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Verköstigung der Bauarbeiter

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von maat-ka-re, 23 April 2008.

  1. anton

    anton Gast-Teilnehmer/in

    Noch nie was von Nachbarschaftshilfe gehört? Am Land ist es üblich, dass 2-3 Arbeiter von einer Firma vor Ort sind und die restlichen sind Nachbarn und Freunde die sich immer wieder gegenseitig helfen.
    Als Frau und Tochter von Firmeninhabern seh ich das nicht als gesetzeswidrig an sondern eher als Anzeichen einer guten Gemeinschaft.:)
     
  2. Alex80

    Alex80 Gast-Teilnehmer/in

    wobei die Nachbarschaftshilfe trotz allem nicht erlaubt ist ;)
     
  3. maat-ka-re

    maat-ka-re Gast-Teilnehmer/in

    Wieso denn nicht? Die bekommen ja nichts bezahlt? Bei uns ist es halt so, dass man beim nächsten Mal dafür dem anderen hilft und außer Verköstigung auch nichts bekommt.
     
  4. Alex80

    Alex80 Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann ja nix dafür, und auch gut möglich dass ich eh völlig daneben steh ;) und ich persönlich hab ja nix dagegen, warum auch, würd ich mir ins eigene Fleisch schneiden ;) Ich bild mir halt ein dass mir das mal jemand so erzählt hat. Da war auch was von wegen dass es ned erlaubt wär wenn die Helfer (aus der Familie??? kann ich jetz auch ned mit Sicherheit sagen) Arbeiten erledigen die ihrem ausgeführten Beruf entsprechen...sprich,dein Vater ist zum Beispiel ein Maurer und wenn der dir ne Mauer aufstellt ists ned erlaubt...aber Boden legen dürft er.

    Aber, und das ist jetzt für alle die in meinen bisherigen Posts das was erklärungsbedingt in Klammern stand ignorierten oder ned verstanden: Ich weiß das nur von Hörensagen und würd mich freuen wenn mich jemand aufklärt!!!
     
  5. hek

    hek Gast-Teilnehmer/in

    es hat hier einmal einen beitrag gegeben, wonach auch das verköstigen irgendwie unter "entlohunung" fällt und bauherren deswegen schon strafe zahlen mußten.

    ich schau, ob ich den thread noch find ...

    http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=230311&highlight=nachbarschaftshilfe
     
  6. anton

    anton Gast-Teilnehmer/in

    Du liegst falsch. Natürlich ist Nachbarschaftshilfe erlaubt. Der Nachbar sollte nur nicht 50 km weit weg wohnen und ein Bekannter des Schwagers der Schwester sein.;)

    Bei uns ist es auch üblich, dass man sich nichts bezahlen lässt, sondern dem Anderen im Gegenzug auch hilft. Und das natürlich auch Facharbeiter einer Firma mitarbeiten. (Beim Rohbau- oder beim Dachdecken)

    Wenn ich meiner Freundin ihr Schlafzimmer ausmale kann niemand was sagen. Stell ich eine Annonce in die Korrekt wo ich meine Ausmaldienste "schwarz" anbiete, so ist dies natürlich strafbar.
     

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