1. Reden wir miteinander ...

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Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von LiviaS, 15 November 2009.

  1. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    was für ein Gesetz?

    Im Servicemagazin der Wirtschaftskammer von irgendwann (das liegt bei mir immer am Klo und wird wochen bis monate verzögert gelesen) stand drinnen, daß das im moment kursiert und daß Firmen, die Geldscheinprüfgeräte vertreiben unterwegs sind und Firmen anzeigen, die keine 200eer und 500er annehmen. Und darauf hinweisen, daß man wirklich jegliches Geld annehmen muß.

    Möglicherweise ists eine Verwaltungsübertretung?
     
  2. Q

    Q Gast

    Das zitierte Nationalbankgesetz (das übrigens genau keine generelle Verpflichtung zur Annahme großer Geldscheine normiert).

    Mich würde einmal die behauptete Rechtsgrundlage interessieren, §61 Nationalbankgesetz ist jedenfalls nicht ausreichend, auch wenn auf deren Homepage etwas Anderes behauptet wird.
     
  3. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaube, es wurde auf ein Zahlungsverkehrsgesetz berufen.
    blöd, daß ich *heute* Altpapier wegbringen war.
     
  4. Q

    Q Gast

    Ich hab jetzt noch ein bisschen recherchiert und festgestellt, dass die s.g. Journaille nur voneinander bzw. von der ÖNB-Homepage abschreibt. Und dort wird der Abs. 2 des §61 geflissentlich unter den Tisch fallen gelassen.

    In allen Artikeln steht übrigens recht deutlich, dass es keine Strafbestimmungen dazu gibt. Die Prüfgeräte-Abzocker befinden sich (schon mal sowieso und hier umso mehr) auf sehr dünnem Eis, bis zur Nötigung und Erpressung ist es da nicht mehr weit.

    Andere Rechtsgrundlagen habe ich zumindest nirgends zitiert gefunden. Wäre aber durchaus neugierig.
     
  5. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    naja, sie drohen ja nicht mit einer anzeige wenn nciht gekauft wird, sondern sie machen exakt das gleiche, was die komischen nichtraucherschützer tun...
     
  6. Berthold

    Berthold Gast

    Damit hatte ich noch nie ein Problem (weil ich selten so viel Geld eingesteckt hab, noch dazu in so riesigen Scheinchen - bin ja der Berthold und nicht der Dagobert). Wobei, ist immer gut zu wissen.

    Sehr wohl aber, und das fällt in dieselbe Kategorie, ist es schon vorgekommen, dass Unternehmen kleine Summen nicht mit Bakomat bezahlt haben wollten, weil ihnen die Spesen dafür zu hoch waren. Kann mir als Kunde zwar egal sein, weil sie müssen, aber ist auch schwer durchzusetzen. Man kann nur mit einer Beschwerde an die Bankomatkassenfirma (PayLife) drohen. Bei Keditkarten angeblich ebenso. Fies wird es dann erst recht, wenn sie die Spesen (3%?) auf den Kunden umlegen wollen! :mad:
     
  7. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in


    ...was auch wieder strafbar ist.....:cool:
     
  8. kristall

    VIP: :Silber

    Mag sein. Aber billiger. :cool:
     
  9. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    nicht für denjenigen dem du das falschgeld untergeschoben hast.
     
  10. kristall

    VIP: :Silber

    So wie mir.
     

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