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Tauschring - Euroloser bzw. frankenloser Markt

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Komodowaran, 8 Juni 2010.

  1. Rhea84

    Rhea84 Gast

    Es kommt doch auch immer auf die Dimension dieser Dienstleistungen und Tausche an. Wenn jemand Sticker, Videokassetten, etc. tauscht, ist das sicher kein Problem. Beim Autotausch wirds schon etwas kompliziert.
    Genauso - wenn ich jetzt einer Freundin beim Kasten aufbauen helfe und sie dafür im Urlaub auf meine Katzen aufpasst, das ist sicher kein Problem. Wenn aber jemand ein ganzes Haus baut und dafür eine Gegenleistung erbracht wird, dann ist das eben wieder eine ganz andere Sache.
     
  2. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Prinzipiell: Jede selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ergibt Einkünfte gem. Einkommensteuergesetz. Bei einem Tausch ist der "gemeine Wert" (jener Wert, der bei Liquidation eines Unternehmens als Einzelverkaufspreis angesetzt werden würde) des hingegebenen Wirtschaftsgutes relevant. D.h. subjektive Werte (das letzte fehlende Spar-Pickerl wird vom Kind hoch geachtet) sind nicht relevant.

    Aber das Problem bei Tauschringen: Die Nachhilfestunde ist vernünftig mit 7-30 €, sagen wir 15 € pro Stunde, anzusetzen. D.h. hier ist eindeutig ein Einkommen, daß, wenn es die Grenzen überschreitet (zB. 730 € im Jahr neben dem unselbst. Gehalt) zu versteuern ist, anzunehmen, auch wenn die Gegenleistung "nur" Babysitten ist.

    lg
    Dimple
     
  3. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    Es gab ja so bekannt gewordene Fälle, bei dem sich jemand z.B. von der Büroklammer "hinauf" zu einem Einfamilienhaus getauscht hat. Wie ist sowas anzusetzen? http://www.pcwelt.de/start/gaming_f...cht_kanadier_tauscht_bueroklammer_gegen_haus/
    D.h. selbst wenn 1 Nachhilfestunde gegen 3 Babysitterstunden getauscht wird, also kein Geld im Spiel ist und das einmal pro Woche für ein Jahr gemacht wird, muss der Nachhilfestundengeber ein Einkommen versteuern, dass er eigentlich nicht erhalten hat (weil er über die 730 Euro kommt)?

    Bis wohin gilt sowas eigentlich als nicht versteuerbare Nachbarschaftshilfe bzw. was fällt alles drunter?

    Alles, das theoretisch auch durch den Vertreter eines Gewerbes abgedeckt werden könnte?
    D.h. wenn z.B. der Nachbar während meines Urlaubs Blumen gießt und ich dafür einmal pro Monat seine Haare mit dem Trimmer, der ihm gehört schneide, ist das in irgendeiner Form Pfusch (weil es auch Housesitter oder Friseur machen könnte) oder auf ein zu versteuerndes Einkommen anzurechnen?
     
  4. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Cool: Sozusagen das Gegenteil von Hans im Glück - wobei es da immer auf den Wert der hingegebenen Sache ankommt - d.h. er erhält das Haus für die (an sich wertlose) Rolle im Film und tauscht es binnen einem Jahr gegen einen Ferrari: Private Verkäufe von beweglichen Sachen mit Gewinn (in der Höhe eines Hauses) ergibt Spekulationssteuerpflicht.


    IMHO kann man das ab einem Umsatz (= Wert der eigenen Leistungen) von 1.000 € pro Jahr sicherlich ansetzen. Und alles kann und wird von UnternehmerInnen abgedeckt, jede Tätigkeit, inkl. Blumengießen.

    Die Grenze ist hier fließend, aber wenn ich, anstatt 1.000 EURO zu zahlen, etwas leiste, bin ich hier meiner Ansicht nach schon drüber. Wobei das natürlich bei Fremden anders zu sehen ist, als im Familienkreis oder engen Freundeskreis.

    lg
    Dimple
     
  5. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in


    Es ist mE ein Graubereich. Vor allem auch deshalb, weil ja nicht Nachhilfe gegen Babysitten getauscht wird, sondern Stunden auf ein Konto gutgeschrieben werden.

    Es ist ja auch eher selten, dass jemand nur eine Tätigkeit im Tauschkreis anbietet. Meist ist es ja so, dass jemand mehrere Angebot macht.

