1. Reden wir miteinander ...

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STMK KIGA kosten-auch Kleinverdiener müssen viel bezahlen!!!!!!!!!!!!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ichhoch2, 6 Oktober 2011.

  1. ichhoch2

    ichhoch2 Gast-Teilnehmer/in

    Seine Eltern sind schuld an der ganzen Situation, sie haben 2001 den Sachwalter beantragt weil er im Koma lag. Es steht nur auf den Beschlüssen, alehneung aus grund der Missstände zwischen Sachwalter und Klienten. Mehr nicht.
    Nein das mit den Essensbeiträgen wusste ich nicht, habe ich voriges Jahr auch normal bezahlt. Naja der Grund dafür warum mit essen, weil ich so in Stress gekommen bin letztes Jahr mit Kochen und gleichzeitig Therapie und abholen, dass ich wirklich nicht mehr wusste wie ich das machen sollte :( und die großé muss bis eins gehen, mini darf aber nur bis halb zwölf vm gehen bei der vm betreuung und zweimal hin un her rennen, stresst mich gleich nochmehr :( irgendwie wollte ich eine Lösung die für alle passt und im Endeffekt finde ich gibt es keine Lösung, sie bleiben nie bis zum schluss, aber da eben andere Zeiten für meine Tochter gelten als für Sohnemann musste ich soviele Stunden Dazu kaufen damit ich beide gleichzeit hinbringen darf und abholen :(
    Wie gesagt ein Brief ist vorhanden, und der geht an die Volksanwaltschaft, und die Presse will uns nicht helfen da es zuviele konflikte gibt. Und ich koche zu mittag für mich allein nicht wirklich was, weil mini sowieso noch nicht richtig isst.
     
  2. letti1979

    letti1979 Gast-Teilnehmer/in

    Warum MUSS deine Große bis eins gehen ???
     
  3. ichhoch2

    ichhoch2 Gast-Teilnehmer/in

    Sie haben zu mir gesagt weil sie 5 ist und man die Kinder an die Schule gewöhnen muss, sie muss auch um 7 dort sein, ganz komisch, ich hab wie ich die Stunden kaufen musste mit ihnen dort diskutiert bis zum umfallen, weil ich das nicht versteh, Aber sie meinten die was das letzte Jahr haben die müssen von 7-13 uhr bleiben, und ich darf sie net erst um halb acht oder so bringen oder früher abholen... ganz komisch
     
  4. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    bei uns ist es net so, wir zahlen den normalen Betrag was lt. Land "vorgeschrieben" wird

    das ist eine falsche Info
    die Kinder was im Pflichtjahr sind, müssen täglich 5 Stunden (in der Woche insgesamt 25 Stunden) im Kiga sein
    wenn Du Deine Große um 7:30 hinbringst, kannst Du Sie um 12:30 abholen
    und das wg. Deinen Midi versteh ich ehrlich gesagt nicht ganz
    es gibt 3 Wahlmöglichkeiten (5-6 Stunden täglich, 7- 8 Stunden oder 9- 10 Stunden und je nachdem wie Du Ihn angemeldet hast wird auch verrechnet) und wenn Du Ihn bereits um 11:30 holen musst, dann kannst Du die bezahlten Stunden ja nicht ausnutzen
    mMn läuft da in Deinen Kiga sowieso was nicht ganz richtig...

    LG Astrid :wave:
     
  5. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Es geht um das verpflichtende Kindergartenjahr.


    Schau mal hier, zu den Infos des Landes Steiermark:
    http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/50936515/DE/ --> Informationsschreiben für die Eltern

    Hier ein Auszug:
    Im Rahmen des verpflichtenden Kinderbetreuungsjahres sind die Eltern (Erziehungsberechtigten) verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind, das seinen Hauptwohnsitz in der Steiermark hat, im Kinderbetreuungsjahr vor Eintritt der Schulpflicht an fünf Tagen pro Woche mindestens halbtätig eine altersentsprechende institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten, Alterserweiterte Gruppe, Kinderhaus) besucht.

    Die Infos, die du bekommen hast, scheinen mir nicht plausibel.
    Die Verordnung des Landes Steiermark definiert nur 5 Tage die Woche und halbtags. Nicht aber, dass ein Kind um 7 Uhr erscheinen muss.
    In Wien ist es z.B. so definiert, dass ein Kind an mindestens vier Tagen zu jeweils 5 Stunden den Kindergarten besuchen muss, also 20 Wochenstunden.
    Bei dir wären das 30 Wochenstunden und das würde ich hinterfragen, denn ich bezweifle, dass die Auskunft, die du erhalten hast, korrekt ist.
     
  6. letti1979

    letti1979 Gast-Teilnehmer/in

    @Astrid
    Ich wohn in GU und zahl weniger als vom Land vorgeschrieben.
    Meine Schwester wohnt ein paar Gemeinden weiter.... die zahlt noch weniger als ich, obwohl wir ein ähnlich hohes Familieneinkommen haben.
    Es ist also auch Gemeindesache... wobei die vom Land vorgegebenen Zahlen die Maximalbeträge sind !
     
