1. Reden wir miteinander ...

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Schenkung / Grundbucheintrag / Kredit bei Nicht-Verheirateten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von theGTIgirl, 11 April 2012.

  1. Anschiilein

    Anschiilein Gast-Teilnehmer/in


    Wenn alles gut geht, ja. Im Falle einer Trennung siehts halt wieder anders aus und führt zu Problemen.
     
  2. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Ich habs schon oben weiter geschrieben, sie kann auch den halben Grund den Eltern oder ihm abkaufen.

    Dann ist alles ganz ganz ganz ganz fair.

    Die TE hat ja geschieben, dass sie ja auch schon was von ihren Eltern bekommen hat, warum sollte sie dies einfach verschenken? Was wäre daran fair?
     
  3. Anschiilein

    Anschiilein Gast-Teilnehmer/in

    Ich weiss nicht , ich find halt, dass es ein Unterschied ist. Da gehts um ein Grundstück. Offensichtlich haben wir hier unterschiedliche Meinungen. Ich persönlich würde nicht einfach so ein Grundstück schenken. Bzw. für mich wäre es klar, dass der Partner dann kein Recht auf das Grundstück hat im Falle einer Trennung.
     
  4. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Jeder wie er meint.

    Wenn das Haus gebaut wird, gibt es das Grundsütck alleine nicht mehr.

    Es gibt nur mehr das Grundstück + Haus als Einheit. Das Haus ist mehr wert wie das Grundstück, das aber dem gehört, dem das Grundtück gehört. Ich denke, dass du das noch nicht verinnerlicht hast. Auch nicht was in deinem Falle wäre bei einer Trennung, das ist dir selbst -- glaub ich -- noch gar nicht bewusst.
    Auch "dein" Haus, gehört deinen Schwiegereltern,..und wenn sie sterben, erbt dein Mann und du nix.....ich glaub das ist dir selbst alles überhaupt nicht bewusst. (solltet ihr nicht irgendwelche Verträge haben)

    Ich glaub auch nicht, dass es "dein" Kredit ist der auf dem Haus ist, da können nur die unterschrieben haben die auch im Grundbuch sind.

    nix für ungut....
     
  5. Anschiilein

    Anschiilein Gast-Teilnehmer/in

    Was genau ist mir nicht bewusst? MIR gehört das Grundstück nicht. Richtig, es gehört den Schwiegereltern und ich hätte auch niemals gewollt, dass sie MIR ein Teil des Grundstücks schenken. Das gehört irgendwann meinem LG.
    MIR gehört irgendwann mal die Hälfte vom Haus ;) Nicht den Schwiegereltern.. du vermischt da zwei Dinge. Den Kredit für das HAUS habe ich mit meinem LG unterschrieben, da haben die Schwiegereltern nichts damit zu tun. Sie haben uns eine "Erlaubnis" gegeben auf ihrem Grund zu bauen..
     
  6. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    ich weiß nicht vielleicht steche ich grad aufn Schlauch........wie geht das? Warum glaubst du....nur wenn du den Kredit zahlst, dass dir dann das halbe Haus gehört? Habt ihr da noch zusätzliche Verträge gemacht? Oder gibt es da Gesetzte die ich nicht kenne? Wer ist denn bei euch der Vertragspartner (nicht Bürge!!) der Bank gegenüber?
     
  7. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Wie ist das abgesichert?

    Wenn die Bank im Grundbuch ist, werden die Schwiegereltern da beim Kredit auch mitgemicht haben, sonst würde das ja gar nicht gehen.
     
  8. Anschiilein

    Anschiilein Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben den Kredit auf UNS aufgenommen. Den Eltern gehört das Grundstück. Nicht mehr und nicht weniger. Die Bank steht im Grundbuch, weil der Kredit aufs Haus aufgenommen wurde :confused:
     
  9. Anschiilein

    Anschiilein Gast-Teilnehmer/in

    Ich und mein LG.
     
  10. sausebraus

    sausebraus Gast-Teilnehmer/in

    Das stimmt auf jeden Fall, Ehe ist auch nicht perfekt. Aber du bist trotzdem besser abgesichert und kannst das Belastungs.- und Veräußerungsverbot ins Grundbuch schreiben lassen. Als LG nicht. :wave: Das ist zB schon ein großer Vorteil.
     
  11. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Das ist absolut falsch. Man kann auch einen Kredit unterschreiben, ohne im GB zu stehen.
     
  12. Anschiilein

    Anschiilein Gast-Teilnehmer/in


    Ich entnehme deinen Worten, dass ich lüge. Gut, wie du meinst. Mir ist es völlig egal, ob du mir das glaubst oder nicht. Ich weiss doch wohl noch WER beim Kredit unterschrieben hat. Ich hatte 1. Reihe Fußfrei ;)
    Schau, ich bin auch kein Spezialist in Sachen Recht, dafür gibts andere, aber du hast scheinbar auch keine Ahnung. Ich sagte doch, dass wir eine schriftliche Erlaubnis haben, auf dem Grund zu bauen.
     
