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Online Scheidung in Dänemark

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von 0xym0r0n, 3 September 2013.

  1. Ipani

    Ipani Gast-Teilnehmer/in

    bis zu jo-jos Argument habe ich nur die Vorteile der online-Scheidung gesehen. Aber sie hat recht. In einer Gewaltbeziehung ist es wohl tatsächlich leichter, eine online-Scheidung zu den eigenen Bedingungen durchzusetzen/zu erpressen als dies mit dem Gang zu Gericht (Gerichtstermin, dauert ein bissl, bis dahin werden Rechtsauskünfte eingeholt, auch von der eingeschüchterten Person, etc etc).
    Das müsste man irgendwie absichern, dass das nicht so leicht passieren kann.
     
  2. cyn

    cyn Gast-Teilnehmer/in

    wenn ich einen gewalttätigen gatten hab, bin ich eher die, die froh ist, mich schnell scheiden lassen zu können... ist wohl eher ein vorteil der unterdrückten
     
    anna-mari gefällt das.
  3. Q

    Q Gast

    Sicher keine blöde Idee, aber es würde schon reichen, die einvernehmliche Scheidung aus der Zuständigkeit der Gerichte in diejenige der Standesämter zu verlagern. Mir ist auch nicht klar, warum man bei der einvernehmlichen Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft auch gleich das Gericht braucht ...

    Online ist ja nur eine Formfrage, wichtiger ist, dass die Natur des Rechtsaktes vereinfacht wird.
     
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  4. Ipani

    Ipani Gast-Teilnehmer/in

    das herzerl würde doch nicht ja sagen zur Scheidung.
     
  5. cyn

    cyn Gast-Teilnehmer/in

    dann stellt sich aber die Problematik nicht ;)

    ich verstehe schon, was du meinst. ich glaube aber, dass die Vorteile einer solchen Idee deutlich überwiegen, weil wie gesagt, die von dir genannten Nachteile bei einer Scheidung vor dem richter durchaus auch auftreten könnten.

    eine alternative wäre vielleicht, einvernehmliche Scheidungen in die Kompetenz der Rechtspfleger zu übertragen. aber ich glaube nicht, dass damit eine wirkliche behördenentlastung eintreten würde.
     
  6. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Nicht höher als bei einer Scheidung vor Gericht. Auch bei der Online-Scheidung gibt es ein Scheidungsurteil samt möglichen Rechtsmitteln und Einspruchsfristen.
     
    anna-mari gefällt das.
  7. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in

    Meine Freundin hat der Richter (nach einen Blick auf den Gehaltszettel des Mannes) nach Hause geschickt, um sich nochmal zu informieren. Gut war's.:cool:
     
  8. Q

    Q Gast

    Irgendwie tut ihr grad so, wie wenn Ehegattenunterhalt bei einvernehmlichen Scheidungen der Normalfall wäre. Wegen der unüberschaubaren Rechtsfolgen ist sowieso ein Unterhaltsverzicht dringend anzuraten (sieht man von den 0,01% einseitigen Unterhaltstiteln bei Scheidung aus Verschulden ab). Ansonsten kann das bei einvernehmlichen Scheidungen sehr schnell zum Bumerang werden, denn eine der wenigen Schutzbestimmungen für Männer ist gsd. die, dass ein Unterhaltsverzicht nicht einseitig vereinbart werden kann.
     
  9. cyn

    cyn Gast-Teilnehmer/in

    da kann ich mich nicht anschließen! sehr viele nicht-verdienende (schlechter verdienende) und die kinder 'bekommende' eltern gehen unterhaltsverzichte ein, damit dem (besser) verdienenden ein 'zuckerl' geboten wird, rasch in die scheidung einzuwilligen. das fällt einem dann allerdings schnell auf den kopf, wenn man sich um transferleistungen bemüht, die an biseilen daran geknüpft sind, dass man nicht auf unterhalt verzichtet hat.

    trotzdem tut man es. ich habs auch angeboten. noch-gatte hat es abgelehnt. weil er ja streiten wollte, ist schließlich zu einer unterhaltsleistung mir gegenüber verpflichtet worden, die er aber nicht zahlen muss, weil ich eh arbeiten gehe.
     
  10. cyn

    cyn Gast-Teilnehmer/in

    es muss 'bisweilen' heißen, aber ich kann nicht bearbeiten, sorry
     
  11. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Und ich hab schon gedacht, es heißt bimseilen.... :D
     
  12. kleine-loewin

    kleine-loewin Gast-Teilnehmer/in

    Das Messer oder die Kugel kommen erst hinterher..
     

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