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Rechtsauskunft bezüglich Besitzstörungsklage

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Jostein, 29 Oktober 2012.

  1. Tequila

    Tequila Gelöschtes Mitglied

    Mich wundert, dass man mit sowas (zahl oder ich klag!) tatsächlich irgendjemandem Angst und Sorgen machen kann, der dort gar nicht geparkt hat.

    Im Normalfall lässt man den Übeltäter sofort abschleppen und eine Ruh ist. Am Land ist das vielleicht schwieriger, aber selbst dort braucht die Feuerwehr manchmal gute Übungsgelegenheiten... :)

    Und wenn das oft passiert, kaufe ich mir eine Radklammer und kassiere für's Runtermachen. Auch nicht legal, aber sicher wirksamer als ein nachträglicher Zettel. :)
     
  2. trilogie

    trilogie Gast

    mir ist schon klar, dass die polizei keine autos abschleppt. aber sie gibt doch den auftrag dazu oder? einen toman gibts in nö leider nicht. oder vielleicht schleppt der sogar in nö und ich weiß es nur nicht...mein chef wollte wegen der zahlung jedenfalls kein risiko eingehen
     
  3. Tequila

    Tequila Gelöschtes Mitglied

    Sie beauftragt das auch nicht, es sei denn es handelt sich um eine Behinderung für den öffentlichen Verkehr oder einen Notfall. Dann bittet sie die Feuerwehr darum.

    Dein Chef war selbst schuld und hat eigentlich kein Mitleid verdient. Es ist ja auch nicht wirklich tragisch, wenn ein sowieso freier PP auf einem großen PP kurzfristig von einem Fremden verparkt wird. ;)

    Wenn das oft vorgekommen ist, hätte er nur mit dem örtlichen KFZ-Betrieb ein Abkommen treffen müssen, damit die ihm die Falschparker abschleppen. Die, die dann nicht gleich freiwillig bei der Herausgabe das Abschlepp-Entgelt (das ist dann keine Erpressung, weil ja wirklich eine Leistung erfolgt ist!) bezahlen, können problemlos und mit allen Beweisen verklagt werden (jeder Rechtsanwalt macht das gerne und kostenlos, weil er seine Kosten auch gleich vom Parkenden mit einfordert). Da ist fast kein Risiko dabei. Nur beim ersten Mal eine Stunde Mühe, um das zu organisieren.
     
  4. trilogie

    trilogie Gast

    tequila, WIR SELBST waren der örtliche kfz-betrieb ;)

    das sowieso nicht, aber das ist eine andere geschichte...
     
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  5. Tequila

    Tequila Gelöschtes Mitglied

    trilogietrilogie : dann war dein Chef nicht nur naiv, sondern auch ausgesprochen d******. :)
     
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  6. trilogie

    trilogie Gast

    dem hab ich nichts hinzuzufügen :p
     
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  7. Jostein

    VIP: :Silber

    Der Freund macht sich eh keine Sorgen, ich mir ein bisschen mehr, weil es halt um die Nachbarschaft geht und ich da keinen Krieg haben will, wenn´s nicht sein muss.

    Wenn ich der Besitzer (in dem Fall Mieter) wäre, würde ich mich mal drum kümmern, dass da alles ordentlich beschriftet wird. Aber scheinbar ist das eh nicht in seinem Interesse.
     
  8. Tequila

    Tequila Gelöschtes Mitglied

    Das verstehe ich mit der Nachbarschaft.

    Aber, wenn er es nicht deutlichst beschriftet hat, KANN er es auch nicht einklagen. Selbst wenn dort wirklich jemand gestanden ist. Also können tut er alles, aber er wird nicht recht bekommen. Dein Freund kann komplett entspannt sein. Man ist nicht verpflichtet zu riechen oder sich rundum zu erkundigen, ob ein öffentlich zugänglicher PP nicht vielleicht doch ein privater PP ist. Da müsste er eingezäunt oder deutlich gekennzeichnet sein.
     
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