1. Reden wir miteinander ...

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Was muss man im Auto mitführen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Someone, 15 Mai 2010.

  1. kannst ja machen. ich hab keine ahnung, wie und ob das exekutiert wird. ich habs erwähnt, weils die wenigsten leut wissen.
     
  2. tantenina

    tantenina Gast-Teilnehmer/in


    mein pickerl mensch beim öamtc, überprüft das...
     
  3. Berthold

    Berthold Gast

    Nein, das ist verboten. Die Weste muss schon vor dem Aussteigen angezogen werden!
    Da steh ich aber auch nicht ums Auto rum, sondern bin sowas von schnell weg von der Straße.
    Noch mal: Vom Gesetz her muss eine für den Lenker im Auto sein. Ob ich mir dann alle freien Stauräume mit zusätzlichen anfülle, weil ich es halt für vernünftig halte, ist meine Sache. Ich hab auch noch ein paar Sachen im Auto, die ich nicht müsste, aber die vielleicht nicht schlecht sind: Taschenlampe mit Rotlicht, Taschenmesser, Sonnenbrille ...
    Alles nützlich, aber kein Muss. Und so ist es auch mit der 2., 3. usw. Warnweste.
     
  4. Lini-Bambini

    Lini-Bambini Gast-Teilnehmer/in

    sorry, aber DAS ist wohl kein grund, um auf dem pannenstreifen stehenzubleiben :rolleyes:

    und nein, ich als elternteil kenne diese situation nicht. entweder vor der fahrt aufs klo oder das kind muss warten, bis ich bei einem parkplatz bin. und parklplätze sind immer wieder mal. oder eine autobahnabfahrt, wenns ganz schnell sein sollte. pannenstreifen ist für mich in diesem fall keine lösung.

    vom öamtc dazu:
     
  5. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    Berthold hat natürlich recht, das Nicht-Mitführen des Veerbandskastens kann gestraft werden (Organstrafe), keinesfalls ein überschrittenes Ablaufdatum :rolleyes: - sollte mal wer von mir deshalb Kohle wollen -> Anzeige -> Einspruch und dann müssen sich Leute mit der Angelegenheit beschäftigen, die bei ihrer Schulung besser aufgepaßt haben :D

    und ich geh davon aus, dass schon ein Großteil von euch keinen Zulassungsschein mehr hat ;)

    In Österreich ist der Zulassungsschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II seit dem Jahr 1999 abgelöst.
     
  6. Berthold

    Berthold Gast

    Danke. War wohl auch nicht das beste Beispiel.

    Ich hab grad noch mal nachgedacht, ob es nicht wirklich Fälle gibt, in denen es gut wäre, wenn für alle Insassen (= Familie) Warnwesten im Auto wären. Fazit: Nein - bis auf eine Ausnahme. (Und die lässt sich zur Not regeln.)

    Entweder kann man grundsätzlich weiterfahren (Fall: Kind muss aufs Klo), bis zu einer Abfahrt, einem Parkplatz o.ä. Dann ist das sowieso das Gescheiteste, weil auf dem Pannenstreifen stehenbleiben und aussteigen ist immer gefährlich und soll - darf! - nur im Notfall gemacht werden.
    Oder es ist ein wirklicher Notfall (Auto brennt), dann müssen sowieso alle raus und von der Straße runter, dann ist die depperte Weste aber auch wurscht. Hauptsache weg vom Auto.
    Oder es ist eine kleinere technische Panne, dann kann man aber auch oft noch ein bisserl weiterfahren. Und selbst wenn nicht, reicht es, wenn einer aussteigt (und zur Notrufsäule geht). Der Rest der Partie ist im Auto am sichersten aufgehoben.

    Die oben angesprochene Ausnahme ist ein Reifenschaden. Wenn der Reifen gewechselt werden muss, müssen alle aussteigen. Aber auch mit einem platten Reifen kann man noch eine gewisse Strecke auf der Felge weiterfahren, damit wären wir wieder bei Fall 1. Ist mir schon passiert, mitten im Baustellenbereich auf der Autobahn, da wär ich nie und nimmer stehengeblieben. Also noch rausgefahren, dann war es kein Problem mehr.

    Und noch mal: das Gesetz verlangt nicht mehr als eine Weste für den Fahrer. Darum geht es hierfreds.
     
