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Verlängern auf 2,5 Jahre Karenz - Nachteile

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von brigitte78, 6 Juni 2008.

  1. December

    December Gast-Teilnehmer/in


    naja, das hab ich mir mit dem ag halt ausgemacht! (ich hoffe, ich habs mir richtig ausgemacht! :eek:). ich sollte unkündbar sein, wenn ich nach 2,5 jahren zu arbeiten beginne, bis mein kleiner 4 jahre alt ist. das sag ich ja die ganze zeit: ich hab mir ausgemacht, dass ich 2,5 jahre karenz habe und in dieser zeit der kündigungsschutz genauso gilt, so wie die 2 jahre karenz davor! alles klar?!
     
  2. December

    December Gast-Teilnehmer/in

    das wäre der brief von der ak:

    VEREINBARUNG​
    Zwischen Frau/Herrn
    .............................................................
    und der Fa. .................................................
    wird folgendes vereinbart:
    Die bis ........................ ursprünglich vereinbarte
    Karenz wird bis .................... verlängert.
    Es gelten weiterhin die Bestimmungen des MSchG bzw. des VKG
    sowie des § 23 a AngG.
    Datum: ......................
    .............................................................​
    Unterschrift Arbeitnehmer Unterschrift Arbeitgeber
     
  3. phileasfogg

    phileasfogg Gast-Teilnehmer/in

    das sehe ich aber anders. wenn du 3 monate vor ende deiner karenz (also unerheblich ob 2 jahre oder 2,5 jahre - so du es mit dem ag entsprechend vereinbart hast) etz bekannt gibst, passt es doch wieder, oder stehe ich jetzt auf der leitung?
     
  4. December

    December Gast-Teilnehmer/in


    ja, das sehe ich auch so! ´
    (aber wer weiß, ob man dieses beamtendeutsch auch richtig versteht, das für gesetztestexte verwendet wird!)
     
  5. pingui

    pingui Gast-Teilnehmer/in

    :wave:

    ich habs grad ähnlich hinter mir, meine karenz wurde auf 2,5 jahre verlängert zu konditionen wie im MschG und vereinbarung nach der karenzurlaubszeit auf elternzeilzeit.

    also wenn dem nicht so wäre (lt mschg) hätte der arbeitgeber die möglichkeit mich 4 wochen nach beendigung der karenz dh ende sept bis ende okt zu kündigen. mit anfang november würde der kündigungsschutz wieder beginnen weil ja 4 monate bevor die elternteilzeit beginnt man wieder kündigungsschutz hat.
    also 4 wochen nach ende der karenz nach 2jahren endet der kündigungsschutz und 4 wochen drauf beginnt er wieder.
    achja, und 3 monate bevor dann die verlängerte karenz endet muß ich bekannt geben wann ich wieviel in elternteilzeit arbeiten will.

    lg pingui
     
  6. phileasfogg

    phileasfogg Gast-Teilnehmer/in

    Also, ich sehe mich mit der Vereinbarung mit meinem AG (enspricht im wesentlichen dem Vorschlag der AK) auf der sicheren Seite und werde meine ETZ (spätestens) 3 Monate vor Ablauf der 2,5 Jahre bekanntgeben.
     
  7. phileasfogg

    phileasfogg Gast-Teilnehmer/in

    So oder so, wenn die ETZ 3 Monate vor Ende (der vereinbarten) Karenzzeit bekanntgegeben wird, bleibst du im Kündigungsschutz. Hat meiner Meinung nichts damit zu tun, ob du 2 Jahre oder 2,5 Jahre vereinbart hast.
    Sonst bitte um Aufklärung.
     
  8. December

    December Gast-Teilnehmer/in


    doch, wenn du nämlich auf 2,5 jahre verlängerst und der ag stimmt nicht zu, dass die bed. des mschg gelten, dann hängst du - bis du quasi wieder unkündbar aufgrund elterntz bist - in der luft!! eben diese zwei monate!
     
  9. phileasfogg

    phileasfogg Gast-Teilnehmer/in

    Dann schon, ja.
    Ich verstehe aber unter vereinbart, dass sich AN und AG einig sind ;)
     
  10. pingui

    pingui Gast-Teilnehmer/in


    ruf mal bei der ak, es sind "nur" 4 wochen die du in der luft hängst wenn dein AG dem verlängern mit MschG nicht zustimmt. (6 monate wird verlängert, das erste monat hast schutz, 2.tes monat nicht mehr, und dann 4 monate schutz. lt ak vom anfang mai wenn du nach 2,5 jahren wieder in et gehst).
     
  11. phileasfogg

    phileasfogg Gast-Teilnehmer/in

    Nein, nein...ich habe keine Sorge, ich hänge nicht in der Luft da ich eine enstprechende Vereinbarung mit meinem AG getroffen habe. Aber wie gesagt -wenn der AG zugestimmt hat, egal ob jetzt 2 Jahre Karenz oder 2,5, und du 3 Monate vor Karenzende ETZ beantragst bleibst du im Kündigungsschutz.

    Ich hoffe das war jetzt verständlich ;)
     
  12. Mama-Aaron

    Mama-Aaron Gast

    Bei so knappen Zeiträumen könnte man auf jeden Fall eine Motivkündigung anzeigen - ich denke nicht dass die AK das durchgehen läßt - auch wenn mal 2 Monate kein Kündigungsschutz besteht
     
  13. December

    December Gast-Teilnehmer/in


    ganz genau, VEREINBART vorausgesetzt! ebenfalls ;)
     
  14. brigitte78

    brigitte78 Gast-Teilnehmer/in

    also ich hab gestern mit meinem personalchef telfoniert. von ihm aus geht das alles in ordnung:cheerleader: er hat gesagt ist kein problem!

    jetzt brauch ich das ganze nur mehr schriftlich;)
     

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