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Schülerfreifahrt und Zusatzmarken

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von inkale, 6 September 2011.

  1. BLS

    BLS Gast-Teilnehmer/in


    Ich danke dir für die Info, werde ich auch so machen!

    BLS
     
  2. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Habe sie heute schon in der Post, sieht genauso aus, wie der andere Freifahrtsausweis, nur das eben Nachmittagsbildungskarte oben steht.
     
  3. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde es urgieren, beides ist möglich.
    Mir hat man am Telefon gesagt, dass die Mitarbeiter in Erdberg eine Liste mit Schulen haben, für die sie keine Wiener Linien mehr eintragen dürfen, weil die Schule direkt an der Schnellbahn liegt.
    Ich glaube nicht, dass bei einem 10 Minuten Fußweg diese Regelung gilt und würde meinen, dass das ein Fehler ist. Aber who knows.

    Für die Nachmittagsbildungskarte braucht man auch die Schülerfreifahrt für die Schnellbahn. Und die kostet ebenfalls den Selbstbehalt von 19,60.
     
  4. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    da unterliegst du einem irrtum! der flaf zahlt für die schüler nicht den schülertarif sondern muss den erwachsenen tarif bezahlen! (falls das nicht inzwischen geändert wurde aber das kann ich mir nicht vorstellen).
     
  5. klobasse

    klobasse Gast-Teilnehmer/in

    Das halte ich für unwahrscheinlich. Welcher Erwachsenentarif sollte das denn sein? Erwachsenen-Streckenkarten gibt es laut VOR-Tarif gar nicht. Dass der FLAF dem VOR und den Wiener Linien nach einem nicht veröffentlichten Geheimtarif mehr zahlt als das, was eine Schüler-Streckenkarte "im freien Verkauf" kostet, würde mich doch sehr überraschen.
     
  6. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    bitteschön, hab ich mich doch richtig erinnert http://www.erzdioezese-wien.at/content/news/articles/2011/09/06/a26512
     
  7. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Danke für den interessanten Beitrag.

    Die Ungleichstellung der normalen Monatszusatzkarten und Nachmittagsbildungskarte ist mir noch immer nicht klar - vor allem, weil man mir bei den Wiener Linien sagte, dass wenn sie für Schulen an der Schnellbahn eine Wiener Linie als Verbindung eintragen würden, dann "Strafgelder" an das Finanzamt zahlen müssten.

    Strafgelder als Ausgleich wofür? Was wäre der (finanzielle) Schaden?
    Wird für die Schnellbahnstrecke ein geringerer Betrag aus dem FLAF gezahlt?
     

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