1. Reden wir miteinander ...

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Unterhaltsanspruch über 18..

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von cherry.21, 14 Januar 2010.

  1. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in


    aber Urteile wird sie schwer übers ris bekommen und für rdb müsste sie einen Zugang kaufen..

    aber ganz ehrlich mit 25 oder 26 einen Master abschließen wird wohl noch ausreichend sein! Da beträgt ja die Mindeststudiendauer schon 5 Jahre, also braucht sie ja "nur" ca 2 Jahre länger

    sogar ein Wechsel der Studienrichtung müsste einmal finanziert werden!
     
  2. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Immer vorausgesetzt sie lebt als Geschiedene von seinen Unterhaltszahlungen, würde im Endeffekt eh alles aus der selben Tasche kommen :D
     
  3. Maca8

    Maca8 Gast


    :goodpost:

    Das dich deine Eltern finanziell unterstützen beim Studium find ich ja in Ordnung, aber eine Familie zu gründen und vom eigenem Vater noch Alimente fordern find ich heftig.
    Alimente bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit: Du musst dich doch selbst erhahlten können, immerhin musst du dein Kind auch erhalten oder?
     
  4. helrich

    helrich Gast-Teilnehmer/in

    Für ihr Kind kriegt sie ja auch Alimente, da sie mit dem Vater der kleinen nicht zusammen lebt - also Alimente und Kindergeld (wie bei der Mama :rolleyes:)......
     
  5. maho

    VIP: :Silber

    Wenn ich das nicht falsch gelesen habe, so lebt sie mit dem Kindesvater zusammen, der aber nicht bei Ihnen gemeldet ist.... zwischen den Zeilen gelesen: würde ja sonst keine Wohnbeihilfe und andere Beihilfen erhalten die sie als "offizielle" Alleinerzieherin erhält - gemeinsam mit dem Kindsvater an einer Adresse gemeldet würde sie ja hier durch die Finger schauen (wäre ja echt blöd würde Vater Staat nicht zahlen und leiblicher Vater auch weniger....:rolleyes:)
    "Schön" wenn jemand weiß wie man alle ausnutzen kann ...... und den weiteren Kommentar spare ich mir lieber....
     
  6. Maca8

    Maca8 Gast

    Ich finds moralisch nicht in Ordnung vom Vater noch Alimente zu verlangen wenn man selbst schon eine Familie Gegründet hat.
     
  7. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ist schon klar - bei Gericht hast du aber 1. Erklärungsbedarf bez. Länge der Studiendauer- die du bereits überschritten hast (woraufhin dir ja auch bereits die Fam. Beihilfe gestrichen wurde) - und den Studienverlauf - und 2. korrekterweise über die LG - denn:

    Die Unterhaltsansprüche eines in Lebensgemeinschaft lebenden Kindes,
    der seinen Unterhalt aus der Lebensgemeinschaft tatsächlich erhält -
    wofür der Anschein einer aufrechten Lebensgemeinschaft spricht -
    gegenüber seinen Eltern sind auf jenes Ausmaß zu beschränken, wie sie
    einem verheirateten Kind zustünden.

    Textdokument
    RS U OGH 1993/02/25 6 Ob 504/93

    Textdokument
    RS U OGH 1997/10/28 4 Ob 305/97z
    Auch; Beisatz: Maßgeblich ist danach nicht, ob das Gesamteinkommen
    der Lebensgefährten (bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen)
    zumindest den Ausgleichszulagenrichtsatz erreicht, sondern wieweit
    dem unterhaltsberechtigten Kind tatsächlich Unterhalt von seinem
    Lebensgefährten zufließt. In diesem Umfang vermindert sich der
    Anspruch gegenüber den Eltern. (T1) Veröff: SZ 70/225


    -Fleur-
     
  8. guggi

    guggi Gast

    Ich finde es moralisch sehr wohl in Ordnung, daß Eltern ihre Kinder beim Studium finanziell unterstützen, außer es wäre eine unzumutbare Belastung (das hätte aber ein Gericht bereits geklärt, wenn das so wäre).

    Daß die TE neben dem Studium selbst schon ein Kind hat, tut dabei nichts zur Sache, solange sie einen ausreichenden Studienerfolg vorweisen kann. Der Großvater wäre genau genommen auch seinem Enkelkind gegenüber unterhaltspflichtig, wenn die finanziellen Mittel der Mutter nicht ausreichend wären.
    Und eine Partnerschaft, egal ob in der Wohnung gemeldet oder nicht, tut dabei auch nichts zur Sache, der hat mit ihrem Status als nicht verdienende Studentin nichts zu tun.
     
  9. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ob die TE ein Kind hat, spielt sehr wohl eine Rolle - nämlich bei der Anrechnung der Semester - und anscheinend hat sie die vorgeschriebene Studienzeit trotzdem überschritten (siehe Streichung der Fam. Beihilfe) ebenso der Bestand einer Lebensgemeinschaft - aber all das wird bei Gericht geklärt - und die TE ist zur Offenlegung ihrer Verhältnisse verpflichtet.

    -Fleur-
     
  10. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Vorrangig ist der Vater des Kindes unterhaltspflichtig - und in weiterer Folge DIE Großeltern - so einfach ist das alles nicht.

