1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Privatkonkurs

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Elchen1807, 24 August 2011.

  1. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Ach Elchen, wegen so einem Betrag geht man doch nicht in Privatkonkurs! Ein Privatkonkurs ist kein Spaziergang, da musst Du 7 Jahre lang von sehr wenig Geld leben, dein Konto wird höchstwahrscheinlich gekündigt, Du darfst kein neues Dauerschuldverhältnis (zB Handyvertrag) eingehen etc.! Wieviele Gläubiger sind es denn? In welchem "Stadium" befinden sich denn Deine Schulden, also hast Du nur Mahnungen, sind schon Inkassobüros damit befasst, gibt es bereits Titel vom Gericht?
    Wieviel Du verdienen musst, kann Dir hier sicher keiner beantworten, es muss genug sein, dass Du die Quote zahlen und Deinen Lebensbedarf decken kannst. € 10.000,- kann man doch bitte auch mit einem 30h-Job + schwarz putzen gehen abzahlen (ich denke da so an € 3000,-/Jahr, das müsste drinnen sein, wenn man Urlaubs- und Weihnachtsgeld nur für die Rückzahlungen nimmt).
     
  2. Elchen1807

    Elchen1807 Gast-Teilnehmer/in

    Ich lebe aber jetzt auch auf den minimum:( Handy´s sind schon gesperrt, aber die Verträge laufen noch weiter. Es sind schon Inkasso und Gericht auch dabei:(
    Deshalb sehe ich ja keinen anderen ausweg. Aber da muss doch erst recht ein privatkonkurs drinnen sein. Wir brauchen wirklich jemanden, der uns in den Arsch tritt. Mein LG nimmt das auch immer so auf die leichte Schulter und mein ich soll mir keine Sorgen machen.
    Wenn man aber schon mal in der Situation war, das man seinem Kind keine Windeln kaufen kann, sollte man sich doch sorgen machen, oder. Obwohl es jetzt sicher Bergauf geht, da ja jetzt dann auch Gehalt von seiner Seite kommt. Also zum Schuldnerberater gehe ich auf jeden Fall. Die helfen doch auch, wenn kein Privatkonkurs nötig ist und helfen einem weiter oder?? Vielleicht auch mit Zahlungsplan usw....

    Was mein LG hat, werde ich am Wochenende wissen, denn er muss die Briefe öffnen und ich werde alles mit Ihm druchgehen. Er möchte nie, das ich da einen Einblick habe, aber ich denke als Lebensgefährtin habe ich das Recht dazu, oder wie seht ihr das??
     
  3. Koerperarbeit

    VIP: :Silber

    Also ich bin sehr froh und dankbar, dass ich Einblick in die Finanzen meines LG habe....hast du das Gefühl es geht darum, dich zu "schonen" oder etwas zu verheimlichen....das wäre jetzt meine Befürchtung....

    Und ich kann dich so gut verstehen :hug:. Bin auch seit letzem Jahr geschieden und mit meinem LG zusammen ;) - ähnliche Probleme offenbar.

    Nur möchte ich selbst die finanzielle Notbremse ziehen bevor es mir so geht wie euch:(. Ich habe für uns nahezu alles alleine bezahlt. Neue Wohnung, Einrichtung, hatte gsd ein paar Rücklagen, aber seit ich seine letzte Rate vom Ratenplan übernehmen musste und auch noch seine Schulden bei seiner Exfreundin beglichen habe, begann ich doch, nachzudenken...:rolleyes: - dass es SO nicht weiter gehen kann...
     
  4. Elchen1807

    Elchen1807 Gast-Teilnehmer/in

    also ich denke beides. er möchte mich schonen, damit ich mir nicht noch mehr Sorgen machen, aber ich habe auch das gefühl, das er mir es verheimlichen möchte, wegen meinen vorwürfen, die er denkt von mir zu bekommen. Ich muss dazu sagen, das er einen zwang hat, bei gewissen nummern anzurufen und dadurch sehr viele schulden bei ihm entstanden sind. seine eltern haben da aber schon ganz viel bezahlt und ich weiß nicht,was er noch offen hat. er geht jetzt aber bald zum psychologen und lässt sich helfen und seit febr. hat er auch nicht mehr telefoniert:( jeder mensch hat seine fehler, nur will ich mich nicht mehr mit runter ziehen lassen, da ich auf meine kinder schauen muss. das weiß er aber und es tut ihm auch alles sehr leid. geht ja jetzt auch nicht um meine beziehung:) sondern eben um unsere finanzen.
     
