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Steuerausgleich für 2008

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von MisSatansbraten, 29 Januar 2009.

  1. MatsBM

    MatsBM Gast

    @MissSatansbraten:

    Wenn du die 2 bezugsauszahlenden Stellen angegeben hast und jeweils 1 Lohnzettel aus Bundesdienst und Privatwirtschaft vorhanden ist, erscheint es mir auch klar dass die ANV bearbeitet wurde.
    Ich hätte an deiner Stelle 3 Stellen eingegeben, da ja auch 3 Lohnzettel gemeldet werden müssen.

    Warum sich eine Lohnsteuernachzahlung ergibt, kann ich so aus der Ferne nicht beurteilen.
    Erstens stellt sich mal die Frage wie hoch dein Jahreseinkommen war, andrerseits wäre interessant zu wissen was du so alles an Abschreibposten geltend gemacht hast.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  2. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    Naja es sind jetzt 3 vorhanden:

    Jänner-März: Bundesdienst
    April-September: Privatwirtschaft
    September-Dezember: Bundesdienst

    Jahreseinkommen: 14.884,20 (da ist aber die Belohnung für meine Lehrabschlussprüfung dabei und eine Belohnung für außergewöhnliche Leistungen und die Rückzahlung von 466,30 die ich im März 08 angeblich zu viel bekommen hab und zurück zahlen hab müssen sind da auch dabei)

    Abschreibposten-Keine

    LG
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    So, dann bist du erstmal im Bereich eines steuerpflichtigen Einkommens da es gesamt höher als 10.000,-- jährlich sind.

    Hast du irgendwelche Posten, die du steuerlich geltend machen kannst wie z.B. Personenversicherungsbeiträge, Kirchenbeitrag, Wohnraumschaffungs- oder -sanierungskosten, Pendlerpauschale, sonstige Werbungskosten oder aussergewöhnliche Belsatungen?

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    Naja eigentlich nur eine private Pensionsvorsorge und Zahnersatz hab ich bekommen.

    Sonst eigentlich nichts.

    LG
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Zahnersatz zählt zu den Aussergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt welcher bei Einkommen bis 14600 bei 8% und bei Einkommen über 14600 bei 10% liegt.
    Da müsste schon ein Betrag von mind. 1200 Euro für den Zahnersatz sein, damit das überhaupt steuermindernd wirkt.

    Die Pensionvorsorge kannst du geltend machen, wenn du von der Versicherung bzw. Bank eine Finanzamtsbestätigung erhalten hast (bei der staatl. geförderten Pensionsvorsorge ist keine Geltendmachung möglich) und die Prämien im Jahr 2008 mehr als EUR 240,-- betragen haben.

    Einzige Frage, die noch zu klären ist, wäre noch warum sich eine Nachforderung in Höhe von EUR 131,32 (Differenz aus Guthaben und NAchforderung) für das Kalenderjahr 2008 ergibt.

    Dazu fragst am Besten nochmal beim FA nach, da diese sämtliche Unterlagen dafür haben.
    Sofern du von den o.a. Posten noch etwas geltend machen kannst, unbedingt Berufung gegen den Bescheid innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt einlegen und die abzuschreibenden Positionen nachreichen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. kiraphin

    kiraphin Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    ich hätte eine frage. beim ersten punkt muss man die auszahlenden stellen angeben! ich hab im oktober 2008 wieder zu arbeiten begonnen und ich beziehe kinderbetreuungsgeld - muss ich dann 2 angeben?

    vielen dank
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    @kiraphin:

    Bei den bezugsauszahlenden Stellen kommt 1 rein, KBG-Bezug zählt nicht als Einkommen!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. kiraphin

    kiraphin Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank! :D
     
  9. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    Das verstehe ich eben auch nicht. Denn es ist ja nur noch der Lohnzettel von Oktober-Dezember nachgekommen und davor war es eben ein Guthaben von € 814,31 und jetzt sind nach dem dieser Lohnzettel eingelangt ist, sind € 131,32 dazu gekommen aber jetzt wollen sie eben diese € 814,31 + € 131,32 retour haben :-/

    LG
     
  10. mariste

    mariste Gast-Teilnehmer/in

    ja ging uns letztes jahr so

    genau deswegen ;)
     
  11. mariste

    mariste Gast-Teilnehmer/in



    :eek:das ist aber jetzt echt ärgerlich für dich aber warum aufeinmal zurückzahlen? versteh ich nicht - oder hast doch richtig gelesen als du so geschockt warst? vielleicht ist da doch schon forderung gestanden?:confused:


    ich hab mich im november auch so geärgert als der bescheid kam das wir 512 euro zurückzahlen müssen - aber ich hab halt um 280 euro zuviel verdient 2007
     