    Aber klar ist, je grösser ein Tauschkreis wird, desto schwieriger wird es mit dem Finanzamt.

    Gruss
    Manuela
     
  6. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Es ist einfach eine Frage des Umfangs und - als Graubereich - nicht wirklich zu definieren. Bleiben wir bei der Nachhilfe: Geben SchülerInnen Nachhilfe, so bleibt er/sie wahrscheinlich unterhalb der € 11.000,00 - Grenze. Gibt jemand, die/der berufstätig ist regelmäßig Nachhilfe, so ist die Grenze bei € 15 / Stunde schon nach 2,5 Stunden pro Woche für die 10 Wochen vor den Zeugnisterminen überschritten (15€ x 2,5 Std. x20Wochen = 750,00 €).

    Wird die Nachhilfe nur an Familienmitglieder oder nahe Freunde (Kinder von guten Freunden), so wird man darüber hinwegsehen, ansonsten wäre es prinzipiell zu versteuern - was natürlich niemand macht, aber beim Tauschring aufgezeichnet ist (kein guter Boden fürs Rechnungsfrei Arbeiten).

    lg
    Dimple
     
  7. Flo6666

    Flo6666 Gast-Teilnehmer/in

    naja dimple hats ja mittlerweile mehr oder weniger bestätigt

    ich meinte das ganze ja nur weil ja zB bei hilfe beim hausbau, der helfende nicht vom bauherrn verköstigt werden darf, somit wäre meiner meinung nach jede hilfe, die auf einer gegenhilfe beruht - wie im beispiel eines tauschrings - nicht legal (zumindest solange keine steuern hierfür gezahlt werden)
     
  8. windfrau

    windfrau Gast-Teilnehmer/in

    die meisten tauschkreise gehen davon aus, daß eine stunde arbeit so viel wert ist wie eine andere stunde arbeit.
    wer mit dieser haltung nicht einverstanden sein kann, und der meinung ist, seine arbeit sei wertvoller als die arbeit des anderen, nimmt üblicherweise an solchen tauschkreisen nicht teil.

    liebe grüße, die windfrau
     
  9. Q

    Q Gast

    Ich glaube, bei den Tauschringen steht nicht so sehr der geldwerte Vorteil im Vordergrund, sondern andere, meist systemkritische Überlegungen.

    Was sind die wesentlichen Vorteile eines Tauschringes (aus Sicht der Teilnehmer):
    a) die Gleichbewertung von Arbeitszeit unabhängig vom Marktwert der Tätigkeit.
    b) die Entkoppelung der Möglichkeit, eine Tätigkeit anzubieten, vom Arbeitsmarkt und von gewerberechtlichen Ausschlussbestimmungen. Hier kann auch der über 45-Jährige anbieten, die Oma, die Kuchen backen kann, aber kein Bäckergewerbe hat, Leute, die Luster montieren können, aber kein Elektrikergewerbe haben, usw. usw.
    c) es schneidet niemand bei den erzielbaren Einkommen mit, daher kommen viele Dienstleistungen, die man selbst benötigt, in den leistbaren Bereich. Viele Leute verstehen nicht, warum sie (auch im hoch qualifizierten Bereich) um 10 bis 15 EUR netto pro Stunde (ohne Wegzeitverrrechnung) angestellt sind und für eine Installateurstunde 70 EUR (zuzügl. Wegzeitverrechnung) zahlen müssen, obwohl der, der kommt, um einen Stundenlohn von 6 oder 8 EUR arbeiten muss (und die Wegzeit vielfach auch nicht bezahlt bekommt).

    NB.: Insbesondere durch den Punkt c) wird übrigens das Argument widerlegt, dass Tätigkeiten eben eine verschiedene Wertigkeit haben. In Wirklichkeit haben Beschäftigungsformen bestimmte Marktwerte, wer es geschafft hat, selbständig anbieten zu dürfen, verdient für eine simple Arbeit mehr als jemand, der eine hochqualifizierte Tätigkeit angestellt ausführt.

    Es wird darüber hinaus auch noch das Argument ins Treffen geführt, dass in Tauschsystemen das Horten von "Talenten" (dem Geldäquivalent) keinen Sinn hat, weil es keinen Ertrag bringt. Dadurch werden Konsum und damit auch Erwerbsgelegenheiten gefördert.

