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Sozialhilfe und Studium

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von NylasMama08, 11 November 2010.

  1. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in

    :love::herz3::D
     
  2. paraskewi

    paraskewi Gast

    wie schon geschrieben wurde bekommst du pro kind zur studienbeihilfe was dazu. und soweit ich weiß bist du auch studiengebührenbefreit wenn du die toleranzsemester überschreitest.

    zum thema kind und medizin (studieren) überleg es dir sehr gut. studium ist schon ein ziemlicher aufwand und danach ist der job auch nicht wirklich familienfreundlich. aber es gibt eh schon ein paar threads bezügl. med.studium und kinder.

    wünsch dir alles gute, und: real life ist leider nicht wie in grey's anatomy ;)
     
  3. coccinelle

    coccinelle Gast-Teilnehmer/in

    mir wird schlecht, wenn eltern, die das geld hätten (ob das bei der threaderstellerin der fall ist, weiß man ja nicht) und ihrem kind eine gute ausbildung ermöglichen könnten, dies nicht machen WOLLEN!

    studieren kostet nun mal geld - ich selbst hab stip bekommen, musste aber nebenbei immer geringfügig arbeiten, weil es sich einfach sonst net ausgeangen wäre - und über die finanzielle unterstützung meiner eltern (die mir z.b. ein auslandsjahr ermöglicht haben) war ich natürlich auch sehr glücklich.....


    es geht ja hier nicht darum, seinem kind wohnung, auto, restaurantbesuche, wäschwaschen und sonst allerlei eskapaden zu finanzieren, sondern ums minimum.....
     
  4. NylasMama08

    NylasMama08 Gast-Teilnehmer/in

    ja diese tolle Satz wurde mir von der Stipendienstelle auch gesagt.....
    JA DANN VERKLAGEN SIE IHRE ELTERN....

    Also ganz ehrlich, ich finde es eine Frechheit, das Eltern bis zu 27 Unterhaltspflichtig sind und man das WIRKLICH einklagen kann. Wenn mein Kind auf gut deutsch 'faul' is dann muss ich als Elternteil auch noch zahlen. Find ich schon krass.

    Na ja soviel dazu. Na ja die Scheidung wird nicht wirklich miteinberechnet. Und warum sollten meine Eltern die ein Leben lang für ihr Geld gearbeitet haben, jetzt das Haus aufgeben das sie mir den Lebensunterhalt finanzieren können. (das meinte die Dame von der Stipendienstelle nämlich auch).

    Na ja ich bekomme Familienbeihilfe für die Kinder, bzw für mich dann je nach dem, ich bin 21, und beginne das Studium ja erst in der Zukunft. Und die Fambeihilfe geht nur mehr bis 24. Unterhalt für mich selber bekomme ich keinen und für die Kinder auch nicht.
     
  5. PaRoZo

    PaRoZo Gast-Teilnehmer/in

    studienbeihilfe bekommst du bestimmt wenn du eine bestimmte zuverdienstgrenze nicht überschreitest (und deine Eltern: unterhalt?) Wenn du nicht verheiratet bist bekommst du auch für dich familienbeihilfe.
     
  6. nordtirolfan

    nordtirolfan Gast-Teilnehmer/in

    Ist jetzt nicht bös gemeint, aber muss schon sagen, du verlangst ziemlich viel vom Steuerzahler.

    Mein LG und ich konnten uns ein Studium auch nie leisten, sind beide immer brav arbeiten gegangen. Fortbildungen wurden neben der Arbeit gemacht (WIFI usw.), alles selber bezahlt.

    Dann kommt so jemand wie du daher und verlangt von der Allgemeinheit, dass sie dir dein Leben und Studium finanzieren soll, na danke sag ich da nur. Sei froh, dass du jetzt nicht mal mehr Studiengebühren zahlen brauchst, das übernehmen jetzt eh schon wir für dich.

    Such dir einen Job und verschieb das Studium auf später, wenn es sich nicht anders ausgeht.

    Wie gesagt, nid bös sein, aber so ist nun mal die Realität.
     
  7. Schaf76

    Schaf76 Gast-Teilnehmer/in

    was ich bei solchen dingen nicht verstehe: warum informierst du dich nicht, bevor du den teufel an die wand malst?
    stipendienstelle, öh sozialreferat, ...
     
  8. Llandra

    Llandra Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab mal einen Mandanten vertreten, der seine Eltern auf Unterhalt verklagt hat (war übrigens auch Mediziner). Zuerst war ich auch recht voreingenommen, als ich seine Eltern vor Gericht kennenlernen durfte, hab ich ihn allerdings verstanden.

    Meine eigenen Eltern haben sich auch geweigert mein Studium zu finanzieren ("ein Arbeitekind braucht nicht zu studieren:rolleyes:"), ich wäre nie auf die Idee gekommen sie zu klagen, hab halt gearbeitet und bin heute stolz, mir meine Ausbildung großteils (abzüglich FBH und 1000 ATS Leistungsstipendium) selbst finanziert zu haben.
     
