1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Was sich MC Donald's geleistet hat (sind RA hier?)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Schmusekatzale, 2 Mai 2011.

  1. treble.clef

    VIP: :Silber

    nein, es geht wohl um die performance seiner filiale und damit dem wirtschaftlichen erfolg für seinen "boss", den franchisenehmer.

    allerdings muss er seine strategien wohl dringend überdenken, denn durch solche aktionen fördert man sicher nicht kundenzufriedenheit.
     
  2. Bei Wikipedia:

    Rechtliches [Bearbeiten]

    Weder aus dem MHD noch aus dem Verbrauchsdatum leitet sich rechtlich ein Anspruch ab, wenn das Produkt bereits vor dem angegebenen Datum nicht mehr verzehrsfähig ist und der Hersteller die Seriosität seiner Angaben nachweisen kann. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen weiter verkauft werden, sofern der Verkäufer sich davon überzeugt hat, dass die Ware einwandfrei ist. Entsprechend leitet sich daraus ab, dass kein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht, wenn dieser ohne Absicht ein Produkt mit abgelaufenem MHD erwirbt, sofern das Produkt noch als einwandfrei betrachtet werden kann. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen auch grundsätzlich noch verarbeitet werden, wobei sich der Verarbeiter möglicherweise einem höheren Risiko aussetzt, im Schadensfall belangt werden zu können.

    [ame]http://de.wikipedia.org/wiki/Mindesthaltbarkeitsdatum[/ame]
     
  3. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Es gibt eine Verordnung wie viele Gräten in einem Grätenfreien Fisch drinn sein dürfen.

    Ich würde mich auch beschweren wegen dem "weggekratzten" Datum, nur McD weiß was sie machen.

    Die Burger haben ja auch teilweise / Apfeltaschen fast alle eine Uhrzeit drauf und ich bin sicher das die auch nach der Uhrzeit verkauft werden dürfen.

    Beim Leberkäs und Würstelstand kann man es gar nicht nachvollziehen wie lange sie "aufgewärmt" sind.
     
  4. Q

    Q Gast

    Der ganze Vorgang ist irgendwie symptomatisch für unsere Zeit, der jegliches Gefühl für Verhältnismäßigkeit abhandengekommen ist.

    - eine Konsumentin regt sich auf, weil ein paar Gucksis im ein paar Cent das Mindestablaufdatum überschritten haben
    - der Filialleiter unerstellt deswegen gleich Unehrlichkeit und schreibt seinem Anwalt
    - die Konsumentin ist agefressen, obwohl er ohnehin Kompensation und noch ein Menü extra anbietet

    Gibts eigentlich heute gar keinen Punkt mehr, wo einer sagt: "Halt, Schritt zurück, was tun wir hier eigentlich?"

    Konsumentenschutz ist wichtig, keine Frage. Aber sich wegen Marginalien nur deswegen aufpudeln, weil man weiß, dass man es mit einem Konzern zu tun hat, in dem sich ein Fililalleiter bzw. Franchisenehmer die eigentlich passende Antwort nicht leisten kann, weil er sonst fliegt ...

    Wenns dir Spaß macht, jemanden wegen einem Sackerl Gummibärlis in Schwierigkeiten zu bringen ...
     
  5. Da stimm ich dir voll und ganz zu.

    Der Faden erinnert mich an amerikanische Verhältnisse, ganz besonders die Gräte im Fisch.
    In Amerika klagt Konsument McD weil er sich mit heißem Kaffee verbrannt hat..........
     
  6. Ehrlich war? Das pack ich jetzt nicht ganz :eek:


    Aja, 2 Gräten pro Kilogramm Fisch.
    Auch Iglo kann keine komplette Grätenfreiheit garantieren.

    http://www.iglo.at/welten/fisch-meeresfruechte/verarbeitung.html
     
  7. Amica32

    Amica32 Es ist alles nur geklaut!
    VIP: :Silber

    Ich liebe dir!!!!!!!!!!
     
  8. maribah

    maribah Gast

    Im Grund hast du recht.

    Nachdem du allerdings jemand bist der selber gern, wenns um gewissen Tendenzen der angeblichen oder echten Bevormundung durch die Obrigkeit geht, Schuhe zu Ballons aufbläst ist das halt einfach ein Thema das dich kalt lässt. Jedenfalls hats für dich auch schon oft den Vorwurf der Unverhältnismässigkeit gegeben.

    Wir haben doch alle unsere Punkte wo wir anspringen.

    Ich persönlich finds nicht gut abgelaufene Ware zu bekommen. Ich hätt vermutlich nichts gemacht, weil Fehler passieren überall, aber ein weggekratztes MHD ist schon ein bisschen... vorsätzlich.
    Hätte ich was gemacht und so ein Meister an Kundenservice schreibt mir so retour, dass ich das Gefühl bekomme ich unwerte Ameise wage es am Ego des Herrn Filialleiters und seiner Filiale zu kratzen, dann fängts an lustig zu werden wenn ich in Stimmung bin.:D


    Im Grund unterhalten wir uns doch alle meistens nur über Fürze der Weltgeschichte, die uns halt in dem Moment bewegen...:D
     
  9. Toffee

    Toffee Gast-Teilnehmer/in

    Dass man es doch weiterverkaufen kann wusste ich nicht, für diesen Fall ist es aber imo irrelevant da ich annehme (TE?), dass die Konsumentin nicht darauf aufmerksam gemacht wurde das die Ware abgelaufen ist. Sonst wäre dieser Thread sinnlos. Soweit ich weiss sind die Fruchtsackerl versiegelt und nicht frisch zubereitet, was einen Vergleich mit Würstelstand ausschließt. Beim Würstelstand werden dir die Waren zubereitet und der Produzent (Wurstelverkäufer) hat für den ordnungsgemäßen Zustand der Ware die zubereitet werden soll zu sorgen. Wenn die Ware frisch zubereitet wird und zum sofortigen Verzehr ist, braucht man dafür kein versiegeltes Sackerl und ein Datum ist auch obsolet.
     
