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Vorzeitig für Volljährig erklären lassen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von nina411, 20 November 2007.

  1. is man in ö nicht schon ab 16 voll strafmündig? dachte ich immer.
     
  2. .sebastian.

    .sebastian. Gast-Teilnehmer/in

    mh strafmündig und volljährigkeit ist ja was anderes.
    strafmündig ist man scho mit 16. aber da gelten dann ja andere gesetze,als wie bei einen erwachsenen.
    volljährigkeit bedeutet das man juristisch als erwachsener gilt.
     
  3. Megara

    Megara Gast-Teilnehmer/in

    Ich wurde auch als volljährig erklärt. Bei uns gings um Scheidung, Haus, Kredit,...etc.
    Auch a lange Geschichte.

    ich kann mich noch erinnern, dass mich die Richterin einige Sachen fragte (um zu sehen, ob ich "würdig" bin, als volljährig erklärt zu werden :rolleyes:)

    Von den kosten her - keine Ahnung.

    Ich bekam aber dann nach ca. 4 Jahren eine Rechnung vom Notar, wo es mich aus den Socken gehauen hat, hatte wahrscheinlich mit dem Umschreiben des Hauses und Grundstückes auf mich zu tun.
     

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