze anbauen, allerdings müssten dann bestimmte höhen eingehalten werden.

    an deiner stelle würde ich mal den kontakt suchen, dann auf der gemeinde nachfragen - wichtig ist auch die bauklasse (gekoppelt oder offene oder beides), denn da gibt's schon unterschiede auch in der bauhöhe und wenn alles nichts hilft, mal bei land nö nachfragen.
     
  12. muffy

    muffy Gast-Teilnehmer/in

    Meistens kann man sich ja denken, wer angezeigt hat, weils vorher eh schon Bröseln gab.

    Bekannten von uns ist es aber passiert und sie wissen bis heute nicht, von wem es kam - es hieß, man dürfe ihnen darüber keinerlei Auskünfte geben - stimmt das oder kommts da auf die Gemeindebediensteten an???
     
  13. LittleLaura

    LittleLaura Gast-Teilnehmer/in


    Ich denke das schlimmste wäre ein Strafe. Das sie zahlen müssen. Und das hilft dir auch nicht weiter, oder?

    Ich würde persönlich reden mit ihnen vieleicht zahlen sie ja euch aus? :eek:;) bevor sie mehr an strafe zahln:cool:
     
  14. Sektionschef

    VIP: :Silber

    In Wien ist es definitiv nicht so. Da muss der Zustand des bewilligten Planes wieder hergestellt werden.
    Ich kenne einen Fall, da hat es einer darauf ankommen lassen und hat sich strikt geweigert, seinen unbewilligten Zubau abzureissen. Schlussendlich hat ihm die Baupolizei nach mehreren Mahnungen eine letzte Frist gesetzt.
    Würde er bis dahin nicht den Zubau entfernt haben, so würde die Baupolizei mittels einer Abrissfirma auf seine Kosten den Abriss exekutieren.
    Er hat dann gerade noch vor Ende der Frist selbst seinen Zubau abgerissen...und bekam zusätzlich eine Strafe.
    Hier ging es um einen Zubau(Hauserweiterung), das gleiche gilt aber auch für andere Bauvergehen.
    mfg
    Sektionschef
     
  15. Maria001

    Maria001 Gast-Teilnehmer/in

    nein, wenn anonym angezeigt wird, wirds einem nicht gesagt, war bei uns auch so.

    so ist es.
    wir haben der anzeige relativ gelassen entgegengesehen weil wir eh nach plan gebaut haben.

    lob fürs Haus kassiert eine geraucht und weg warens wieder.
     
  16. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Das hier ist das Wesentliche.

    Es gibt kein Grundstück, das vollkommen plan ist, deswegen gibt es für die Ermittlungen der zulässigen Traufenhöhe eigene Berechnungen, die das Mittel errechnen.
    D.h., man wird an manchen Stellen weit unter Null liegen und an anderen wiederum weit darüber.

    Wenn der Nachbar nun nachmisst, ist das zwar ein netter Absolutwert aber alleine noch gar nicht aussagekräftig.
    Dazu müsste man eben wissen, ob das Mittel insgesamt gesehen eingehalten wurde - diese Information müsste am bewilligten Einreichplan ersichtlich sein und das kann man bei der Gemeinde sicherlich erfragen.
     
  17. LittleLaura

    LittleLaura Gast-Teilnehmer/in

    das kommt auf den grad des Verstoßes an. Ich denke das die da gut mit dem Nullpunkt rauskommen können. da kann man sicher so 20cm machen und den rest werdens sicher nicht soo eng sehen um es abreissen zu lassen.
     
  18. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    So einfach ist es zum Glück sicher nicht. ;)

    Und ganz ehrlich - wenn tatsächlich eine zulässige Bauhöhe um 60-80cm, überschritten wird, wäre ich als Nachbar auch nicht bereit das zu akzeptieren. Eine Überschreitung in diesem Ausmaß ist kein Klacks und beeinträchtig die eigene Wohnqualität.

    Und wenn aus dem genehmigten Einreichplan klar ersichtlich ist, dass hier eine andere Höhe vorgesehen war, wird die Gemeinde bei Einspruch des Nachbarn sicher nicht nur eine Geldstrafe verhängen , wenn der Nachbar mit dieser Überschreitung nicht einverstanden ist.
    Das wäre dann ja ein Freibrief für alle Häuslbauer, sich durch die Zahlung eines Obulus - den man vorher miteinplant - über die gesetzlichen Vorgaben hinwegzusetzen.

    Geldstrafe ist dann denkbar, wenn der Nachbar nicht auf Rückbau besteht und ein Konsens gefunden wird. Das ist jetzt aber nur meine Interpretation.
     
  19. muffy

    muffy Gast-Teilnehmer/in

     
  20. Maria001

    Maria001 Gast-Teilnehmer/in

     

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