  10. Toffee

    Toffee Gast-Teilnehmer/in

    Es geht ja nicht um um Marginalien, das MHD gewährleistet imo den Schutz vor gesundheitlichen Schäden durch Lebensmittel. Unternehmer sind verplichtet diese Schäden gering zu halten, mithilfe des MHD. ICh finde diese Regelung sehr wichtig. Heute Fruchttüte, morgen Gammelfleisch. :cool:
     
  11. Die Vorgehensweise ist natürlich nicht o.k.
    Wenn man jetzt aber in Betracht zieht, dass das MHD überhaupt NICHTS aussagt ist es im Grunde wieder gleich. Mittlerweile gibt es ja schon Firmen die das MHD extra kurz ansetzten, damit Konsument das Produkt in dem Müll wirft und dann eben ein neues kauft.


    Hier gehen wir dann schon sehr ins Detail und da müssten wir dann Firmeninterna von McDonalds kennen. Ob z.B. die Fruchtüte fertig in die Filiale geliefert wird oder ob das Obst direkt in der Filiale abgepackt wird, ob das Datum tatsächlich ein MHD ist usw.
     
  12. Nein, das MHD gewährleistet keinen Schutz - ist auch im Wiki-Link nachzulesen.
    Das MHD zeigt lediglich auf, dass der Hersteller bis zu diesem Tag die einwandfreie Beschäffenheit des Produktes gewährleistet (Geschmack, Aussehen). Es kann aber auch verdorben sein wenn z.B. die Kühlkette unterbrochen wurde und dafür haftet der Hersteller nicht! Konsument muss sich vor dem Verzehr also immer davon überzeugen ob das Produkt noch in Ordnung ist. Ebenso können Produkte noch wesentlich länger in Ordnung sein, obwohl das MHD schon überschritten wurde.

    Im Unterschied zum Verbrauchsdatum: hier wird nicht empfohlen das Produkt nach dem Verbrauchsdatum noch zu verwenden und das Verbrauchsdatum wird nur für sehr empfindliche Produkte verwendet wie Faschiertes oder Fisch.
     
  13. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Ja mit dem kann ich aber auch leben .. wenn 100% sicher dann gibts FormFisch :eek:


    Im übrigen kann sicher gehen das es sich wirklich um das MHD Mindeshaltbarkeitsdatum oder ein anderes Datum handelt ?!
     
  14. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Diesen Nachweis würde ich gerne sehen.
    Denn Überzeugung leitet sich beim Lebensmittelrecht nicht von Glauben ab, sondern dass man es auch belegen kann, dass es einwandfrei ist.
    Und belegen bedeutet, dass die interne Dokumentation dafür vorhanden sein muss und nicht irgendein Mitarbeiter nach Lust und Laune an der Verpackung herumkritzelt.

    Und dann muss es noch immer für den Kunden sichtbar gekennzeichnet sein.
     
  15. Berthold

    Berthold Gast

    Doch. Hatten wir schon, da haben wir so ein Sackerl mitgenommen und dann ein paar Tage liegen lassen. Die Äpfel fangen zu gären an, also es ist definitiv eine Veränderung in Richtung Ungenießbarkeit.
     
  16. Berthold

    Berthold Gast

    Und wenn da irgendwer dahinter kommt und es die Behörde erfährt, ist die Konzession weg.
     
  17. naomiprice1984

    naomiprice1984 Gast-Teilnehmer/in

    @danny
    nein darf man nicht. am selben tag vom ablaufdatum schon aber sobald 1 tag abgelaufen ist darf man es nicht herschenken.
     
  18. Berthold

    Berthold Gast

    Zu 100% Ersteres.
     
  19. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Zur Rechtslage, österreichisches Lebensmittelrecht, Quelle www.lebensmittelnet.at, eine Seite des Lebensministeriums (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft).


    Ist die Mindesthaltbarkeit abgelaufen, ist der Verkauf weiterhin erlaubt, dieser Umstand muss jedoch deutlich und allgemein verständlich gekennzeichnet sein. Lebensmittel mit abgelaufener Mindesthaltbarkeit sind nicht automatisch mangelhaft, sie weisen aber auch nicht mehr die gewünschte Frische auf und sollten deshalb auch nicht mehr gekauft werden. Eine nachträgliche, unzutreffende "Verlängerung" der Mindesthaltbarkeit (z. B. durch neue Etiketten) ist unzulässig und strafbar.
     
  20. Da kommt es jetzt drauf an wie die Gesetzeslage und die Dokumentationspflicht geregelt ist.

    Aber ehrlich, da gibt's einen Aufstand wegen dem MHD welches ja im Grund völlig irrelevant ist und vermutet wird, dass alles gesetzliche geregelt ist. Aber bei den diversen Zusatzstoffen (die sicher auch in McD Produkten drinnen sind) und vielleicht gesundsheitsgefährende oder gesundheitsbeeinträchtigt sind gibt keinen Aufstand?

    In vielen Fällen aber auch nicht gleich und auch eventl. nur dann wenn jemand eine Beschwerde deponiert. Bei "leichten" Fällen wird mal verwarnt.

    Bitte den Link lesen!

    Glaub ich auch, denn es wäre schwierig das Obst längere Zeit haltbar zu machen.

    Sofern es sich denn bei dem Produkte tatsächlich um das MHD gehandelt hat.
     

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