  7. Berthold

    Berthold Gast

    Genau darum geht es. Nur deswegen, weil Gerüchte ständig wiederholt werden, werden sie nicht wahrer. Zum Glück kennen sich die Damen und Herren vom Gesetz aber meistens eh selber gut genug aus.
    Na geh, komm, jetzt tust aber I-Tüpferl-Reiten. ;)
     
  8. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    sorry, ist mein Job, da kann ich halt nicht anders ;)
     
  9. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in


    Soweit ich informiert bin, galt dies nur für die alten Nummerntafeln. Seit der Staat auf den Nummerntafeln ersichtlich ist, brauchen Fahrer mit diesen Autos (und das sind in Ö ja mittlerweile fast alle) kein A-Pickerl mehr.
     
  10. maha

    VIP: :Silber

    @ kookaburra!
    Theoretisch mag das richtig sein... innerhalb der EU.
    Aber diskutiere mal mit einem Organ der Polizei auf serbisch.
    Ich kann das nicht.

    Öamtc schreibt über Serbien:
    Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (Bei Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen verwendet wird.), Grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste. Darüber hinaus benötigen Sie: Ersatzlampenset, Ersatz-Reifen, Abschleppseil, Warndreieck auch für Anhänger sowie Europäischer Unfallbericht (erhältlich beim ÖAMTC oder bei ihrer Versicherung).

    Gruß, maha
     
  11. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Witzig, dass Du grad Serbien erwähnst - ich hab schon mal mit einem serbischen Polizisten diskutiert. Dort gilt die Regel (wie auch in Ö), dass Kinder auf einem Motorrad mindestens 12 Jahre alt sein müssen. Wir waren mit unserer Tochter im Beiwagen unterwegs, er hat uns aufgehalten und gemeint, dass das in Serbien nicht erlaubt sei. Und ich hab es geschafft, ihm klarzumachen, dass diese Regel für Kinder AUF und nicht IM Motorrad gilt. Wir haben nichts bezahlt und durften weiterfahren. Also keine Angst vor Serbien :rolleyes:
     
  12. na das glaub ich nicht, dass das mittlerweile fast alle sind. es haben ja nicht mal annähernd alle schon die weißen nummerntaferln, und die gibts immerhin seit 1991 oder 1992. und das eu-zeichen mit A drauf gibts auch erst seit wann? 2003? 2004?

    edit: hab recherchiert. die weißen kennzeichen gibts seit 1.1.1990 und die weißen kennzeichen mit eu-zeichen und landeskennzeichen seit 1.11.2002.
     
  13. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in


    Ach ja, stimmt. Da gabs ja noch welche dazwischen. Nachdem ich selber vom Schwarzen direkt auf das EU Kennzeichen umgestiegen bin, hab ich das doch glatt wieder vergessen. Gut, da sind sicher noch etliche mit den neuen alten Taferln unterwegs...
     
  14. garfield06

    garfield06 Gast-Teilnehmer/in

    zu den genannten sachen würde ich auch noch auf gehirn für den/die fahrer/fahrerin plädieren!
     
  15. Berthold

    Berthold Gast

    ... steht nicht im Gesetz!
    (Wär aber sicher gut. Hab ich mir heute früh auch gedacht.)
     
  16. bluegrass

    VIP: :Silber

    Ich tippe auf Gebrüder Grimm.
     
  17. Berthold

    Berthold Gast

    Könnte vom Wahrheitsgehalt her hinkommen.
    Interessant allerdings, wieviele durchaus gescheite und gebildete Leute es geschluckt haben und weitererzählen! Genauso wie mit dem Reservereifen.
    Eigentlich war das Eingangsposting der TE eh schon die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit, wenn man es sich so anschaut. Dann wurde es eine Abart von "Wer bietet mehr?". :D
     
  18. so, weils mich interessiert hat, hab ich eine anfrage an den öamtc geschickt mit genau dieser frage! :)

    so, jetzt wissmas ;)
     
  19. alwi

    alwi Gast-Teilnehmer/in

    Darf ich die Diskussion verkomplizieren? Ad Italien: wer gilt denn als Person? Auch meine vier Monate alten KInder? :D
     
  20. tantenina

    tantenina Gast-Teilnehmer/in

    vielleicht gibts ja warnstrampler, die man dann anziehen muss :cool:
     

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