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Strasser - Erstinstanzlich zu 4 Jahren unbedingter Haft verurteilt

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Vivienn, 14 Januar 2013.

  1. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    OGH weist das Verfahren wieder an die 1.Instanz zurück - das Verfahren muss also wieder von neuem aufgerollt werden.

    Strassers Anwalt im heutigen Prozess: "Das Ersturteil ist aus mehreren Gründen falsch. Es heißt darin, Strasser habe sich durch ein Amtsgeschäft einen Vorteil verschafft. Das ist falsch. Strasser habe Einfluss auf den legislativen Prozess nehmen und andere beeinflussen wollen. Die Frage ist aber, ob das ein Amtsgeschäft ist. Lobbyisten machen das in Brüssel täglich. Das ist ein Vorgang, der sogar gewünscht wird. Nichts anderes hat er gemacht."

    "Es gab zum damaligen Zeitpunkt keine Vorschriften, dass er gegen Geld Überzeugungsarbeit leisten dürfte. Die Frage ist. ob das Amtsgeschäft pflichtwidrig war. Das liegt nicht vor."

    "Zum Strafausmaß: Die Generalprokuratur hat festgestellt, dass beim Urteil zu Unrecht das Faktum herangezogen wurde, dass er Parlamentarier war. Ein Unbescholtener bekommt bei einer Tat mit so einer Summe keine so hohe Strafe."

    "Strasser ist politisch und gesellschaftlich tot" sagt der Anwalt weiter. "Das sei auch mildernd anzurechnen. Strasser ist wegen passiver Bestechlichkeit verurteilt, er müsste Amtsträger sein, damit er wieder straffällig werden könnte. Niemand glaubt, dass Strasser jemals wieder Amtsträger wird."

    Wieso sollte etwas in das Urteilsausmaß einfließen, das nach der vom Angeklagten gesetzten Aktion passierte - nämlich dass er gesellschaftlich erledigt sei? Das frage ich mich jetzt, gemeinsam mit noch ein paar anderen Dingen.
     
  2. Ipani

    Ipani Gast-Teilnehmer/in

    Frag ich mich auch...
    Das wäre so, als müsste ein verurteilter Vergewaltiger seine Strafe nicht fertig absitzen, weil er mittlerweile impotent geworden ist und eh keine Wiederholungsgefahr besteht.

    (Oder ist das womöglich eh so ?:unsure:
     
  3. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Bezüglich der mildernden Umstände würde ich es als eindeutiges Zeichen für andere sehen, die entspr. Ämter innehaben. Einfach ordentlich zugreifen und in die eigenen Taschen wirtschaften - kommt´s raus und zur Anklage - jo mei, dann gibt´s eh mildernde Umstände durch die Tatsache, dass man so einen Posten sicher nimmer kriegt und die Marie bleibt dir idR trotzdem und hast es gefinkelt genug angestellt, brauchst eh keinen Job mehr.

    Außerdem nervt mich das ungemein: "Zum Strafausmaß: Die Generalprokuratur hat festgestellt, dass beim Urteil zu Unrecht das Faktum herangezogen wurde, dass er Parlamentarier war. Ein Unbescholtener bekommt bei einer Tat mit so einer Summe keine so hohe Strafe." Gerade erschwerend für mich, weil er in der Position war ...

    Zeit für eine Mittagspause im Schnee, dann schaut die Welt wieder freundlicher aus, hoffentlich.
     
    Naja und Ipani gefällt das.
  4. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Zum OGH-Entscheid:

    Der nicht vorhandene Bezug auf ein konkretes Amtsgeschäft, der gemäß §304 StGB vorliegen muss, ist also der Grund für die Rechtsfehlerhaftigkeit und somit OGH-Urteilsaufhebung und Instanz-Zurückweisung.

    Dh doch eine Vorteilsannahme innerhalb der Amtstätigkeit genügt für den §304er nicht, die Forderungen müssen einem bestimmten, konkreten Amtsgeschäft zugewiesen werden können - mE nach ist das aber auch passiert, ging´s doch um diese Elektroschrott-Richtlinie.
     
  5. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Der Richter hat einen Fehler gemacht, die Verteidigung hat den übersehen (!!). Der OGH deckte ihn auf und outete ihn noch dazu als einzigen Mangel, indem er alle Anträge der Verteidigung verwarf.

    Der Strasser darf seine Nase daher nochmals 2 Tage an Kameras vorbeischieben, bevor er zwischen 3,5 und 4,5 Jahre (je nach Richterbefindlichkeit) ausfasst. Der neue Richter hat aufgrund der OGH-Befassung und Meinungs-Äußerung nur sehr wenig Spielraum. Allerdings hat man ihm dadurch viel Zeit geschenkt, bevor er wirklich antreten (oder, wahrscheinlicher, eine Fussfessel tragen) muss.
     

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