  5. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Selbstverständlich ist es Deine Entscheidung, aber: Ich persönlich würde trotzdem keinen PK anstreben, weil der geschuldete Betrag im Verhältnis zu den zu erwarteten Schwierigkeiten (Konto wird gesperrt etc) meiner Meinung nach in keinem vernünftigen Verhältnis steht, sondern Kontakt mit den Gläubigern, z.B. der RA-Kanzlei, die den Schuldner vertritt, der schon einen Titel hat, suchen und Ratenzahlungen vereinbaren. Die lassen fast immer mit sich reden, weil sie ja wissen, dass sonst nur eine lächerliche Quote zustande kommt, du hast ein Druckmittel in der Hand, nämlich den Privatkonkurs! Aber alle erst, nachdem Du Arbeit gefunden hast! Bis du eine angestellte Arbeit hast, notfalls putzen gehen (und dann auch noch, wenn es sich zeitlich ausgeht, je schneller die Schulden bezahlt werden, umso besser)! Termin bei der Schuldnerberatung würde ich aber trotzdem wahrnehmen!
    Recht in die Einsicht der Unterlagen Deines LG hast Du eigentlich nicht (nur moralisch).
     
  6. Koerperarbeit

    VIP: :Silber

    :hug:
    Dass er sich helfen lassen möchte spricht sehr für ihn.
    Ich wünsche euch alles Gute!!!
     
  7. Elchen1807

    Elchen1807 Gast-Teilnehmer/in

  8. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Elchen!

    Mit 6.000,-- bis 10.000,-- geht man wirklich nicht in den Privatkonkurs (Privatkonkurs bedeutet ja auch, dass alles verwertet werden muss (auch zb. wenn Du für Deine Kinder ein Sparbuch eröffnet hast, fällt das darunter!, weil Du darüber verfügen kannst), was derjenige besitzt, Privatkonkurs bedeutet, dass Du kein Konto mehr hast, dass Du keine neuen Verträge eingehen darfst/Dich die eh nicht nehmen, dass Du mit einem zukünftigen Arbeitgeber Probleme hast, dass Du aufgrund dessen ev. erst gar nicht eingestellt wirst usw.! Das steht in keiner Relation!
    Das schaffst Du auch so!

    Vorschlag: Rede mit der Bank und versuche niedrigere Raten zu vereinbaren (längere Laufzeit), suche Dir (ernsthaft) einen Job, einen Nebenjob usw. und organisiere die Kinderbetreuung.
    Mit dem Handyvertragsanbieter eine Ratenzahlung vereinbaren! Schriftlich! Zeige ihnen, dass Du gerne Deine Schulden begleichen möchtest, schreibe ihnen Deine momentane Situation und ich bin mir sicher, dass sie Dir mit einer Ratenvereinbarung entgegenkommen werden, schreibe ihnen gleich, wieviel Du bezahlen kannst monatlich usw. - weil jedesmal, wenn ein Inkassobüro anklopft kostet das wieder extra viel an Mahngebühren, Eintreibungsgebühren etc.
    Termin bei der Schuldnerberatung trotzdem halten!!!

    zum LG: Recht hast Du darauf keines, aber es sollte in einer Partnerschaft da schon mit offenen Karten gespielt werden :). Allerdings ist es trotzdem so, wenn Dein LG den Kopf in den Sand steckt und der Gerichtsvollzieher dasteht, dass dieser das Recht hat alles, bis auf die Grundausstattung faktisch, zu pfänden, selbst wenn es Dir gehört (hoffentlich hast Du alle Rechnungen auf Deinen Namen und hebst diese gut auf).
    Zur Grundausstattung gehört:
    Bett und Kasten, Tisch und Sessel, eine Waschmaschine, ein Kühlschrank, Gewand (teures Gewand wie Pelzmantel etc. ausgenommen), Geschirr (allerdings nichts teures, also kein Markenporzellan), was für die Gesundheit gebraucht wird dringend (zb. Rollstuhl) oder für die Ausbildung benötigt wird (Schulzeug, Computer sofern er für die Ausbildung oder Arbeit benötigt wird), Heizmaterial für 3 Monate, ebenso Lebensmittelvorräte, persönliche Fotos usw.
    Googel mal, es gibt da eine Liste...
    Pfänden könnte der Gerichtsvollzieher aber Bargeld, Schmuck, Fahrräder, sonstiges Dekomaterial (Spiegel, Kommoden usw.), Schiausrüstung u. dgl., Fernseher, PC, Musikanlage, Nintendo, Bücher, CD´s usw. - also schlichtweg alles, was über eine bescheidene Lebensführung hinausgeht!
    Und wenn Dein LG in den Privatkonkurs geht, dann wird Euch das bevorstehen, dass Du eben nachweisen können musst, dass diese Dinge Dir gehören und nicht ihm!

