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Terrassengeländer fehlt - Pflicht des Vermieters?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Knofihex, 18 Mai 2012.

  1. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Tuns da nich soviel klugscheißen, gell!
     
    kristall gefällt das.
  2. lykkelig

    lykkelig Gast-Teilnehmer/in

    @an die TE: wenn 18 lfm 1000 EUR gekostet haben, dann lehn Dich zurück und sei froh, dass Du so günstig davon gekommen bist. Ich kann Dir nur garantieren, hätte der Hausbesitzer das gemacht, hätte es sicher mehr gekostet. Ein gutes, dauerhaftes Geländer um 1000 EUR bei der lfm-Anzahl kriegt man nämlich im Normalfall nicht. Hätte ja auch sein können, dass er es für Euch macht und die Miete dafür raufschnalzt. Dann hättest Dir die Wohnung wahrscheinlich gar nicht genommen - also mal überlegen, was ist besser.
     
  3. Knofihex

    VIP: :Silber

    Danke für die Antworten
     
  4. Knofihex

    VIP: :Silber

    So, für alle die es interessiert: JA, der Vermieter ist verpflichtet dieses Geländer auf seine Kosten herzustellen. (hab heute eine Rechtsberatung gehabt)
     
  5. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Unser alter Firmenjurist sagt immer. "Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei..."

    Ich wäre echt gespannt, wie die Sache wirklich weitergeht, ob Du vom Vermieter das Geld für das Geländer bekommst, ob ihr Euch irgendwie anders einigt; ob du garnix kriegst, weil ja jetzt eh´schon ein Geländer da ist; wie auch immer...
     
  6. Knofihex

    VIP: :Silber

    Das Dillemma ist einfach folgendes: Sind wir zahm, kriegen wird gar nix - weil wenn's ums Geld geht, schalten sie auf stur. Sind wir unbequem, laufen wir Gefahr, dass sie uns den Mietvertrag kündigen (im schlimmsten Fall).

    Was tun ist also die Frage.

    Laut Rechtsberatung macht das gar nix, weil ich ja als "notwendiger Geschäftsführer zur Abwehr einer drohenden Gefahr tätig geworden bin". Die Kosten (inkl. meiner Arbeitskraft) müssen die mir ersetzen.
     
  7. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Ich glaub das ja nicht so ganz, grad weil das MRG nicht anwendbar sein wird...

    Schön für Dich, wenn du irgendeinen Erfolg hast (wobei: zweischneidiges Schwert, wie Du selbst sagst - Unfriede wird auf jeden Fall herrschen), deswegen würd ich ja gern wissen, wies dann weitergeht...
     
  8. Knofihex

    VIP: :Silber

    Ja eh, es geht um die OÖ Bautechnikverordnung bzw. das ABGB.
     
  9. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ist ja keine neue Erkenntnis.
    Mal abgesehen davon, dass er nicht verpflichtet ist dir die Unkosten für das Provisorium zu entrichten, das du ohne seiner Einwilligung aufgestellt hast.
     
  10. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ich tät dich kündigen.
    So oder so.
    Wenn was mit Stunk beginnt, wird es mit noch mehr Stunk enden.

    Einfach unsympathisch.
     
    Always gefällt das.
  11. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    ich geh mal davon aus das da irgendeine betonmauer oder blumentröge sind, wenn dies der fall ist müssen sie nicht noch extra was machen. absturzsicherung sollte im normalfall schon vorhanden sein.
     
  12. Knofihex

    VIP: :Silber

    Genau. Sich aus der Verantwortung stehlen, indem man den Mieter kündigt und sich einen sucht der kuscht. Das ändert ja nichts an den Tatsachen. Ich zahl ja Miete, darf ich da nicht erwarten, dass zumindest gewisse Normen erfüllt sind?
     
  13. Knofihex

    VIP: :Silber

    Nein, es gar nichts vorhanden. Null. Da geht's rundherum runter.

    Ich würd ja gern ein Bild einstellen, aber aus Datenschutzgründen tu ich's nicht (vlt. kennt ja jemand das Haus resp. die Eigentümer...und das will ich nicht)
     
  14. ehrlich? ich würd mich sofort auf die suche nach was neuem machen und mich aber bezüglich dem geländer nicht unterbuttern lassen.

    wg. kleinigkeiten kusch ich auch lieber ;) aber bei sowas würd ich kämpfen - und mir eben was neues suchen...
     
