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sagts einmal, kbg kann gepfändet werden?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von hanna59, 22 Januar 2014.

  1. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Nein, nicht vom Grundgehalt, vom Gesamtbezug inkl. aller Zulagen und Zuschläge (nicht nur Geld- auch Sachbezüge). Da für die Berechnung SV und LSt abgezogen werden, setzt man bei der Berechnung dann gleich beim Nettobezug an.

    Vielleicht ein Bsp zur deutlicheren Veranschauung:

    Bei einem Nettobezug von 2000€ steht dem DN ein nicht pfändbarer allgemeiner Grundfreibetrag von 837 (fix) zu. Falls er für Frau und/oder Kinder unterhaltsverpflichtet ist, kommt ein weiterer nicht pfändbarer Unterhaltsfreibetrag von je 167€ dazu (bis zu max. 5 Unterhaltsverpflichteten).

    Verpfändbare Zwischensumme unter Annahme von Unterhaltsverpflichtungen für 1 Frau und 1 Kind: 829€
    Jetzt gibt's zum Anreiz fürs Mehrverdienen Steigerungsbeträge, die dem DN von diesem Betrag noch verbleiben und zwar der allgemeine 30%ige Steigerungsbetrag (30% von 829) somit 248,70 und genauso gibt's auch pro Unterhaltsverpflichteten (bis max. 5) einen je 10%igen Unterhaltssteigerungsbetrag, in unserem Falle also 20% von 829 und somit 165,80. Dh von den 829€ sind weitere 414,50 an Steigerungsbeträgen nicht pfändbar.

    Dem DN würden bei 2000€ Nettoverdienst also als nicht pfändbar 1585,50 (837 / 2 x 167 / 248,70 / 165,80) verbleiben und 414,50 an den Gläubiger als Pfändungsbetrag vom DG überwiesen werden.

    Falls es sich allerdings um eine Unterhaltsexekution handelt, gelten geringere Freibeträge. Dem DN verbleiben in dem Fall nur 75 % der Grund- und Steigerungsbeträge und der Teil der die Unterhaltsexekution gegen den DN führt, darf nicht als 167€-Unterhaltsfreibetrag als unpfändbar berücksichtigt werden.
     
  2. hanna59

    VIP: :Silber

    bei ihm wird aber das kilometergeld und das übernachtungsgeld mit einberechnet und das ist laut den links nicht pfändbar. somit zahlt er doppelt drauf: einmal, weil er zuviel gepfändet wird und einmal, weil er somit auf fahrt- und nächtigungskosten für die arbeit sitzen bleibt.

    er verdient inklusive kilometergeld, diäten (also nächtigungen für die firma, die er zuerst aus eigener tasche zahlt und dann abrechnen lasst) und den zulagen maximal 1800. vollzeit bei einer leihfirma. wennst jetzt die fahrtkosten dann noch wegrechnest und die übernachtungen und die pfändung, kannst ausrechnen, was ihm bleibt zum leben. die familie hat 2 kinder, die frau ist pflegebedürftig mit einer minirente und einer extrem niedrigen pflegestufe, die den tatsächlichen bedarf nicht deckt. so.

    das heißt, ich schnapp mir heut mal seine unterlagen und lass von der ak durchrechnen, bzw. übergeb das überhaupt gleich. ich nehm ja stark an, dass da mehr nicht passt.

    danke fürs erste.
     
  3. hanna59

    VIP: :Silber

    die dame hat die 20 monatsvariante, arbeitet nicht nebenher, bezieht aber für 2 ihrer kinder alimente in höhe von insgesamt 250 euro. demnach darf also nix gepfändet werden, wenn ich das richtig verstehe.

    andere einkünfte gibts im moment keine.
     
  4. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Seltsam, denn die Unpfändbarkeit des KBG ist doch für Banken immer das Argument, dass Mütter in Karenz keinen Kredit bekommen???
     
  5. hanna59

    VIP: :Silber

    keine ahnung, ich blick da auch nimmer durch.
     

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