  13. N811e

    N811e Gast-Teilnehmer/in

    Ich denke, dass Oliver meint, dass der Kredit nicht zweckgebunden sein kann. Und dass Du das Grundstück nicht als Sicherheit angegeben haben kannst. Das Grundstück kann als Sicherheit nur angeben, wer im Grundbuch steht. Du hast einen Kreditvertrag unterschrieben. Aber wofür das Geld verwendet wird ist der Bank egal.

    Ich würde mich an Deiner Stelle auch dringend notariell beraten lassen. Wobei ich das schon vor dem Unterschreiben des Kreditevertrages getan hätte.
    Hier im Forum kann Dir keiner eine rechtsverbindliche Aussage machen.
     
  14. Anschiilein

    Anschiilein Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin auch nicht die TE und habe nicht nach rechtlichem Rat gefragt!
    Der Bank war es nicht egal, wofür wir das Geld verwendet haben. Die Bank hat die Haus-Rechnungen bezahlt. Wir wurden vorher informiert/gefragt, ob das OK geht und die Bank hat direkt die Rechnung bezahlt. Wir konnten das Geld also nicht "einfach so ausgeben".
     
  15. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Dann steht Euer Haus auf einem Grund, der Euch nicht gehört :eek: - und somit ist in weiterer Folge das Haus als solches nichts (kaum was) wert! Wer würde zb. schon ein Haus kaufen, welches auf einem fremden Grund steht? :confused:

    Klar, sollte LG das mal bekommen, aber was wäre, wenn dem nicht so wäre? zb. weil die Schwiegereltern pflegebedürftig werden und ins Heim kommen, der Staat sich einträgt ins GB, um an die Kosten zu kommen - dann dürft Ihr irgendwann einmal den Grund "kaufen", der eigentlich vererbt hätte werden sollen :confused:

    oder
    es kommt zur Trennung und LG will/kann Dich nicht auszahlen. Dann hättest Du theoretisch die Möglichkeit das Haus zwangsversteigern zu lassen (vorherige Teilungsklage), aber wer würde schon ein Haus ersteigern, welches auf einem fremden (schwebenden) Grund steht? - Die könnten mit Dir machen, was sie möchten :eek:, sprich, im Ernstfall könnte es so kommen, dass Du ausziehen kannst und weiterhin Schulden hast...

    Das ist eine denkbar ungute Situation...
     
  16. Anschiilein

    Anschiilein Gast-Teilnehmer/in

    Ja, spekulieren kann man viel. Es ist aber nun mal so, dass das Grundstück irgendwann auf LG überschrieben wird. Die Schwiegereltern haben selber ein Haus und ein Grundstück. Also Möglichkeit 1 wirds wohl nie werden.
    Im Fall einer Trennung ist sowieso klar, dass ICH ausziehe. Das war mir klar, dass ich sicher nicht in einem Haus leben kann/werde/will, wo das Grundstück nicht mir gehört, abgesehen davon, dass ich den Kredit ja auch nicht allein zahlen kann. Das bedeutet, dass das Haus entweder a) verkauft wird oder b) von LG bewohnt bleibt und ich ausbezahlt werde. Aber ganz ehrlich, das mit dem Auszahlen: Das Problem kannst du doch IMMER haben, wenn man gemeinsam etwas kauft. So gesehen, sollte wohl jeder für sich leben, jeder ein eigenes Haus haben, denn nur dann bist du 100%ig abgesichert. Hausbauen ist nun mal ein Risiko, aber das ist uns doch hoffentlich allen bewusst :confused:
     
  17. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Klarstellung.

    @Anschiilein, ganz ehrlich was mich stört: Du gibst gute Tipps, die sehr selbstsicher, und du kennst dich in deiner eigenen Situation nicht wirklich aus. Manche Schen die du schreibst entsprechen einfach nicht der Wahrheit, das denke ich entsteht aus Unwissenheit und sicher nicht durch absichtliches lügen.
     
  18. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Wie schon gesagt, bitte keine guten Tipps geben, wenn sie schlichtweg faslch sind. Mehr wede ich dazu nicht sagen, denn um rechlichen Rat hast du nicht gefragt.
     
  19. Anschiilein

    Anschiilein Gast-Teilnehmer/in


    Den Tip, den ich gegeben habe, war, dass sich die TE rechtlich beraten lassen soll und nicht von uns.
    Nebenbei habe ich euch erzählt, wie es bei mir aussieht. Ich habe nichts geschrieben, was in meiner Situation nicht der Wahrheit entspricht. Im Gegenteil, eigentlich habe ich über meine finanzielle Situation sehr offen gesprochen. Ob du mir das glaubst oder nicht, kann ich kaum ändern. Ich sehe keinen Grund, warum ich etwas anders darstellen sollte. Fakt ist, dass ICH und mein LG Kreditnehmer sind. Das Grundstück aber gehört den Schwiegis. Das kann man nun mal nicht wegdiskutieren.
     
  20. Anschiilein

    Anschiilein Gast-Teilnehmer/in


    Was für ein Tipp soll das sein? Das ist ein Fakt. Bitte dreh mir nicht die Worte im Mund um.
     

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