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Rechtsanwalt gesucht um Brief zu verfassen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von viennagirl, 16 November 2009.

  1. lu.cy.777

    lu.cy.777 Gast-Teilnehmer/in

    da fransi ist halt nicht nur fesch, sondern auch noch lustig.

    wünsch dir glück bei der geschichte - vielleicht magst uns erzählen, wie`s ausgeht...
     
  2. Filomena

    Filomena Gast-Teilnehmer/in


    Für gebrauchte Kraftfahrzeuge kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, da hast du Recht, diese kann in deinem Fall auch nicht ausgeschlossen werden. Ob du viel Erfolg hast über die Gewährleistungsschiene, von dir in Auftrag gegebene Reparaturen zur Gänze erstattet zu bekommen, wage ich zu bezweifeln.

    Möchtest du klagen, falls der Verkäufer trotz schriftlicher Aufforderung (egal ob von dir oder vom Anwalt) nicht bezahlt?

    Ich wünsche dir viel Erfolg, würde aber dringend zu einer genauen juristischen Beratung (welche auch mögliche weitere Schritte, Erfolgsaussichten, eventuelle Kosten etc.) umfasst raten.
     
  3. € 80 für einen derartigen brief mit klagsandrohung sind es schon fast g'schenkt.
     
  4. Q

    Q Gast

    Hinsichtlich der Anwaltshonorare schließe ich mich den Vorschreibern an, billiger wird es einen derartigen Brief wohl kaum geben.

    Materiell: fangen wir mal mit dem Einfachsten an: der Zahnriemen wird chancenlos sein, da der
    a) nicht defekt ist und
    b) sicher nirgends falsch dokumentiert ist, dass er gewechselt wurde
    Der Händler muss sicher nicht dafür Gewähr leisten, dass alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten durchgeführt wurden

    Die Lichtmaschine ist ebenfalls erst 5 Monate nach dem Ankauf eingegangen. Ebenfalls sehr fraglich.

    Die meisten Chancen räume ich dir hinsichtlich der Kupplung ein.

    Allerdings ist hier die große Frage, ob der Schaden überhaupt vor der Reparatur beim Händler reklamiert und dies dokumentiert wurde bzw. ob dem Händler vor Reparatur die Chance zu einer Nachbesserung eingeräumt wurde.

    Wenn du einfach in eine Werkstätte gefahren bist und die Kupplung hast tauschen lassen, ohne den Kuppkungstausch vorher vom Händler zu verlangen, dann sehe ich da ebenfalls schwarz.

    Generelle Lektion fürs Leben: Gebrauchtwagen rechnen sich nicht, solange es genug Leute gibt, die Gebrauchtwagen kaufen und damit die Gebrauchtwagenpreise oben halten.
     
  5. Eisteich

    Eisteich Gast

    Was willst du damit sagen? :confused:
     
  6. paerchen-mama

    paerchen-mama Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Anwalt den Brief für weniger Geld schreibt.

    Welches "Unternehmen" hat Dir denn das Auto verkauft. War das ein Gebrauchtwarenhändler oder einfach ein Unternehmer, der ein Firmenauto verkauft hat?Das kommt aus dem Thread nicht ganz raus.
     
  7. josephine2

    josephine2 Gast

    die sache mit dem honorar unterschätzen einige .... leider. egal welche branche!

    ;)
     
  8. LiviaS

    LiviaS Gast

    Was jetzt genau heißt? :confused::confused:

    Meine finanziellen Möglichkeiten würde ein Neuwagen übersteigen ... von daher habe ich größtes Verständnis für jeden, der lieber einen gebrauchten kauft. :D
     
  9. M.Berger

    VIP: :Silber

    Das ist eben die falsche Überlegung. Ein Gebrauchtwagen ist oft teurer als ein Neuwagen, wenn man die Erhaltungskosten (dazu zählen Reparaturen) berücksichtigt. Viele verkalkulieren sich da völlig, wie man bei der TE sieht.
     
  10. Eisteich

    Eisteich Gast

    Dennoch musst du mal so 15 - 30.000 € bereit haben, eine Reparatur von 400€ kann man halt schneller mal locker machen.
     
  11. M.Berger

    VIP: :Silber


    Bei der TE sind es schon mal grob 3.000,- Reparaturkosten. Wenn man jetzt annimmt, dass sie vielleicht 10.000,- für den Gebrauchtwagen gezahlt hat, dann hätte sie um das Geld schon einen neuen Polo mit Garantie bekommen, oder irgendeinen anderen Neuwagen.
     
  12. Eisteich

    Eisteich Gast

    Also um 10.000€ kauft man doch keinen Gebrauchtwagen :rolleyes:
     
  13. LiviaS

    LiviaS Gast

    Nicht unbedingt, wenn man jemanden daheim hat, der einem das Auto herrichten kann (nur muss man so etwas natürlich auch vorher berücksichtigen).
    Folglich halten sich die Werkstattkosten in Grenzen. Dh. für einen Neuwagen müsste ich entweder das Geld auf der Hand haben oder Kredit/Leasing finanzieren und auch das Auto regelmäßig zum Händlerservice bringen, damit es einen gewissen Wiederverkaufswert überhaupt behält. Zusätzlich ist es bei einem Neuwagen idR vernünftig, eien Vollkasko abzuschließen, um den Wert behalten zu können, falls etwas damit passiert - bei einem Gebrauchten reicht eine Haftpflicht.

    Mein Mann fährt einen Neuwagen (gsd. Firmenwagen) - die lfd. Kosten übersteigen bei Weitem das unseres Familienautos (ein Gebrauchter). ;)
     
  14. M.Berger

    VIP: :Silber


    Wie meinst du das? :confused:
     
  15. Eisteich

    Eisteich Gast

    Das ich mir aus eben erwähnten Gründen dann wohl einen neuen Kleinwagen um das Geld kaufen würde, aber es stimmt schon, einen Kombi / VAN bekommt man wohl gebraucht um das Geld.
     
  16. LiviaS

    LiviaS Gast

    Kommt doch aufs Auto an!
    Wenn ich mir einen 3 Jahre alten Geländewagen von Mitsubishi kaufe ist er auch gebraucht - um 10.000 Euro bekomme ich ihn aber nicht. ;)
     
  17. Eisteich

    Eisteich Gast

    Ja, eh. Habe ich dann eh geschrieben ;)
     
  18. LiviaS

    LiviaS Gast

    Jo, hat sich überschnitten! Wir haben zur gleichen Zeit gepostet! :D
     
  19. Eisteich

    Eisteich Gast

    Gleicher Gedanke halt :D
     
  20. Buggln

    Buggln Gast-Teilnehmer/in

    das stimmt! allerdings ist es immer eine glückssache! es kann sein, dass man einen gebrauchten bekommt und ein, zwei jahre nichts zu richten ist! kann aber auch sein (so wie im fall der TE) dass immer wieder reparaturen anfallen und gerade diese kleinigkeiten häufen sich und machen sich saftig in der geldtasche bemerkbar!

    eine überlegung ob man mit einem billigen neuwagen nicht besser dran ist, ist es allemal wert!
     

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