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Pensionsdatenerhebung: und jetzt?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Q, 14 April 2014.

  1. anroma

    VIP: :Silber

    Das ist mir schon klar, ich habe die Handysignatur auch schon länger, aber es kommt eben nach der Anmeldung mit der Handysignatur die Meldung, dass ich die Erstgutschrift abwarten muss, bis ich online Einsicht nehmen kann.

    Vielleicht werden die Aussendungen nach Geburtsmonat gereiht, das Geburtsmonat meines Mannes ist nämlich 8 Monate vor meinem Geburtsmonat? :unsure:
     
  2. Catmandu

    Catmandu Haushaltsschnecke
    VIP: :Silber

    wenn du im finanzonline bist kannst einfach abfragen ohne Bürgerkarte, musst nur suchen so wie ich und dort dann anklicken du wirst weitergeleitet (irgendwas mit Sozialversicherung oder so??)
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 4 September 2014)
    mein Mann ist auch älter als ich, nur ist sein Schreiben anscheinend wo anders gelandet. Wie ich im Finanzonline eingestiegen bin habe ich gesehen, das es eigentlich schon da sein hätte müssen
     
  3. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    ich habs jetzt auch bekommen. geht eh.
     
  4. gsb

    gsb
    VIP: :Silber

    ich habe jetzt nur ein paar beiträge überflogen und sicher einiges nicht mitbekommen....
    es geht hier nicht darum alle zu verunsichern oder sie in die private vorsogre zu treiben (mag aber sicher so ankommen - auch bei mir) aber ab 2015 startet ein neues pensionsberechnungszeitalter mit dem neuen "PensionsKonto".

    - der betrag, den ihr erhält ist sozusagen der start in das neue "Zeitalter". weil ab 2015 wird ein Prozentsatz eures jährlichen einkommens zum startguthaben dazuaddiert und so ergibt sich am ende (in x jahren) ein betrag für die monatliche pension. es ist somit egal, ob man abreitslos ist, im mutterschutz,... es gibt immer einen betrag, der addiert wird (nur die höhe ist eben unterschiedlich). wenn man früheroder später in Pension geht, gibt es zinssätz abschlag bzw zuschalg.
    - alle schul- und Studien sollen angegeben werden, damit sie berücksichtigt werden können. angeblich wird alles was nach ende 2016 nicht bekannt ist, nur mehr einmaligmit ersatzbeiträgen berücksichtigt - oder auch gar nicht.
    - es gibt nicht nur die alterspension bei der man mit 65 jahren (in weingen jahren müssen auch die Frauen 65J sein) in Pension gehen kann, sondern weiterhin noch "Sonderformen" für Hackler, Schwerarbeiter,...
     

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