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Terrassengeländer fehlt - Pflicht des Vermieters?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Knofihex, 18 Mai 2012.

  1. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann mir mein Grinsen nicht verkneifen. Vor wenigen Woche noch hast du gepostet, wie toll doch das Leben als Mieter sein wird... Und wie ists nun nachdem du schon nach sehr sehr seh sehr kurzer Zeit Rechtsberatung einholen musstest und nun den Vermieter klagen wirst müssen?
     
  2. Alex3

    VIP: :Silber

    Ich würde es, ohne zu streiten, so machen: Geländer selbst zahlen, weil du es bist, der es braucht und benutzen will, Rechnung aufheben. Wenn du innerhalb der nächsten 10 Jahre wieder ausziehst, die Investition um 10% pro Jahr abgemindert ablösen lassen, wenn du länger drinnen wohnen willst, ist es halt dann abgeschrieben, du hast es dann aber auch lange genug selbst benutzt.
    Die spannendere Frage ist für mich eher, wer bei euch für die restliche Wartung des Hauses zuständig ist. Ist wenigstens das vertraglich vereinbart? Sonst diskutiert ihr um jedes Heizungsservice, jede Fensterreparatur, jeden Feuchtigkeitseintritt vom Dach, den Baumschnitt, etc...

    Solche Dinge gehören wirklich vorab geklärt...
     
  3. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Ja viel Spaß beim Klagen... bzw. beim Anbieten deiner Kulanzösung... Wenns ganz blöd hergeht, sagt er dir, du kannst das wieder abreißen, weil du unbefugter weise bauliche Maßnahmen an seinem Eigentum vorgenommen hast. Ich kann ja auch nicht hergehn, Nachbars einfahrt asphaltieren, weil mich der Staub von seiner Schottereinfahrt stört, und ihm das dann auch noch in Rechnung stellen.

    Auch wenn "Gefahr in Verzug" oder sonst was war, was eigentlcih nicht sein kann, weil du die Terrasse ja nicht auf Teufel komm raus benützen MUSST, musst du ihn vorher nachweislich am besten schriftlich darauf hinweisen, ihm eine Frist einräumen, die baulichen Massnahmen in die WEge zu leiten usw... usf... einfach so drauflos bauen ist nicht. Ich würd mich nicht wundern, wenn du in den nächsten Wochen eine Kündigung im Postfach hast.

    Gelobt sei das sorgenfreie Mietobjekt! *gg*
     
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  4. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    genau so ist es... aber nicht von DIR!!!
     
  5. Knofihex

    VIP: :Silber

    Lieber Lize, schön wenn du dich am Schaden anderer aufgeilen kannst.

    Ich hab nicht geschrieben, dass das Mieterleben sorglos und das Allerbeste ist (schon gar nicht bei Privatmieten), aber wie du weißt, hat uns unser CHF-Kredit nahe des finanziellen Kollapses geführt. Und auch die Bank hat uns angeraten die Immopreise zu nützen und zu verkaufen.
     
  6. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Ach du liebe Güte, ein Opfer des ChF-Kredit.
     
  7. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Jo meine Güte was sind denn das für Streitereien hier im Forum!

    KnofihexKnofihex ein Dilemma hast sowieso, Vermieter stur, klagen willst aber nicht. Damit ist schon fast alles gesagt. Denn auch wenn du im recht bist - was ich mir durchaus vorstellen kann - wie durchsetzen?

    Gibt es sonst noch potentielle Probleme? Wäre es ev effektiver diese Sache selbst zu zahlen und dafür lange problemfrei. zu mieten?

    LG
     
  8. Koenigswasser

    Koenigswasser Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde das mit der Klage auch sein lassen.

    Es war (aus rein rechtlicher Sicht) ein Fehler, auf die Schnelle für 1000 € selbst in Vorleistung zu gehen.
    Auch wenn du klagen würdest und Recht bekommst, dann muss der Vermieter dir noch lange nicht die 1000 € + Arbeitsaufwand ersetzen. Er muss nur nachbessern, das kann er aber auch, indem er eine eigene Lösung organisiert. Es könnte also sein, dass du selbst nach Klage auf den 1000 € sitzen bleibst.

    Von daher sehe ich es wie Alex3: Rechnung gut aufheben und bei Auszug eine Ablöse verlangen oder das Ding dann wieder mitnehmen.
    Natürlich kannst du mit dem Vermieter noch reden und auf eine Kulanzregelung hoffen. Aber das hängt vom Vermieter ab, wie hoch da die Chancen sind. Falls du damit nur riskierst, das Verhältnis noch weiter zu zerstören, dann würd ich es sein lassen. Dann sieh es eben als Investition in eine bessere Beziehung zum Vermieter.
     
  9. Knofihex

    VIP: :Silber

    Ihr habt recht; heute ist der offizielle Übergabetermin und ich werd die Kulanzlösung ansprechen. Sollte das nicht fruchten, werde ich eben auf eine Investitionsablöse (1/10 jährlich) "bestehen".