  15. Knofihex

    VIP: :Silber

    Wieder falsch. Es ist kein Provisorium im engeren Sinne, sondern ein echtes, vollwertiges Geländer. Und ja, er müsste mir die Unkosten ersetzen und darüberhinaus noch meine Arbeitszeit.

    Ich hab aber an anderer Stelle geschrieben, dass ich das ja gar nicht verlange; ich wünsche mir nur eine Kostenteilung des Materials (Kulanzlösung)
     
  16. Knofihex

    VIP: :Silber

    Das Haus ist ja super und es gefällt uns die Lage, der Garten usw. Aber es geht uns um's Prinzip. Sowohl der Vermieter als auch der Mieter haben Rechte und Pflichten. Genauso wie wir unseren Pflichten nachkommen (lt. Mietvertrag), so erwarte ich auch von den Vermietern dass sie ihren Pflichten nachkommt.

    Ich würde ja nie an eine Klage oder Anzeige bei der Baubehörde denken, aber ich will ihnen schon die Rechtslage bewusst machen. Wie gesagt, ich wäre ja an einer Kulanzlösung (s.o.) interessiert.
     
  17. versteh ich wirklich gut - aber es wird mit ziemlicher sicherheit nicht funktionieren. gerade im privaten bereich, werden sie ziemlich eingeschnappt sein, wenn du ihnen mit der rechtslage kommst. da bin ich mir sicher. und dann wird die kündigung nicht mehr weit sein. wenn du zu deinem recht kommen willst, würd ich mich halt trotzdem auf die suche machen
     
  18. bertl2

    bertl2 Gast-Teilnehmer/in

    ich finde es eine frechheit wenn man als mieter kuschen muss, auch wenn der vermieter seine pflichten gar nicht nachkommt und es von seiten des mieters eine kulante lösung angestrebt wird (kostenbeteiligung find ich hier ok).
    andererseits wenn ich eine bleibe gefunden habe die mir gefällt und der preis auch ok ist, ich länger dort wohnen möchte, dann würde ich sehr vorsichtig agieren. ich kenn den vermieter nicht, aber es gibt halt solche, die aufgrund der nachfrage einen preis verlangen können der nicht zur leistung passt.
     
    marla-singer gefällt das.
  19. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Geh klag ihn doch und du wirst sehen, dass das so nicht stimmt.
    Du hättest ihn vorher um Besserung ersuchen müssen - und zwar schriftlich.
    Und deine Arbeitszeit kannst nie und nimmer einklagen - wenn das deine Rechtsauskunft ist, dann brich ich vor Lachen nieder, denn dann stehst eh recht armselig dar, wenn du dich vertrauensvoll darauf stützt.

    Und massiv unsympathisch deshalb, weil du die Hose gestrichen voll hattest beim Mietvertrag unterzeichnen - du hast ganz genau vorher gewusst, dass dich das stört, dass das Haus aber ein tolles Mietangebot in schöner Lage ist, du hast genau gewusst, dass es unzählige andere potentielle Mieter gegeben hätten, die das Haus so wie es ist gerne angemietet hätten, wurscht ob da jetzt eine Terrassenabsicherung drauf ist oder nicht - und du hast genau gewusst, dass du dann sobald der Vertrag unterschrieben ist den Mieter unter Druck setzen wirst, indem du ihm gerichtliche Schritte androhst.

    Bin schon gespannt, welch andere Geschichten man in Zukunft noch von dir hören wird, denn da gibt es sicher noch massig an Potential was du wirst einklagen können. Gibt kein privates Haus, das zu 100% den Bauvorschriften entspricht - und klar ist die logische Konsequenz bei Typen wie dir erst gar nicht zu vermieten.
     
  20. Knofihex

    VIP: :Silber

    Und das hast du alles in deiner Kristallkugel gesehen?


    ------
    Ich wiederhole mich: Ich habe geschrieben, dass ich SICHER NICHT (!!) klagen werden. Warum sollte ich? Es bringt doch nichts, außer dass mir der Vertrag gekündigt wird?? Ich sprech die ganze Zeit von einer Kulanzlösung.

    Ich versteh zwar deine Affinität zur Vermieterseite nicht ganz (aber da hast du sicher deine Gründe), aber es ändert sich dem Grunde ja nichts daran, das ein Geländer hingehört, und zwar vom Vermieter. Man kann es drehen und wenden wie man will, aber mich als unbequemen, unsympatischen Arsch hinzustellen, weil ich von meinem Vermieter etwas einfordere macht dich auch nicht gerade sympathisch.
     

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