    Klar, geht es nicht um Eure Partnerschaft, aber Schulden belasten auch diese sehr :( und sehr oft trennen sich Paare, weil eben dann Probleme auf sie zukommen, die für beide untragbar werden und eben zb. die Frau an ihre Kinder denkt und nicht ständig mit einem Gerichtsvollzieher in Kontakt sein möchte oder eben ihre bezahlten Dinge gepfändet werden (wenn sie es nicht nachweisen kann) usw. oder wie bei Euch, dass er aus einer Sucht nicht mehr herauskommt.

    Ich wünsche Euch, dass Ihr Eure Probleme in den Griff bekommt´s - sag Dir jeden Tag, dass Du das schaffst, mache Listen, Ordner, Zahlungspläne, eines nach dem anderen - nur eines mach nicht: den Kopf in den Sand stecken!!! Dadurch wird nur alles viel schlimmer! Und: Ich hoffe und wünsche es Euch, dass ihr zusammen das schafft und nicht Eure Beziehung zu Bruch geht dadurch.
     
  9. Koerperarbeit

    VIP: :Silber

    Also - von Gerichtsvollziehern und Pfändungen sind wir gottseidank weit entfernt - aber ist das echt so?
    Also - wir sind grade eben zusammengezogen. In eine gemeinsame Wohnung, die Neuanschaffungen hab ich getätigt, aber es sind natürlich viele "alte" Sachen da, die auch mein LG aus seiner Wohnung mitgebracht hat. Das hieße im Ernstfall, es könnte alles mitgenommen werden, was du erwähnt hast, ausser ich kann nachweisen (mit Namen) dass ich es bezahlt habe :eek::eek: !?!?!? D.h. Sachen, die ich bezahlt habe, wo aber kein Name auf der Rechnung steht (Eiskasten vom Hofer zB) wären "betroffen" ...?
    Bzw was ist mit "meinen" alten Sachen, für die es lang schon keine Rechnungen mehr gibt?
     
  10. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ja, das Recht des Gerichtsvollziehers ist so, dass alles, was in der Wohnung des Schuldners und dessen Familie (also dort wo er wohnt) sich befindet, dem Schuldner zugeordnet wird, dass es ihm gehört und somit gepfändet werden darf (außer, was für eine einfache Lebensführung notwendig ist!). Der Partner kann den Gerichtsvollzieher darauf aufmerksam machen, dass das jemand anderem gehört, trotzdem kann der Gerichtsvollzieher dies pfänden und dann hat man die Möglichkeit mittels einer Klage sich die Sachen zurückzuholen! Dabei muss man eben nachweisen können!, gaubhaft!, dass dies nicht dem Partner gehört, am besten eben Rechnungen auf eigenen Namen! (eine namenlose Rechnung reicht da nicht) bzw. ev. eine Fotodokumentation, was schon da war, wo man den Partner noch nicht kannte (zb wo das eigene Kind ganz klein war, welches mittlerweile groß ist und darauf sieht man eben div. Gegenstände) oder dass eben an die Firma XY eine Überweisung getätigt wurde mit Zahlungsgrund vom eigenen Konto usw. - Zeugenaussagen werden oft nicht anerkannt!
    Auch ausgeborgte Gegenstände (zb. Leihgerät oder irgendwas, was ein Bekannter verliehen hat) können gepfändet werden, dort widerum müssen die Betroffenen nachweisen können, dass es sich um ihr Gerät handelt. Kann man das nicht - Pech gehabt! Der Schuldner ist in diesem Augenblick der Besitzer - und nur das zählt. Wer der eigentliche Eigentümer ist, ist denen im Ernstfall egal bzw. muss man es eben beweisen können, dass man selbst der Eigentümer davon ist.
    Ebenso muss man als Partner akzeptieren, wenn der Gerichtsvollzieher um 6 Uhr morgens läutet oder abends um 21 Uhr oder samstags, das stellt alles keine Belästigung dar!
    Auch reinlassen muss man ihn, ansonsten hat er die Möglichkeit, dass er die Polizei und einen Schlosser dazuholt und die Wohnung öffnen lässt (wird dadurch nur teurer). Wenn man nicht zuhause ist detto. Er wird nicht gleich beim ersten Versuch die Wohnung aufbrechen lassen, aber grundsätzlich dürfte er selbst das.
    In der Praxis wird er versuchen an Geld zu kommen und bevorzugt sicher eine Ratenzahlung zb., aber wenn eben das alles nicht möglich ist oder bei einem Privatkonkurs ohne Zahlungsplan, also Abschöpfverfahren, kommt er sicher, weil eben alles verwertet wird. Er trägt die Dinge ja auch nicht aus der Wohnung, sondern die Sachen kommen auf eine Liste, früher wurde ein "Kuckuck" darauf gepickt, diese Sachen gehören einem dann nicht mehr und darf sie nicht verkaufen/verschenken/beiseite schaffen! Das ist strafbar. Und wenn sie eine Versteigerung der Dinge in der Wohnung veranlassen, kann man das auch nicht verhindern, d.h. den Ort und den Zeitpunkt der Versteigerung bestimmt das Gericht/der Gerichtsvollzieher.