    Lieben Dank für eure Tipps
     
  10. Koenigswasser

    Koenigswasser Gast-Teilnehmer/in

    Das würde ich so genau garnicht sagen.
    Nur der freundliche Hinweis, dass deine Lösung sonst dir gehört (dein Eigentum) und beim Auszug abgelöst werden müsste oder du nimmst es wieder mit und der Nachmieter bzw. Eigentümer hätte dann wieder das gleiche Problem.

    Und vergiss nicht: Heutige Vermieter haben bekanntlich keine Ahnung von Geldanlage. Sie halten Immobilien, weil sie es nicht besser wissen und aus Prestige, weil sie sich gerne am Status des "Hausherrn" aufgeilen. Berücksichtige das bei deinen Verhandlungen. Sei ruhig nett zu ihm und sag ihm, was er hören will. Dann ist er auch eher nett zu dir. ;)
     
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  11. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Das ist das, was ihm der Vermieter schon zu verstehen gegeben hat - er selber brauchts nicht und der Mieter kann es sich selber machen und auch wieder mitnehmen.
     
  12. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Alle Immobilienbesitzer sind sowieso Idioten... nur du bist das Super-Brain das alle Verschwörungen durchschaut.
     
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  13. Koenigswasser

    Koenigswasser Gast-Teilnehmer/in

    Dieses arrogante Verhalten kann sich der Vermieter aber nicht immer leisten.
    NOCH haben wir einen Vermieter- bzw. Verkäufermarkt. Das wird sich ändern.
     
  14. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Ja, in ungefähr 30 Jahren.
     
  15. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    The beauty lies in the eyes of the beholder.
    Die Frage ist, wer hier arrogant auftritt.

    Es gibt viele alte Häuser, die vermietet werden - und viele Mieter, die sich einen Haxn ausreissen, wenn sie günstig ein Mietobjekt bekommen, das eine ansehnliche Größe und einen durchschnittlichen Komfort hat. Ein Haus und Garten, in dem sie herumfuhrwerken können und kleine Änderungen vornehmen können, ohne dass der Vermieter gleich einen Anfall bekommt und alles untersagt.
    Viele dieser Häuser entsprechen dem heutigen Standard nicht mehr, bieten aber trotzdem schönes und leistbares Wohnen - auch, wird von den Vermietern nicht vorgetäuscht, dass sich hier jemand ein nagelneues, einwandfreies, hochmodernen Objekt anmietet, sondern es ist allen klar, dass es sich um etwas Gebrauchtes, mit den einen oder anderen Macken handelt.

    All das weiß man, wenn man ein Objekt besichtigt.
    Und all das, was einem vor Anmietung ein Dorn im Auge ist, kann man vor Mietvertragsunterzeichnung klären.
    Nicht aber, wenn man von Anfang an vor hat, zuerst so zu tun als ob man mit den Mängeln einverstanden wäre und nachher dann denn starken Mann raushängen lässt, der auf sein Recht pocht. Stimmt schon, dass das auch eine Form von Arroganz ist.
     
  16. Koenigswasser

    Koenigswasser Gast-Teilnehmer/in

    Es soll also arrogant sein, wenn man vom Vermieter einfach nur verlangt, dass er sich an das Gesetz hält?
    Ich sehe nicht, wo Knofihex eine Luxus-Ausstattung auf neuestem Stand eingefordert hätte!
    Er fordert lediglich ein Terrassengeländer, weil dessen Fehlen eine Gefahr für seine Kinder darstellt.
    Jeder verantwortungsvolle Vater muss hier sofort handeln.
    Der Vermieter ist hier gesetzlich in der Pflicht, aber Knofihex fordert das nicht mal gerichtlich ein, sondern nur mündlich.
    Dem Vermieter ist das allerdings alles egal. Das Gesetz und die Sicherheit der Mieter interessiert ihm anscheinend einen Scheißdreck. Ich frage mich wirklich, wer sich hier arrogant verhält.


    Ja, da hast du absolut Recht, wie man sieht.
     
  17. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Interessant... du widersprichst dir ein ums andere mal... Lt. deiner Prognose werden sämtliche kreditfinanzierten Eigenheime den Besitzern abgenommen... somit müssen diese dann wieder zur Miete wechseln... Das heißt: Es wird DEUTLICH mehr Mieter geben = erhöhte Nachfrage = höherer Preis und noch härterer Vermieter-Markt, weil dann die Nachfrage so groß ist, dass sich der Vermieter seine Mieter de facto aussuchen kann...
     
  18. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Worauf Inkale hinauswill: Er hat auch VOR Mietvertagsunterzeichnung schon gesehen, dass da kein Geländer ist. Wenn da kein Geländer ist, heißt das meiner Auffassung auch nur, dass die Terrasse halt nicht benützt werden darf...

    Ich würde ja auch nichts sage, wenn es sich um einen Verstecken Mangel gehandelt hätte... Bevor das nicht behoben ist, unterschreibe ich doch keinen Mietvertrag... das sagt mir doch der gsunde Menschenverstand.