  9. BloodyLooney

    BloodyLooney Gast-Teilnehmer/in

    Ja, aber wenn ich bei meinen Eltern Unterstützung EINKLAGEN (!) müsste, dann muss ja im Endeffekt schon alles schief laufen, was nur schieflaufen kann. Ich geh davon aus, dass Eltern unterstützen, wenn sie können. Sollte mein Kind einmal Geld von mir klagen, dann ist dieses das letzte, was es von mir bekommt.
    Ich selbst bin während des Studiums auch im Rahmen der Möglichkeiten (wir sind vier Kinder) unterstützt worden. Nie hätte ich das selbst verlangt oder gar eingeklagt.
    Und ich seh es auch ganz ehrlich gesagt so, dass jemand, der seine eigene Familie gründet, doch auf eigenen Beinen stehen sollte.
     
  10. coccinelle

    coccinelle Gast-Teilnehmer/in

    das stimmt so nicht...ein positiver studienerfolg ist nachzuweisen, so wie beim stipendiumnatürlich auch....du musst dann schon einen gewise studienleistung erbringen....nur faul sein geht da nicht
     
  11. ellela

    ellela Gast

    Deinen Eltern ist es nicht zumutbar, aber dem Staat schon?

    Was ist mit dem Vater deiner Kinder?

    Übrigens können deine Eltern nicht soooo schlecht verdienen, wenn du trotz drei Geschwister und eigener Kinder keinen Anspruch auf Studienbeihilfe hast.
     
  12. Llandra

    Llandra Gast-Teilnehmer/in


    Nein musst Du nicht, da ist die Judikatur ziemlich eindeutig! Das Kind muss leistungswillig und auch leistungsfähig sein. Bummelstudenten bekommen keinen Unterhalt (zumindest nicht vor Gericht).
     
  13. Yanira

    Yanira Gast

    Also ich hab mir mal den Stipendienrechner hergenommen und für dich ausgerechnet. Ich hab jetzt mal einen fiktiven "geringen" Verdienst deiner Eltern eingegeben, deine Geschwister, deine Kinder:

    Kommt abzüglich deiner Familienbehilife 577 Euro raus.

    +Fam.beihilfe für dich
    + Fam.beihilfe deiner Kinder (aufgespalten pro Mon.)

    komm ich da schon mal auf ca. 960 Euro.

    Wenn du keinen Partner hast und davon hab ich jetzt leider nichts rauslesen können. Aber dieser sollte doch auch Alimente für die Kinder bezahlen.

    Ps: du darfs auch 8000 Euro dazuverdienen, + über 2000 Euro pro Kind.

    Also wenn das nicht reicht! :wave:

    Wie gesagt, nur als Bsp gedacht.
     
  14. coccinelle

    coccinelle Gast-Teilnehmer/in

    wie es im hause der threaderstellerin aussieht, wissen wir ja nicht.....mein hinweis auf die einklagbare unterhaltspflicht war allgemeiner natur bzw. bin ich davon ausgeangen, dass sich die eltern verweigern...
    anscheinend sind halt nicht alle eltern so, dass sie von sich aus gerne unterstützen
     
  15. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    wer weiß denn, was die eltern nicht eh schon unterstützen.
    die TE dürfte ja nicht arbeiten und berufsbegleitend matura machen - sonst hätte sie ja anspruch auf ein selbsterhalterstipendium, nehme ich mal an.
     
  16. NylasMama08

    NylasMama08 Gast-Teilnehmer/in

    OK FALSCHE FRAGE, ich seh schon ich bekomme hier keine Antwort.
    ICH HABE MICH ERKUNDIGT, und male deswegen den Teufel an die Wand, weil ich außer der Familienbeihilfe NIX bekomme, und meine eigene auch nur mehr bis 24. sprich das sind dann 300 Euro monatlich.

    Meine Eltern werden mich finanziell vielleicht hin und wieder auch unterstützen aber wie gesagt, sie haben selber nicht so viel, weil sie genug eigene Kosten zu tragen haben.

    Zu dem Stipendium. Da ich kein Stipendium bekomme, bekomme ich auch nichts für die Kinder.

    Ich habe bissher auch nie Geld vom Staat bekommen, bis auf das Kinderbetreuungsgeld, aber das bekommt ja jeder, und hab auch immer wieder mal gearbeitet. Aber nicht genung um ein Selbsterhalterstipendium zu bekommen.

    Zudem regt es mich weniger auf, dass ich nichts bekomme, wie mehr das viele Leute etwas bekommen, die z.B keine Verpflichtungen haben. Ein Bekannter bekommt 700 Euro Stipendium, dann noch Familienbeihilfe, dann arbeitet er geringfügig und hat somit auch noch Anspruch auf Wohnbeihilfe.
    Tut aber fast nichts.

    Und ich als Mutter mit 2 Kindern habe keinen Anspruch auf nichts. Find ich nicht fair.
     
  17. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    mir ist noch immer nicht klar, was deine frage ist.

    anspruch hast keinen, das weißt du.
    also auf welche frage suchst du hier antwort?
     
  18. Yanira

    Yanira Gast

    Woher weißt du, dass du kein Stipendium bekommst? Und von wem?
    Was ist der Grund?
     
  19. ellela

    ellela Gast

    Nocheinmal.

    1. Deine ELtern müssen sehr gut verdienen, dass du keinen Anspruch hast.
    2. Was ist mit dem KV??? Alimente???
    3. Wohnbeihilfe hat nichts mit der geringfügigen Beschäftigung zu tun. Sondern mit einem Mindesteinkommen.
     
  20. paraskewi

    paraskewi Gast

    laß dir ausrechnen ob du anspruch hättest!
     

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