1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Was soll noch verboten vom Staat reguliert werden?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von MagratGarlick, 31 August 2011.

  1. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Ahnbare Gesetze zur Erhaltung der Volksgesundheit:

    wie z.B. nach dem Urinieren das Waschen der Hände, nach dem Stuhlgang inkl. folgender Desinfiktion.
    Somit in öffentlichen Toiletten der Einsatz einer "Häuselpolizei".
    Im privaten Bereich, Umrüsten der Türen, die erst nach Betätigung des Wasserhahns, bei Mehrlast der Desinfiktion öffnen.
    (natürlich wird´s wieder so kleine Rebellen geben, die nur so tun als ob)

    Dann natürlich Volkssport, mit zweimal wöchentlich gestempelten Bewegungspass.
    Entschuldigt wird bei Krankmeldung, Kontrolle sollte auch hier statt finden.

    Auch das Mitführen von Taschentüchern gehört als Rotzglöckerlschutz ahndbar gemacht.

    Das kollektive Ächten von Individuen die außerhalb der Norm liegen. (über 100 kg, unter 60 kg, Behinderungen, erkennbare Ursprungsherkunft aus jedem Ausland etc.)

    Die Kleidung ist nicht zu vergessen. Bauch-, schulter- u. zehenfrei ist anstößig und wollustfördernd, das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers liegen, könnte es doch zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr führen. Ein untragbares Risiko für die Gesellschaft und vor allem die Krankenkassen.

    Wobei wir gleich beim nächsten Thema wären..................

    lg irene
     
  2. Berthold

    Berthold Gast

    Nutzung des Internets erst nach verpflichtenden Deutschkursen und nach abgelegter Prüfung!
     

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