1. Reden wir miteinander ...

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Rücktritt mündlicher Kaufvertrag

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Niklas140508, 11 Juni 2009.

  1. Baxter

    Baxter Gast-Teilnehmer/in

    Ein mündlicher Vertrag is bindend, egal ob Immobilie, Auto oder Wurstsemmel. Das ABGB macht hier keinen Unterschied.

    Für die Verbücherung des Hauses brauchst du jedoch einen schriftlichen Vertrag. Dies ist aber nur für das Grundbuchgericht und hat nichts mit der Gültigkeit des mündlichen Vertrages zu tun.

    lg Bax
     
  2. hati11

    hati11 Gast-Teilnehmer/in

    Ich seh das genauso wie Baxter. Außerdem versteh ich den Makler, dass er das Geld haben will. Vermute nur, dass ihr da aneinander vorbeigeredet habt und er seine Vermittlungsprovision in Höhe von 3% zzgl. Ust gemeint hat. Die steht ihm ja auch zu, da es eine Willensübereinstimmung gegeben hat.
    Zu denen die hier schreiben: "aber er kanns ja nicht beweisen" will ich nur sagen, tolle Einstellung, ich wünsch euch, dass euch das in eurem Job auch mal einer so macht.

    lg
     
  3. just2b

    just2b Gast-Teilnehmer/in

    möglicherweise was falsches gelernt?

    vertrag ist vertrag, egal wie geschlossen, nur tut man sich mit schriftlichem im nachhinein leichter. beim mündlichen kommts dann einfach drauf an wem der richter mehr glaubt
     
  4. cla1966

    cla1966 Gast-Teilnehmer/in

    aber ist wieder mal ein beispiel (von viiiielen, allein in dem forum!) dafür, daß es doch nicht so leicht ist, eine immobilie zu verkaufen.....auch wenn's von 10x 7x gut geh'n mag...die paar, die draufzahlen, zahlen halt ordentlich drauf (und meist leider nicht nur finanziell :()
    was ich nicht versteh, ist, WARUM er das haus jetzt billiger verkaufen muß??? habt ihr schon den garten umgegraben oder die wände mit graffiti verschönert??? :confused:
    mein persönliche vermutung - das haus war überteuert und er findet keinen 2. deppen, der so viel bezahlen würd...
     
  5. Aventurin

    Aventurin Gast-Teilnehmer/in

    Mit diesem Thread ist das aber schon geklärt.
    Da seh ich die größte Chance, denn das könnte heißen, dass seinerseits kein Vertrag zustandegekommen ist.

    Die Hausverkäufer werden jetzt natürlich nervös - der Markt für bestehende Häuser bricht grad total weg, das sagen alle Makler, mit denen wir reden.

    Alles Gute euch!
     
  6. hati11

    hati11 Gast-Teilnehmer/in

    Sorry, das mit dem Makler hab ich falsch gelesen.
    Aber anscheinend steht dem Verkäufer das Geld ja doch zu wenn er es rechtlich durchsetzen kann und wie schon von mehreren erwähnt, bedarf ein Vertrag für seine Gültigkeit nicht der Schriftform.
    Dass die Möglichkeit besteht, dass er das nur gemacht hat um 2 mal abzukassieren kann schon sein, aber da bin ich dann selber schuld wenn ich eine Kaufzusage mache.
     
  7. cla1966

    cla1966 Gast-Teilnehmer/in

    ich vermute mal, daß er gar nicht 2x kassieren wollt - aber daß er sehr wohl über marktwert(= nicht gleich warenwert!!!) verkaufen will (wer ned...:rolleyes:) - und jetzt seine felle davon schwimmen sieht... sonst hätte er die interessenten nicht so unter druck gesetzt!
     
  8. ilis42

    ilis42 Gast-Teilnehmer/in

    das hast du dir super gemerkt. bitte zitier mir doch mal kurz das bgbl, mit dem die "mündliche zusage" abgeschafft wurde.
     
  9. Gwoelbi

    Gwoelbi Gast-Teilnehmer/in

  10. sonnengelb

    VIP: :Silber

    wir haben damals beim kauf privat einen schriftlichen kaufvertrag gemacht (wir wollten die hütte unbedingt haben und wollten es dingfest machen). und haben dann 2 wochen später beim notar noch einen "richtigen" kaufvertrag gemacht. der notar meinte damals, der vertrag denn wir da am küchentisch unterschrieben hat, ist ganz normal rechtsgültig!

    lg

    sonnengelb
     

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