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Sozialversichert im unbezahlten Urlaub?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von BuddhaLight, 27 August 2013.

  1. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Ich glaub, meine zuständige Personalverrechnerin kennt sich nicht so gut aus wie du, drum ist es etwas schwierig, außerplanmäßige Fragen richtig beantwortet zu bekommen.
    Ich les mich auch grad durch die ganzen Gesetze.

    Wie dem auch sei, ich gehe jetzt einfach nicht mehr auf Urlaub und schau mal, wielange ich das durchhalte.

    Danke dir!
     
  2. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Zur Verteidigung der PV-Verantwortlichen sei gesagt, dass – so das nötige Anwendungswissen im Paragraphendschungel vorliegt - das Eingehen auf individuelle Szenarien einzelner DN zeitmäßig ungern vom DG gesehen, wenn nicht gar unterbunden wird und dann gibt’s v.a. auch den Loyalitätskonflikt des personalverrechnenden DN.

    Stürze dich weniger auf die einzelnen Gesetze sondern auf AR-Themen im Netz mit seinen Verzweigungen, bevorzugt von Quellen Bundesministerium (BMASK), help.gv, WKO, AK.

    Viel Durchhaltevermögen, wenn du keinen Urlaub konsumierst! Für den Notfall ist ev. eine bezahlte Dienstverhinderung gemäß § 8/3 AngGesetz relevant. Hier hast du gleich einen schönen Vergleich – das Gesetz alleine – § Ang 8/3 sagt mit seinem Zweizeiler ohne Interpretation nicht viel aus.
    § 8 AngG (Angestelltengesetz) - JUSLINE Österreich

    Hier dagegen von der Gewerkschaft der 8/3er des AngG interpretiert.
    br_wiener_kinderbetreuung&


    Weitere Fragen kann ich auch gerne versuchen zu beantworten.
     
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  3. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Der 2.Link nochmal
    br_wiener_kinderbetreuung
    dann weitere Auswahl: "Der berühmte § 8/3 AngG"

    bzw. netzwerke.oegb.at / rechts: Auswahl BR_Wiener_Kinderbetreuung, Menü:Arbeitsrecht / Dienstverhinderungen / "Der berühmte § 8/3 AngG"
     
    #23 Vivienn, 1 September 2013
    Zuletzt bearbeitet: 1 September 2013
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  4. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Danke dir nochmal und herzlichst! :)
    Auf die Vorladung zum Schöffensenat wart ich schon seit Jahren,. :D
     

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