1. Reden wir miteinander ...

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Sollte ein Häftling auf ausdrücklichem Wunsch...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von KikiundLauftier, 29 September 2014.

  1. Puschel

    Puschel Gast-Teilnehmer/in

    also mir ist bis heute nur die Sterbehilfe bekannt, wo Menschen totkrank sind und eine Heilung nicht gegeben ist. Hm,das jetzt auf Sexualstraftäter umzulegen finde ich immer noch absurd.
     
  2. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    ja - alles andere nennt man mord oder totschlag oder so.

    aber auch diese legale sterbehilfe gibt es nur in bestimmten ländern.
    und da auch häftlinge unheilbar krank werden können, nehme ich an - wird das recht, diese in anspruch zu nehmen, auch auf häftlinge zutreffen.
    es sei denn, sie verlieren aufgrund ihres verbrechens dieses recht.
    denn bestimmte rechte verlieren sie ja schon, wenn sie ein schweres verbrechen begehen.
     
  3. LaraCroft

    VIP: :Silber

    Für einen Häftling haben einfach die selben gesetzlichen Bedingungen bezügl Sterbehilfe zu gelten wie bei NIcht-Häftlingen.
     
    KikiundLauftier gefällt das.

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