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Polizei hat immer Recht?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Colorit, 4 März 2011.

  1. Berthold

    Berthold Gast

    Vergesst doch bitte die Verfahrenskosten! Da geht es nicht um eine Strafrechtssache, die vor einem Großen Schwurgericht mit allem Pipapo verhandelt wird, sondern um ein reines Verwaltungsstrafverfahren. Das ist leistbar, und AFAIK zahlt das eine RS sehr wohl. Zu überlegen wäre aber wirklich, ob es sich bei der schwachen Beweislage überhaupt auszahlt in die nächste Instanz zu gehen.
     
  2. Anno1701

    Anno1701 Gast

    genau das meine ich.
    und leicht paranoid wie ich bin, neige ich dazu zu glauben, dass das durchaus absicht ist.
    da fließen sicherlich einige hunderttausende mehr in die kassen von vater staat.
     
  3. alwi

    alwi Gast-Teilnehmer/in

    Vielleicht habt ihr das Pech dass es ein ähnliches Auto mit ähnlichem Kennzeichen gibt und der Polizist ist sich seines Irrtums wirklich nicht bewußt?

    Wir haben mal versucht zu beweisen, dass ein Polizist geirrt hat. Der UVS hat ihm Recht gegeben obwohl vier Personen das Gegenteil behauptet haben.
     
  4. Q

    Q Gast

    Typisches Telefonat mit RS-Referenten:

    Versicherter (V): Guten Tag ... (schildert in epischer Breite das "Unrecht", das ihm widerfahren ist)
    Referent (R), Verständnis mimend: Ja das ist sehr bedauerlich, leider ist der Fall eigentlich durch den Umfang Ihrer Versicherung nicht gedeckt. Aber - um welche Strafhöhe geht es denn?
    V: EUR 40
    R (gedehnt, den Nachdenklichen spielend, der mit sich ringt, schließlich, nach einer längeren Kunstpause): Wissen Sie, Sie sind schon so lange bei uns versichert, da könnte ich mir vorstellen, ganz unpräjudiziell die halbe Strafe zu übernehmen.

    - Schnitt - hier gibt es zwei Ausgänge, fangen wir mit dem einfacheren an:

    V (wenig informiert, seine Chance witternd): Oh, das wäre aber nett. Was müsste ich denn dazu tun?
    (Fortsetzung trivial)

    - Szenario 2, V kennt sich aus wie der Hase läuft -

    V (so srpechend, dass R auch am Telefon merkt, dass V süffisant lächelt): Tschuldigung, aber meiner Auffassung nach ist das im Verkehrsrechtsschutz sehr wohl enthalten. Aber ich teile Ihre Auffassung, dass sich hier eine Auseinandersetzung für uns beide nicht lohnt - aber Sie können mir ja anbieten, die ganze Strafe zu bezahlen
    R (Kunstpause, leichter Seufzer, als ob er den bevorstehenden Konkurs des Versicherungsunternehmens zu verantworten hätte): Tja, ich darf das nicht alleine entscheiden, ich muss da erst Rückfrage halten - aber würden Sie dann einen Verzicht auf weitere Rechtsmittel unterschreiben?
    V (ebenfalls Kunstpause, seufzt ebenfalls leicht): Ja, doch, ich denke, das könnte in diesem Fall gehen ...
    R (plötzlich gut gelaunt): Gut, ich kläre das mit meinem Vorgesetzten, Sie erhalten von uns ein Abfindungsangebot

    Vergiss nicht, o du mein Berthold, wir leben in Österreich, nicht in den USA, und gut so ;)
     
  5. Berthold

    Berthold Gast

    Wobei du, o mein lieber Q, den laut gedachten Gedanken von V vergessen hast, gerade in der letzten Zeit ein äußerst günstiges Angebot einer anderen Versicherung erhalten zu haben, die eben diese Fälle zu (maximal) derselben Prämie ebenfalls abdecken würde ...
    (Auch ich habe schon mit Versicherungen verhandelt.)
     

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