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versicherung - schwanger auf urlaub

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von mane9, 30 Juni 2011.

  1. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    bei visa und master card scheinen ähnliche bedingungen zu gelten.
     
  2. ylena

    ylena Gast-Teilnehmer/in

    bitte (sofern du nicht übers reisebüro gebucht hast; weil sonst erledigt das die angelegenheit für dich) ruf einfach bei der europäischen reiseversicherung an, schildere dein anliegen und sie werden dir sagen unter welchen voraussetzungen sie dich versichern. das ist ja von einer zur anderen schwnageren unterschiedlich.
     
  3. Hamdidamdi

    Hamdidamdi Gast-Teilnehmer/in

    ich kann aus dem pdf leider nix rauskopieren,
    aber bei allgemeine versicherungsbedingungen auf seite 3 steht
    dass eine 3 monatige wartezeit für den schutz besteht:

    ich zitiere:
    "tritt ein Versicherungsfall vor Ablauf der Wartezeit ein, so ist der Versicherer nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass die krankheit erst nach Vertragsabschluss erkennbar wurde beziehungsweise dass die SChwangerschaft erst nach diesem Zeitpunkt begonnen hat."

    :(
    also scheidet öamtc in meinen augen aus,
    oder habe ich eine klausel überlesen? bzw. gibt es noch was andres als den Weltreise- Krankenschutz?
     
  4. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    also bei der europäischen reiseversicherung habe ich nichts von einer wartefrist erfahren. laut telefonischer auskunft ist eine versicherung auch für wissentlich schwangere möglich.
     
  5. Hamdidamdi

    Hamdidamdi Gast-Teilnehmer/in

    danke dir, war auch schon mein gedanke
     
  6. Elaine

    Elaine Gast-Teilnehmer/in


    Ich würde mir das auf jeden Fall schriftlich geben lassen, dass eben auch Schwangerschaftskomplikationen versichert sind.

    lg Ela
     
  7. Hamdidamdi

    Hamdidamdi Gast-Teilnehmer/in

    ich ruf jetz die europäische an, geb euch dann bescheid
    toitoitoi
     
  8. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    beim öamtc habe ich im pdf nichts über eine wartefrist gefunden. kannst du mir dne link zur seite geben?

    noch was: ich möchte mich nicht unbedingt 3mal für die selbe leistung versichern lassen. visa card habe ich - aus den versicherungsbedingungen bin ich nicht ganz schlau geworden. weiß wer, ob schwangerschaftskomplikationen da gedeckt sind bzw. über die versicherungsleistung die gängigen risiken deckt?
     
  9. Hamdidamdi

    Hamdidamdi Gast-Teilnehmer/in

    :D ich habe dem öamtc jetz geschrieben,
    werd euch dann die antwort mitteilen

    lg hamdi
     
  10. Hamdidamdi

    Hamdidamdi Gast-Teilnehmer/in

    so kurzes update vom öamtc,

    bin grad total überrascht,

    ich habe jedes jahr den schutzbrief vom öamtc, so auch dieses jahr, brav im januar eingezahlt, und der übernimmt alles!!!!!

    Auszug aus meinem erhaltenen schreiben:
    Ihr ÖAMTC-Schutzbrief deckt Sie in Österreich und allen Reiseländern in Europa, auf allen Mittelmeerinseln, in den außereuropäischen Mittelmeerländern, auf den Kanaren, den Azoren und auf Madeira, sofern in dem jeweiligen Land Tourismus möglich ist und keine offizielle Reisewarnung besteht.

    Der für die ÖAMTC-Mitgliedschaft angegebene Wohnsitz in Österreich (Heimatadresse) gilt als Zielort für alle Rücktransportleistungen (z.B. Krankenrücktransport, Personenheimreise).