    Also so ohne ist es nicht, wenn man mit einem verschuldeten Partner zusammenzieht :(. Er kann natürlich nicht das Sparbuch vom Partner pfänden oder sein Einkommen, weil das ist ja definitiv seines. Aber zb. ein Sparbuch vom Kind, welches die Mutter eröffnet hat und die Mutter meldet Privatkonkurs an, sehr wohl (genau so einen Fall hatten wir im Bekanntenkreis), ebenso teures Kinderspielzeug wie Computer, Nintendo, Fahrrad usw., weil das Kind hat ja selber noch kein Einkommen und deshalb ist das definitiv Eigentum der Eltern bzw. wurde von den Eltern gespart/gekauft. Also die Familie bzw. der Partner wird da immer "mitleiden" und da ist es egal, ob verheiratet oder LG. Und dann kommts halt auch darauf an, wieviele Gläubiger man hat, weil im Prinzip kann jeder Gläubiger versuchen zu seinem Geld zu kommen. Verläuft eine solche Pfändung negativ, sprich es ist nichts zu holen, so kann es trotzdem sein, dass der Gerichtsvollzieher in ein paar Monaten wieder nachschaut. Das ist eben dann der Vorteil vom Privatkonkurs, dass man das so regelt und die Pfändungen aufhören, weil auch das ist sicher alles andere als schön, wenn man da ständig Angst haben muss.
     
  11. Koerperarbeit

    VIP: :Silber

    Danke! Ich hoffe er kann seine Raten zahlen die nächsten 6 Jahre....:(:(
     
  12. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Es ist aber in der Praxis so, dass es praktisch nie vorkommt, dass der Gerichtsvollzieher CDs, alte Fernsehgeräte, Playstations etc. pfändet, es wird meist so gehandhabt, dass nur etwas gefändet wird, das im Wiederverkauf ab ca. € 500,- bringt, meist haben die Schuldner alles Wertvolle sowieso schon zu Geld gemacht und das wissen die Gerichtsvollzieher auch, man bracht also keine großen Befürchtungen haben, es bleibt aber immer ein Restrisiko, dass ein Gerichtsvollzieher das Gesetz ganz genau auslegt. Fahrnisexekutionen bei Privaten werden eher als Disziplinerungsmittel gebraucht, weniger zur tatsächlichen monetären Befriedigung der Gläubiger. Fahrnisexekutionen sind eher in Gerwerbebetrieben sinnvoll, wo es Maschinen, einen Fuhrpark etc. gibt.
     
  13. Pharma

    Pharma Gast-Teilnehmer/in

    @pfänden Fernseher darf meines wissens doch gar nicht gepfändet werden? Max. in einer Austauschpfändung kanns enden? Und gepfändet wird in der Regel eh nur was so viel einbringt das nach den Unkosten auch noch was übrig bleibt.
     