    Es kann jedoch nicht sein, dass ich vorher mit allem Einverstanden bin, das Objekt wie besichtigt miete, und dann hinterher Forderungen stelle, die auch vor Mietvertagsunterschrift schon offensichtlich waren. Ich würde ja auch nichts sagen, wenn das Geländer vorher da war, und dann wegbricht... dass der Vermieter das ersetzen muss...ok, würde ich einsehen, aber so...

    Wenn ich in ein altes Haus einziehe, und sehe, dass da alte Fenster drin sind, bei denen es reinzieht, und dass aufgrund eines fehlenden Vollwärmeschutzes mit erhöhten Heizkosten zu rechnen ist, kann ich auch nicht hinterher hergehen und sagen: Das hab ich nicht gewusst, ihr müsst jetzt sanieren, VWS picken und neue Fenster einbauen... oder noch besser: Ich mach den VWS und die Fenster selber, ohne den Vermieter zu fragen, und sag dann dem Vermieter, dass er mir das bezahlen muss.

    Jeder verantwortungsvolle Vater würde nicht in ein Haus einziehen, das die erforderlichen Sicherheitsnormen nicht erfüllt.
     
    #58 lize, 1 Juni 2012
    Zuletzt bearbeitet: 1 Juni 2012
    inkale gefällt das.
  19. Knofihex

    VIP: :Silber

    Ich kann nicht ausführlich antworten, hab grade keine Zeit. Aber nur soviel zu meiner "Arroganz". Der Vermieter ist verpflichtet eine Energieausweis zu erstellen (wäre auch so im Mietvertrag gestanden). Wie haben aber darauf verzichtet und dem Vermieter das Geld für die Erstellung des Energieausweises gespart....

    Er will sich nicht beteiligen, lehnt jede Kulanzlösung ab. Schade, aber ich werde keine rechtlichen Schritte setzen (wie schon oben ausgeführt). Wir haben sich letztenendes auf eine Investitionsablöse auf fünf Jahre geeinigt.
     
  20. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Manche verstehen das Wort Verzicht und Kulanz nicht.

    Man kann ein Haus mit pipifeiner Auschreibung, einschließlich detailgenauer Pönalzahlungen, planen und bauen und vorab formal sicher stellen, dass eine jede Norm, ein jedes Gesetz erfüllt und jedes unvorhergesehene, nachteilige Ereignis finanziell abgegolten wird. Solche Häuser werden in der Regel dann um eine Ecke teurer sein.

    Man kann alte Häuser so vermieten wie sie sind oder sie eben auf einen aktuellen Standard anheben (mal abgesehen davon, dass für die meisten alten Häuser nicht die heutige Bauordnung gilt sondern die zum Zeitpunkt der Errichtung - da kann es dann schon mal vorkommen, dass ein Dachgeschoss/Obergeschoss z.B. aufgrund fehlender Raumhöhe oder zu geringen Lichteinfalls keine Benützungsbewilligung hat, diese niemals hatte und das auch nie vorgesehen war und das restliche Haus trotzdem bewohnt werden darf).

    Selbstverständlich kann man bei der Anmietung eines Objektes deutlich machen, dass man auf Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben wert legt - man wird halt dann damit rechnen müssen, dass der Vermieter die auf ihn zukommenden Investitionen im Mietpreis berücksichtigt und sich der Mietpreis deutlich erhöht.
    Ist rechtens und nachvollziehbar.

    Man kann aber auch zu verstehen geben, dass man mit einem Objekt so klar kommt wie es ist, keine zusätzliche Investitionen fordert und dafür gerne mit einer geringeren Miete vorlieb nimmt.
    Ich kenne viele Mieter, denen zweite Variante die liebere ist, weil es insgesamt für sie gesehen ein wesentlich besseres Preis-Leistungsverhältnis und Flexibilität mit sich bringt.

    Darüberhinaus kenne ich kein einziges Bauobjekt, das in allen Punkten den Bauvorschriften entspricht - gerne wird vergessen, dass es sich hier um eine Privatobjekt handelt - von Privat an Privat - es hat ja wohl einen Grund, wenn das Mietrechtsschutzgesetz und die Vorgaben hier nicht so greifen. Hier wird zu dem Standard vermietet, mit denen die Besitzer selber vorlieb genommen haben.

    Ist natürlich auch interessant, dass manche anderen mehr abverlangen, als sie selber zu geben bereit wären - denn selbst das provisorische Geländer wird bei näherer Betrachtung wahrscheinlich kaum den Bauvorschriften und Normen standhalten. Aber jetzt, selbst errichtet, wird es ja wohl den Ansprüchen genügen und nicht mehr so wesentlich sein, ob allen Gesetzen damit Genüge getan wurde, nicht wahr?

    Aber vielleicht dreht der Vermieter in fünf Jahren den Spieß um und die vereinbarte Investitionsablöse fällt ins Wasser, weil sich irgendwo eine Schräubchen, eine Höhe, ein Sprossenabstand,... finden wird, der nicht entspricht und somit nicht abzulösen ist. :whistle:
     

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