  7. ichhoch2

    ichhoch2 Gast-Teilnehmer/in

    Und genau deswegen will ich das mini in einen anderen KIGA geht, weil ich mir mittlerweile veräppelt vorkomm, wir hatten schon soviel Probleme mit dem KIGA, midi durfte letztes Jahr mehrmals nicht gehen weil sie gesagt haben das er Windpocken hat, dabei hatte ich sogar ärztliche Atteste das es Neurodemitis ist :( und meine Nachbarn hat auch schon gesagt das der KIGA sich erlaubt was er will. und die Eltern müssen mitspielen :(


    Ich hab auch mit der Therapeutin meines Sohnes über den KIGa schon geredet da sie früher auch in einem gearbeitet hat, und sie hat vieles letztes Jahr mitbekommen, sie hat selbst gesagt das was sie machen, ist nicht normal für einen KIGA
     
  8. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    ist schon klar, das das auch sehr von der Gemeinde abhängig ist
    aber ich zahle den Betrag gerne, weil ich total mit dem Kiga zufrieden bin und Lukas auch gerne hingeht

    @ichhoch2:
    ich weiß zwar nicht was alles vorgefallen ist, aber alleine die Tatsache, das Dein Sohn bei Neurodemitis mit der Begründung das es Windpocken seien nicht in den Kiga gehen darf find ich schon arg
     
  9. ichhoch2

    ichhoch2 Gast-Teilnehmer/in

    Frag mich nciht warum, mein KA hat sogar mitn KIGA damals mehrmals Telefoniert, und ihnen gesagt das er völlig gesund ist, außer das er Neurodemitis hat.

    So seit ihr euch sicher, das Sonderzahlungen nicht dazu zählen zum einkommen? weil da fallen wir dann def unter die 25%, und dann müsste es neu berechnet werden, sonst geht es sich um 40 Euro nicht aus :(
     
  10. ichhoch2

    ichhoch2 Gast-Teilnehmer/in

    SO hab jetzt nochmals herum telefoniert, 13 und 14 gehalt wird miteinbezogen, dann geht sich eine neu berechnung nicht aus, sie können mir nicht helfen. ich muss den Betrag zahlen welcher vorgeschrieben ist.
     
  11. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wer erzählt dir dass die Sonderzahlungen zum Einkommen dazugerechnet werden???

    LG Mats
     
  12. ichhoch2

    ichhoch2 Gast-Teilnehmer/in

    Die berechnungstelle vom KIGa und das Magistrat.
     
  13. muell23

    muell23 Gast

    Dann beantragt doch die sofortige Aufhebung der Sachwalterschaft. Ich mein, dein Mann ist verheiratet, hat Kinder, geht arbeiten - wozu hat er einen Sachwalter??

    Die Gründe der damaligen Besachwalterung haben sich doch schon längst ins Nirvana verzogen.

    und sollte diese Aufhebung abgelehnt werden, geht in Berufung !!
     
  14. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

  15. MatsBM

    MatsBM Gast

    Dann wende dich bitte an eine kompetente Stelle, denn die beiden von dir Genannten sind es anscheinend nicht!

    Lies dir mal die Stellungnahme der FA 6E in der Anlage durch und wende dich dorthin!!

    LG Mats
     

    Anhänge:

  16. ichhoch2

    ichhoch2 Gast-Teilnehmer/in

    Haben wir dieses Jahr schon mehrmals gemacht wurde immer wieder abgelehnt, aber wenn ich das mitn KIGA erledigt habe werden wir dieses wieder machen.

    Danke, da ist erst morgen wieder wer da. So langsam gebe ich die Hoffung auf eine Einigung auf, nachdem ich es jetzt x mal gerechnet habe, geht es sich genauer gesagt um 22 Euro nicht aus für eine neu Berechnung.
     
  17. ichhoch2

    ichhoch2 Gast-Teilnehmer/in

    Danke danke danke, du bist ein Schatz, genau sowas habe ich gesucht um ihnen das vorzulegen, nur anscheinend war ich zu blöd dafür es zu finden.
    Werd morgen gleich anrufen, bin um eine halbe Stunde zu spät.
     
  18. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für das Schreiben
    das FBH nicht dazuzählt habe ich gewußt, jedoch das das 13.+ 14. Gehalt auch gilt, wußte ich nicht und ist auch in keinen Schreiben ersichtlich (oder ich habe es überlesen)

    in meinen letzten Beitrag habe ich eh schon den Link für die zuständige Stelle gepostet

    LG Astrid :wave:
     
  19. MatsBM

    MatsBM Gast

    Bitte gerne!!

    Nachdem die Informationen über den KiGa-Beitrag recht unterschiedlich waren und vor allem in den Medien immer wieder geschrieben wurde, dass nur der KiGa für 5Jährige gratis ist habe ich eine Anfrage an die zuständige Stelle im Land Stmk. geschrieben und o.a. Stellungnahme erhalten.

    Zudem wurde ich telefonisch auch noch kontaktiert wo ich die relevanten Posten zur Berechnung der Zuverdienstgrenze abklären konnte.
    Beim Jahreslohnzettel des Vorjahres wird die Kennzahl 245 genommen und von dieser die Kennzahl 260 abgezogen, was das relevante Jahreseinkommen ergibt.

    LG Mats
     
  20. ichhoch2

    ichhoch2 Gast-Teilnehmer/in

    Super ich hoff morgen können sie mir endlich weiterhelfen, hab kurz vor deinem Beitrag noch mit meinen LG darüber gesprochen was wir jetzt machen sollen, usw. Und nun ruf ich morgen gleich dort an und dann kann ich hoffentlich endlich alles neu berechenen lassen. Ich bin dir so dankbar
     

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