  14. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Das stimmt sicher, wenn Du nur wegen einer Sache eine Fahnisexekution hast, wo sie den Schuldner zum Zahlen bewegen wollen, stimmt nicht, wenn Du in ein Abschöpfungsverfahren kommst, da wird zuvor alles Verwertbare verwertet, selbst Bücher, die nicht der Ausbildung dienen.
    Wie gesagt, wir haben im Bekanntenkreis einen, der war selbständig und ist selber mit anderen "mitgefahren", so dass er selbst gezwungen war mit der Firma in Konkurs zu gehen, in weiterer Folge in den Privatkonkurs und denen ist echt nichts mehr geblieben, letztendlich ging die Ehe da auch noch drauf :( und die haben nicht halt gemacht vor Kinderrädern, Nintendos etc.!, selbst einen 7 Jahre alten Wäschetrockner haben sie genommen (von wegen Halt vor alten Geräten), die Waschmaschine dagegen müssen sie einen lassen. Vielleicht kommts auch auf den Gerichtsvollzieher draufan, aber bei denen war es echt krass.
     
  15. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Prinzipiell darf ein Fernseher schon gepfändet werden, in der Praxis ist es aber so, wie Du schreibst, es werden nur Gegenstände gepfändet, die wenigstens die Unkosten wieder ´reinbringen. In 99% der Fälle lässt der Gerichtsvollzieher den Schuldner nur das Vermögensverzeichnis unterschreiben, die Meisten, die Exekutionen laufen haben, haben diese ja mangels verwertbarem Vermögen, es gibt aber keine Garantie daruf, dass man nicht einmal an einen besonders eifrigen Gerichtsvollzeher gerät, der in der Wohnung genau nachschaut und dann doch noch ein Sparbuch oder Ähnliches findet.
     
  16. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Bei allen Fällen im Bekanntenkreis (3), wo es zu einem Abschöpfungsverfahren gekommenist, war der Gerichtsvollzieher (immer ein anderer, da verschiedene Bezirke in Wien) praktisch nur pro Forma in der Wohnung, einer hat wörtlich gesagt, dass es sowieso keinen Sinn hat, nachzuschauen, weil solche Leute meist alles Vewertbare ohnehin schon längst zu Geld gemacht haben. Hängt vielleicht auch damit zusammen, dass in Wien die Gerichtsvollizieher ev. mehr zu tun haben?
     
  17. Doris260579

    Doris260579 Gast-Teilnehmer/in

    Hab ich das jetzt richtig verstanden? Auch wenn alles, definitiv alles, mein besitz ist...er nur ein fahrrad besitzt und sonst absolut garnichts, dann können auch meine sachen gepfändet werden?

    nur im falles von privatkonkurs, oder auch so bei exekutionen?
     
  18. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    bei Fahrnisexekution, also da wo der Gerichtsvollzieher nachhause kommt in die Wohnung, theoretisch ja. In der Praxis nimmt er eben Gegenstände, die was Wert sind wie zb. teurer Fernseher, Bilder, Porzellan, Schmuck, Autos, Motorräder, Boote, wertvolle Möbel usw.
    Man muss eben nachweisen können, dass dies nicht dem Schuldner gehört anhand von auf eigenen ausgestellten Rechnungen, Zahlungsbelege, Banküberweisungen etc. - nur zu sagen, dass das nicht dem Schuldner gehört ist zuwenig!
     
  19. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    ja, sicher werden die Leute nach Möglichkeit das alles wegräumen, verkaufen usw. - es ist halt in unserem Fall von den Bekannten einfach so gewesen, dass sie dachten, dass dies/jenes eh der Frau gehört bzw. den Kindern - und sie wurden eines Besseren belehrt...
    Ist halt schon hart, wenn sie den Kindern zb. was wegnehmen :(, die haben ja keine Schulden gemacht und können auch nichts dafür.
     
  20. Anab-Sop-PAPA

    Anab-Sop-PAPA Gast-Teilnehmer/in


    gepfändet stimmt nicht ganz !!! man muss nur alles abliefern bis auf das Existenzminimum, ich habe das schon hintermir :D:D

    Habe Monat für Monat meine Lohnzettel zum Steuerberater (kostet 15€ pro Monat und ist steuerlich absetzbar ) gesendet ( wegen schwankenden Einkommen auf Grund von Überstunden war kein fixer Lohn möglich) und der hat mir dann gesagt was ich Zahlen muss, ( ich war in der Abschöpfung),

    dazu kann ich auch noch sagen das nicht alles weg geht, von meinen Überstunden waren es immer nur ca. ein drittel, somit war mir das egal und es blieb mir auch mehr über trotz Abzüge...

    muss aber auch fairer weise sagen das ich die Nichtpfändung per Gerichtsbeschluss (mit vorhergehenden Probelauf meiner freiwilligen Zahlung per Steuerberater) erwirkt habe ;) ( KSV war der sehr an meiner Seite ggg )


    :wave::wave::wave:
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden