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Steuerausgleich während Karenz ???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von babamama, 6 Januar 2010.

  1. Merlina

    Merlina Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab am 16.Februar 2009 entbunden und werde dann wohl ebenfalls auch nichts bekommen oder?
    Was ich aber nicht verstehe, ich stehe ja eigentlich noch in einem Dienstverhältnis mit meiner Firma, denn das wird erst mit Vollendung des 2.Lebensjahres meines Sohnes beendet.Wieso kann man dann keinen Lohnsteuerausgleich machen?
     
  2. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    nein, wenn man nur Mutterschutz und Karenz war, bekommt man nix. Ihr zahlt ja auch keine LOHNSteuer in dem Zeitraum. Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld sind keine Lohnsteuerpflichtigen Bezüge.

    Das einzige was ihr machen könnt ist, daß eurer Partner den Alleinverdiener angibt und ihr eure Sonderausgaben bei ihm geltend macht.
     
  3. Merlina

    Merlina Gast-Teilnehmer/in

    Naja, bin alleinerziehend.Wohne nicht mit dem Vater des Kindes zusammen.
    Von dem her schau ich wohl durch die Finger.
    Ist aber schon arg, ich meine jetzt bekommen wir eh schon kein Urlaubs und Weihnachtsgeld mehr und dann das auch nicht mehr.
    Aber was soll man machen.
     
  4. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    ich kenn jetzt deine Geschichte nicht, aber wenn du länger als 6 Monate alleine gemeldet bist, hast du Anspruch auf den Alleinerzieher.
     
  5. Merlina

    Merlina Gast-Teilnehmer/in

    Ja, im Februar ist es ein halbes Jahr, dass mein Freund ausgezogen ist.
     
  6. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Mist,

    du müsstest im Steuerjahr schon 6. Monate allein gelebt haben :(
     
  7. Merlina

    Merlina Gast-Teilnehmer/in

    Ach Gott, kann man halt nichts machen!
    Manchmal hat man eben Pech!
     
  8. sonnengelb

    VIP: :Silber

    machen kannst den lohnsteuerausgleich eh. nur bekommen wirst du nix.
    um was zurück zu bekommen: entscheidend ist nicht, dass du in einem dienstverhältniss stehst, sondern dass du einkommen hast. und das hast du in der karenz nicht!

    lg

    so
     
  9. Chimaira

    Chimaira Gast-Teilnehmer/in


    aber versicherungen usw muß ich ja trotzdem zahlen... :rolleyes: da gibts wirklich nichts.. hmm
     
  10. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Ich bringe jetzt einmal einen neuen Aspekt in die Diskussion: Wenn man nicht Lohnsteuerpüflichtig ist, kann man sich die KEST zurückholen. Dann kriegt man also doch etwas, obwohl man keine Lohnsteuer bezahlt hat.
    Dazu muss man jedoch eine Einkommenssteuererklärung machen. Ausserdem ob man dem Finanzamt sein Vermögen und seine Zinseinkünfte wirklich alle offenlegen möchte ist eine andere Frage ;)
     
  11. sonnengelb

    VIP: :Silber

    welche versicherung musst du zahlen? :confused:

    lg

    so
     
  12. Chimaira

    Chimaira Gast-Teilnehmer/in


    müssen. hmm

    zusatzkrankenversicherung, lebensversicherung, pensionsversicherung.. usw...
     
  13. sonnengelb

    VIP: :Silber

    naja, müssen ... ist halt wie bei allen anderen dingen die man absetzen kann: zuerst musst was einzahlen, damit man was rausbekommen kann. tust nicht, damit geht auch beim zurückbekommen nix :eek:

    lg

    so
     
  14. Chimaira

    Chimaira Gast-Teilnehmer/in


    han jedes jahr was zurück bekommen...;)
     
  15. sonnengelb

    VIP: :Silber

    achso, du warst ja nicht die andere fragestellerin :) nunja, auch hier: hast lohnsteuer oder sozialversicherung gezahlt, dann gibts was - wie bei dir - oder sonst halt nicht ;)

    ich wart ja auch schon darauf, dass endlich die lohnzettel kommen. will für 2009 auch was zurück :D

    lg

    so
     
  16. maho

    VIP: :Silber

    Wenn ihr ein ganzes Jahr in Karenz wart, so könnt ihr den Alleinerzieherabsetzbetrag anfordern ---- bis 2008 (wenn ihr das noch nicht gemacht habt) - müsst ihr das mit dem Formular E 5 machen ----- ab 2009 könnt ihr das mittels L1 machen (normales Formular für den Ausgleich).....
    Wenn man keine Steuer gezahlt hat, so kann man meines Wissens nach keine Werbungskosten, Sonderausgaben usw. absetzen..... bzw. wird es nicht berücksichtigt.... reinschreiben könnt ihr es ja trotzdem;)...

    Bis 2008 könnt ihr den Mehrkindzuschlag mittels Formular E 4 extra anfordern ------ also wer z.B. das ganze Jahr 2008 zu Hause war und mindestens für 3 Kinder mindestens 7 MOnate lang FBH bekommen hat muss sowohl das Formular E 5 und E 4 einreichen
    Habt ihr weniger als 3 Kinder und wart z.B. 2008 trotzdem das ganze Jahr zu Hause, dann nur E5 einreichen....

    Ab 2009 --- gilt anscheinend jetzt auch das Formular L1 wenn man das ganze Jahr in Karenz war...

    Formulare findet ihr auch unter: www.help.gv.at
     
  17. cloechen01

    cloechen01 Gast-Teilnehmer/in


    Hallo,
    hab beim Finanzamt nachgefragt, weil es mir gleich geht. War auch schon das ganze Jahr 2009 in Karenz. Bekommen tust du rein gar nix, da du ja keine Lohnsteuer bzw SV gezahlt hast. Die ganzen Versicherungen, Kredit für Wohnraumschaffung und auch alles andere was du sonst abgeschrieben hättest, kann dein Partner in seine ANV rein nehmen. Ich weiß allerdings nicht wie das ist, wenn man nicht verheiratet ist. Ob es da die gleichen Regelungen gibt?7

    lg
    cloechen
     

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