  12. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    Nein nein das ist nicht Forderung gestanden, hab das Geld ja schon längst auf meinem Konto.
    Aber hab mir jetzt einen Termin bei der AK ausgemacht, die schauen sich das mal an, denn da kann ja irgendwas nicht stimmen.

    lg
     
  13. LazyKitty

    LazyKitty Gast-Teilnehmer/in

    Kann mir jemand die Adresse geben, wo man den Steuerausgleich ausfüllen kann? Ich find auf der Finanzamt Seite leider keine Formulare :confused:

    Mein Freund ist Schüler (HAK) und hat in den Sommerferien 2 Monate Ferienjob gemacht und seit 01.09.2008 arbeitet er samstags mit einem Lohn von (auf dem Lohn/Gehaltsabrechnung steht:) SV-pfl./LSt-pfl: 357€ (Geringfügigkeitsgrenze) weiß jemand wie man das abschreiben kann?
    Muss man dann jeden Lohn/Gehaltsabrechnung kopieren und mitschicken?

    Sorry für die vielen Fragen, ich hab das theoretisch in der Schule gelernt aber leider weiß ich praktisch nicht wie sowas funktioniert. :eek:

    Lg
     
  14. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in


    Hello=)

    https://finanzonline.bmf.gv.at/

    Zuerst einmal musst du dir die Zugangsdaten schicken lassen,funktioniert innerhalb von 3-4 Werktagen.

    Auszufüllen sind nur die Grunddaten und 'Absetzbare Kosten'.
    Name,Adresse,Geb.datum,Anzahl der Firmen in denen du beschäftigt warst,usw.
    Mit den Lohnzetteln hast du NICHTS zu tun,die muss die Firma ans FA schicken.Mitgeschickt wird NICHTS.Wenn du Sonderausgaben (Kirchenbeitrag,Versicherungen),andere 'Abschreibungen' hast-diese ausfüllen und Belege 7 Jahre aufheben.So lange kann das Finanzamt Belege anfordern.Hast du die Belege nicht,musst du die Summe zurückzahlen.
    Ansonsten gibt es auch detaillierte Online-Hilfe zum ausfüllen.

    Lg DanY
     
  15. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Weil Du zuwenig bezugsauszahlende Stellen angegeben hast;) - beim Finanzamt liegt der Fehler also nicht.

    Anscheinend hattest Du im März Doppelbezüge (Urlaubsersatzleistung) - hast Du Urlaube ausbezahlt bekommen? Dann ergibt sich die Nachzahlung daraus.
     
  16. LazyKitty

    LazyKitty Gast-Teilnehmer/in

    Ok, danke ich werds einfach mal versuchen!
     
  17. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    Hab ich nicht. Hab extra angerufen und gefragt ob das 2 oder 3 sind un die hat mir gesagt das es 2 sind.

    Hatte ich nicht. Ich hab monatlich mein Gehalt bekommen und das wars, mein Urlaubsgeld hab ich erst im Oktober nachbekommen, weil die durch den Wechsel bei uns in der Firma anscheinend überfordert waren.
     
  18. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Urlaubsgeld im Sinne von. 13. Gehalt oder Urlaub ausgezahlt? Wenn Urlaub ausbezahlt wurde (egal wann) ists klar, dass es zu einer Nachversteuerung kommt. Im März hast Du auf jeden Fall Doppelbezüge (weil sich da anscheinend die Zeiten überschnitten haben).

    Schau Dir Deine Abrechnungen noch mal an... wird schon seine Richtigkeit haben.
     
  19. MatsBM

    MatsBM Gast

    In diesem Fall braucht er lediglich den Antrag auf ANV (Formular L1) mit seinen Daten ausfüllen, unterschreiben und abgeben oder er beantragt die Zugangsdaten für finanzonline und macht die ANV dann hier.
    Mit 2 Monaten Ferialjob und einer geringfügigen Beschäftigung für 4 Monate dürfte er nicht über 10.000,-- kommen und bekommt deshalb die gesamte bezahlte Lohnsteuer retour und zusätzlich noch 10% der bezahlten SV-Beiträge (max. 110 Euro) in Form von Negativsteuer.
    Eine Geltendmachung von Sonderausgaben, Werbungskosten oder Aussergewöhnlichen Belastungen ist in diesem Fall nicht notwendig, da die Steuerpflicht ohnehin bei 0 sein wird.

    Den Antrag findest du hier:
    http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2008/L1.pdf

    Liebe Grüße
    Mats
     

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