    Und schließlich ist das System auch relativ immun gegen Erosion durch Lohndumping, solange die Gleichbezahlungsregel nicht durch die Mitglieder unterlaufen wird. Das wird aber relativ gut dadurch hintangehalten, dass
    - das Horten von Talenten mengenmäßig beschränkt ist
    - das Erwingen von Lohndumping im System sofort zu einem Absinken der Nachfrage führt und damit der Markt für eigene Leistungen auch schlechter wird

    Man kann es einfach auch so sehen, dass das System eine grundsätzliche Gleichheit (im Sinne von Abwesenheit von Machtgefällen) herstellt, da jeder Teilnehmer als Anbieter und als Nachfrager im selben persönlichen Bezugsrahmen auftritt. Alles, was er als Ausbeutungsstrategie anderer versucht, kann genauso gut abgeschaut und gegen ihn verwendet werden, und es gibt kein Ausweichen, keine Segmentierung und keine Intransparenz (niemand kann - sagen wir - Inder dafür ausbeuten, um an reiche US-Amerikaner zu verkaufen und sein Geld dann in Thailand auszugeben).

    Hinsichtlich der steuerlichen Aspekte kann man natürlich die enge Sichtweise Dimples anwenden, man muss aber nicht. Ich denke, dass die Konstruktion durch die Mitgliedschaft in einen non profit-Verein relativ gut gegen Steuerpflicht abgesichert ist, der Verein macht insgesamt keinen Gewinn, und dass die Mitglieder einander helfen und Leistungen austauschen, ist ja in keinem Verein verboten.

    Ich gehe allerdings davon aus, dass ein Staat dagegen vorgehen würde, dass ein System von vernetzten Tauschkreisen die vorherrschende Wirtschaftsform wird. Man hat schließlich auch das Wörgler Schwundgeldsystem in der Hyperinflationszeit umgebracht.
     
  10. Alex3

    VIP: :Silber

    Daß der große Mitschneider aber der Staat ist und nicht der Gewerbetreibende, sollte schon auch hinzugefügt werden. Pensionen, Krankenversicherungen, Verwaltung, Bahn, Bildung, Subventionen und Transferzahlungen aller Art, usw., usw.... müssen auch von irgendjemandem bezahlt werden.
    Und die großen, international tätigen Konzerne sind das, wie es aussieht, nicht.

    Und was der nicht frisst, geht auf für die Zentralregie der ausführenden Firma (Versicherungen, Fuhrpark, Miete, Gehälter der Angestellten, Reparaturen, Werkzeug, Gebühren, uvm) Die Gewinnspannen am Bau bewegen sich beispielsweise um die 1,5%....


    Tauschring gut und schön, aber da bleiben in letzter Konsequenz die Kinder, Alten und Kranken übrig...
     
  11. Q

    Q Gast

    Du, ich habe die Sicht der Teilnehmer dargestellt (warum die das gut finden). Gut verdienen tut der Gewerbetreibende nur, wenn er solche Preise durchsetzen kann und allein arbeitet, das weiß ich schon. Angestellte fressen dir trotz allem die Haare vom Kopf.
    Drum verdienen ja selbst arbeitende Freiberufler so gut, deren Kammern dafür sorgen, dass die Konkurrenz klein bleibt. Man muss sich halt eine Zeitlang von einem etablierten Kammermitglied ausbeuten lassen, aber dann ist man selber dran.
     
  12. Alex3

    VIP: :Silber

    Ach, ich dachte schon....:D

    Ich wollte die engagierten Tauschkreis-Systemkritiker nur daran erinnern, dass sie das Sozialsystem vielleicht doch ab und zu recht gerne in Anspruch nehmen...
     
  13. Q

    Q Gast

    Trotz Allem darf man nicht außer Acht lassen, dass Teile der Systemkritik durchaus überdenkenswert sind. Und dass es nicht so sein darf, dass der Fiskus schon abzockt, wenn einer seiner Nachbarin 10 Kisten Bier reinträgt und dafür zwei Flaschen bekommt.
     
  14. Alex3

    VIP: :Silber

    Das ist schon richtig.
    Aber glücklicherweise ist Österreich Österreich, wo ohnehin nicht immer alles so heiß gegessen wie gekocht wird.

    Eine Zeitlang war auch jeder Kaffee im Wirtshaus nach einer Bauverhandlung wegen der neuen Antikorruptionsgesetze verpönt - aber schön langsam bricht die Gegenwehr der Behördenvertreter wieder weg...;)
     

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