    Die wichtigsten medizinischen Leistungen des Touring-Schutzbriefes sind:

    Verlegungstransport in Ihr Heimatspital in Österreich

    Krankenrücktransport, auch mit Ambulanzjet

    Krankenschutz im Ausland: Übernahme von Spitals-, Arzt- und Medikamentenkosten bis € 75.000,-

    Selbst Schwangerschaftsunterbrechungen und Entbindungen, ausgenommen jene vorzeitigen Entbindungen, die mindestens zwei Monate vor dem natürlichen Geburtstermin erfolgen, deckt Ihr ÖAMTC-Schutzbrief.


    supper oder??? :cheerleader:



     
  11. Lillith

    Lillith Gast-Teilnehmer/in

    "ausgenommen jene vorzeitigen Entbindungen, die mindestens zwei Monate vor dem natürlichen Geburtstermin erfolgen" -
    aber wenn ich dann quasi eine Frühgeburt hab, bin ich dann nicht versichert??? :kopkra:
     
  12. Sino

    Sino Gast-Teilnehmer/in

    exakt....frau darf also erst ab der 32.SSW im Ausland ihr Kind kriegen....find ich jetzt ned ganz so super, weil genau für Frühgeburten wär eine Versicherung wünschenswert, knapp vorm Termin fährt eh niemand mehr auf Urlaub.
     
  13. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    *schubs*

    gibt es noch tipps?
     
  14. Hamdidamdi

    Hamdidamdi Gast-Teilnehmer/in

    also die mind. 2 monate verstehe ich so, dass ich bis 2 monate vor geburt versichert bin, weil es dann als "ss-abbruch" gilt, 2 monate vor geburt, also im 3. trimeon reist doch niemand mehr oder????
    aber doof halt, dass man das nur im vorhinein machen kann :(

    sollte ich noch was hören melde ich mich
     
  15. amanin

    amanin Gast

    Aber mit der E-Card ist man doch im EU-Raum ganz normal versichert.
    Vorausgesetzt das das KH oder der Arzt einen Kassenvertrag hat!

    Somit finde ich das die Sache mit der Frühgeburt auch versichert ist, nämlich über die Ö KK.
     
  16. Hamdidamdi

    Hamdidamdi Gast-Teilnehmer/in

    ja aber nur in ö oder?`ich kann mir nicht vorstellen, dass wir über die e-card via rückholservice nach ö zurückgebracht werden....
     
  17. amanin

    amanin Gast

    Das wiederrum ist ja über den Schutzbrief abgedeckt, hab zumindest ich so verstanden.
     
  18. Hamdidamdi

    Hamdidamdi Gast-Teilnehmer/in

    jaja richtig, aber das ist ja jetzt zb. nur in gerade meinem fall von vorteil, weil ich den schutzbrief ja schon im jänner vor der ss abgeschlossen hatte, ohne zu wissen war er deckt...


    aber wenn ich mich nicht täusche sucht mane noch eine versicherung die sie jetzt deckt, wenn sie abschließt obwohl sie schon schwanger war....
     
  19. amanin

    amanin Gast

    Puh, schwer. Ich würd das mal über einen Versicherungsmakler probieren.
     
  20. danimus

    danimus Gast-Teilnehmer/in

    habe gerade dasselbe Problem - ich habe das mit dem ÖAMTC Schutzbrief aber etwas anders verstanden, in den Versicherungsbedingungen steht ja folgendes:

    Kein Versicherungsschutz besteht für
    - Heilbehandlungen, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes begonnen haben;
    - Chronische Krankheiten, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe;
    - Schwangerschaftsunterbrechungen und Entbindungen, ausgenommen jene vorzeitigen Entbindungen,die mindestens zwei Monate vor dem natürlichen Geburtstermin erfolgen
    (...)

    das würde doch heißen, dass gerade Frühgeburten mindestens 2 Monate vor dem EGT abgedeckt sind, nicht umgekehrt (Schwangerschaftsabbrüche übernehmen sie gar nicht). Oder stehe ich da auf dem Schlauch?

    lg
    danimus
     

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