    -Fleur-
     
  11. cherry.21

    cherry.21 Gast-Teilnehmer/in

    hallo!

    also erstmal lebe ich gemeinsam mit meinem freund in der wohnung (und ja, er ist auch der vater des kindes, was doch aber völlig wurscht is!) :rolleyes:

    und nein, ich nutze den staat nicht aus, bekomm keine sonstigen beihilfen oÄ.
    ich gehe arbeiten und studiere und hab halt auch noch ein kleinkind!

    diskussionen wie arm mein vater is weil er so lange zahlen muss/kann sind komplett sinnlos und überflüssig wenn man nicht die ganze geschichte kennt. und sich da drüber auszulassen und alle in einen topf zu werfen ist auch nicht grad fair, oder? :cool:

    vielen danke denjenigen, die mir auf meine frage geantwortet haben! jetzt hab ich schon ein paar mehr infos! :)

    lg
     
  12. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    meines wissens nach müssen die eltern dem kind eine ausbildung finanzieren, die einen grad höher als ihre eigene ist (zb ein vater mit lehre dem kind die matura, ein vater mit matura dem kind einen uni-abschluss).

    allerdings - wenn jemand übers 27. lebensjahr hinausstudiert - da ist ja dann nicht mal mehr familienbeihilfe fällig. hoffentlich sind die armen väter da auch von ihrer unterhaltspflicht entbunden.
    sonst könntest du ja bis 45 gemütlich herumstudieren und der papi müsst dir von seiner mindestrente das leben finanzieren:D

    ich persönlich hätte mir sowas nicht vorstellen können. ich war gerne (trotz 10 jahre studiumszeit) schnell finanziell unabhängig. wär mir zuwider gewesen, erwachsen zu sein, sex und eigene familie zu haben - und weiterhin von meinen eltern zu leben.
     
  13. cherry.21

    cherry.21 Gast-Teilnehmer/in

    na eh, bis 45 möcht ich nicht studieren! ;) wie schon geschrieben, sollte ich ja im laufe des nächsten jahres fertig sein!

    lg
     
  14. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in

    also ich finde die finanzielle Unterstützung während dem Studium auch durchaus in Ordnung. Wäre ja auch widerum seltsam, wenn man ohne Kind das Studium schon finanziert bekommen sollte und mit Kind dann nicht mehr?!
    Das Kinderbetreuungsgeld wird einem ja genauso wie jedes andere Einkommen auch angerechnet auf die Höhe der Unterhaltszahlungen..

    "Gezwungen" hätte ich meine Eltern auch nicht dazu, aber für sie war es selbstverständlich mich genauso zu unterstützen wie auch meine Schwester während ihrem Studium.
    Und auch als ich ihnen dann gesagt habe, dass es nicht mehr nötig ist, weil LG dann fertig war mit seiner Ausbildung haben sie weiterhin darauf bestanden.

    Also ich würde es zwar nicht als selbstverständlich ansehen, aber auch als nichts was man verurteilen sollte und gleich mit so Kommentaren abtun muss wie "wer ein Kind bekommt muss hat auch kein Recht auf Unterhalt" :boes:


    und wegen nicht gemeinsam gemeldet sein: Man muss ja nicht gleich jedem etwas unterstellen.. wir sind auch erst seit kurzem gemeinsam gemeldet OHNE dass wir deshalb irgendwelche Beihilfen kassiert hätten, sondern aus einem anderen Grund.
    Mir wurde aber schon vor Ewigkeiten als ich hier eine Frage gestellt habe das selbe unterstellt :rolleyes:


    @cherry: Viel Erfolg weiterhin bei dem Studium!
     
  15. Maca8

    Maca8 Gast

    Ich hätte mit der Familienplanung bis nach dem Studium gewartet um mich erstens voll aufs Studium zu konzentrieren und zweitens nebenbei meinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Ich kann mich doch nicht ewig von meinen Eltern erhalten lassen. Egal was der Vater gemacht hat oder nicht gemacht hat.
    Ich hoffe mal unsere Kinder werden uns nicht so ausnützen.
    Lg

    Edit: Welchen Grund gibt es das der Lg und Vater deines Kindes nicht bei dir gemeldet ist?
     
  16. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in


    Ich kann natürlich nur für mich sprechen, aber ICH hatte auch den Plan bis nach dem Studium zu warten und auch noch länger..
    und wegen ewig, hier geht es ja wirklich um kein ewig dauerndes Studium..

    ICH hoffe dass meine Kinder die Studiumzeit nicht ausnutzen zum nicht-studieren, feiern, shoppen, etc :rolleyes: - wovon es sicherlich weit mehr gibt als Studierende mit Kindern (%mäßig)
     
  17. cherry.21

    cherry.21 Gast-Teilnehmer/in

    danke flowerlea!

    wie schon gesagt, er ist hier gemeldet! wir wohnen alle gemeinsam in ein und derselben wohnung!

    ich werde mich auch nicht ewig von meinen eltern "erhalten lassen", was ich auch schon gesagt hab. und mit kind bekommen vor, nach oder während des studiums, ja das kann - gott sei dank - jeder selbst entscheiden.

    edit: ich gehe auch arbeiten, genauso wie lg - nur mit wohnung und nur einem vollzeitverdiener is halt etwas knapp.
     
  18. poison

    poison Gast

    irrtum:

    Grundsatz: Ob der Unterhaltsverpflichtete dem Unterhaltsberechtigten ein Studium ermöglichen muss, hängt überhaupt nicht vom Ausbildungsstand des Unterhaltspflichtigen ab. D.h. es ist unerheblich, welche Ausbildung die Eltern haben.
     
  19. Maca8

    Maca8 Gast




    Und was glaubst wie den anderen Familien geht die nur einen Vollverdiener haben?
    Aber ist ja alles so einfach, bevor ich als Erwachsener schaue das ich meinen Lebensunterhalt selber finanziere sollen doch die Eltern aufkommen.
     
  20. muell23

    muell23 Gast

    Am besten am Gericht nachfragen - Dienstag ist Amtstag.
     

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