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Was muss man im Auto mitführen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Someone, 15 Mai 2010.

  1. LiviaS

    LiviaS Gast

    Sterile Dinge im Verbandskasten haben aufgrund der Haftungssituation für die Herstellerfirmen ein Ablaufdatum.
    Lt. MPG (Medizinproduktegesetz) darf in Rettungswägen abgelaufenes Verbandsmaterial nicht mehr verwendet werden - wie es mit privaten PKWs aussieht, weiß ich nicht so genau.

    Grundsätzlich wäre es zur Wunderversorgung genauso noch geeignet, allerdings schreibt die Herstellerfirma ein Ablaufdatum drauf, weil sie für die Haltbarkeit der Verpackung nicht länger garantiert und sobald die Verpackung porös wird ists mit der Sterilität vorbei. Ab da wird eben für ev. Schäden keine Haftung mehr übernommen.
    Also hat das MHD schon seinen Sinn - allerdings ist es idR extrem viel kürzer angegeben als es wirklich hält.

    Ich vermute "zur Wunderversorgung" geeignet ist in dem Fall eine Auslegungssache.

    Zwei Geschirrtücher und ein einzige sterile Wundauflage würden sich auch für einen Druckverband eignen, aber wenn man das der Polizei (oder wer halt kontrolliert) als Erste Hilfe Kasten verkaufen will, wird man wahrscheinlich den Vogel gezeigt bekommen. :D

    Besser als nix ist abgelaufenes Material auf jeden Fall.
     
  2. ich kann nur sagen, als ich den führerschein gemacht hab, wurden wir explizit darauf hingewiesen, dass steriles verbandsmaterial ein ablaufdatum hat und dass wir die autoapotheke daher regelmäßig überprüfen und erneuern sollten.
     
  3. dani30

    VIP: :Silber

    Meiner schon beim ÖAMTC, Pickerlüberprüfung, aber mein damaliges Auto was schon alt und die Liste lang, da hab ich ihm gesagt das kann er meinetwegen auch noch dazuschreiben, macht eh keinen Unterschied mehr, aber darauf geschaut hat der.
     
  4. Berthold

    Berthold Gast

    Genau. Weil eine blutende Wunde damit einwickeln kann man damit immer noch.
     
  5. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Oder ein weggebrochenes stoßstangenstück provisorisch reparieren...
     
  6. LiviaS

    LiviaS Gast

    Ja, schon, aber wenn es zB zu einer Blutvergiftung kommt und nachgewiesen wird, dass sie vom abgelaufenen Material stammt, möcht ich nicht in deiner Haut stecken.

    Wir haben grade vorhin beim RK drüber diskutiert und es sind sich eigentlich alle einig dass es nicht verwendet werden darf.
    Auf help.gv:
    http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.063000.html#Verband
     
  7. Berthold

    Berthold Gast

    Ja, das auf help.gv ist ein Tipp, damit man keine Strafbarkeit riskiert, wenn das Zeug gegebenenfalls nicht mehr geeignet wäre. Richtigerweise sehr vorsichtig ausgedrückt.
    Schau, wenn es einem zwischen den Fingern zerbröselt (bzw. die Verpackung), sagt eh niemand was, dass es ausgetauscht werden muss. Aber andererseits, wenn die Lagerung staubdicht, dunkel und trocken war, dann ist das Ablaufdatum sicher um Monate wenn nicht Jahre überschreitbar. Den Nachweis, dass die Sepsis von meinem Material kommt, riskier ich.
     

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