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Mutterschutzgeld während Karenzzeit (Kind 2)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von S.Ebner, 21 Februar 2011.

  1. lesadi

    lesadi Gast-Teilnehmer/in

    Genial!
    Damit ist sicher vielen Fraunen geholfen!!!!
    Schade, dass das Datum vom Artikel nicht dabei ist.
    Hab persönlich am Do bei AK Stmk nach dem Artikel gefragt, haben mich nur groß angeschaut...
     
  2. nickii79

    VIP: :Silber

    also ich würd mich bei dem thema nicht auf die ak verlassen. es weiss ja anscheinend sowieso noch niemand was genaues.

    ich würde nur schriftliches von der sozialversicherung als gegeben ansehen.

    bin aber auch gespannt, wie das weitergeht.
    mein mann und ich haben aber beschlossen, uns nicht mehr von der diskussion wg ja oder nein beeinflussen zu lassen. wir basteln wieder, wenn wir bereit sind. gibts dann wg is super, wenn nicht, werd ma's auch überleben.
     
  3. lesadi

    lesadi Gast-Teilnehmer/in

    Gibts WG nach Ablauf von eaKBG aber innerhalb gesetzl. Karenz?

    Wenn Mutterschutz-Beginn nach Ende des eaKBG aber noch innerhalb einer vereinbarten gesetzlichen Karenz liegt und die 32. Woche vor Beginn der Wochenhilfe (= fiktiver Tag der Zeugung) im KBG-Bezug liegt, haben Sie auch Anspruch auf WG.

    Kann mir bitte jemand "32. Woche vor Beginn der Wochenhilfe im KBG-Bezug liegt" übersetzen....
     
  4. nickii79

    VIP: :Silber


    32+8 = 40...solang is man schwanger

    dh, schwangerschaft muss während kbg-bezug eintreten, wenn ich das jetzt richtig verstehe.
     
  5. lesadi

    lesadi Gast-Teilnehmer/in

    Zeitungsartikel Wochengeld

    [FONT=&quot]Also kenn mich jetzt nicht mehr aus, widersprechen sich diese beiden Artikel der Kleinen Zeitung u. AK nicht....??
    Gibt es jetzt WG wenn man nach Ablauf von ea KBG aber innerhalb von gesetzl. Karenz Schwanger wird bzw. in Mutterschutz geht (und keiner Beschäftigung nachgeht)?
    [/FONT]
     

    Anhänge:

  6. Zwergenmama83

    Zwergenmama83 Gast-Teilnehmer/in

    Weils mich grad selber betrifft und ich heut x Telefonate geführt hab, damit i mi auskenn beleb ich den Thread wieder:

    mein 1. kind wurde im März 09 geboren und ich beziehe noch bis sept011 KBG (lange Variante).
    Mein 2. kind kommt im September zur Welt und ich bin bereits im vorz. muschu, dass heisst, ich beziehe Wochengeld.
    Dieses setzt sich wie folgt zusammen:

    ca. 26 Euro am Tag (=180% vom KBG)
    +
    der Durchschnitt der letzen 3 Monate (wobei da immer die vollen Monate zählen: also bei mir wärs rückgerechnet bis 15.1 gewesen, es zählt aber der ganze Jänner) meiner geringfügigen Tätigkeit während KBG-Bezug
    + (!!!)
    das laufende KBG meines Sohnes bis zur Geburt des 2. Kindes (geht sich halt super aus bei uns bis Sept.)

    :eek: a haufn geld sozusagen.

    Dass man das laufende KBG bis zur geburt weiter bekommt, ist allerdings nur dann der Fall, wenn das große Kind, für welches man noch KBG bezieht vor 1.10.09 zur Welt gekommen ist. Für alle anderen gilt 180%KBG+ ev Verdienst der letzten 3 monate (was auch net wenig is).

    die einzig kompetente Aufklärung hab ich bei der NOEGKK bekommen.
    Anrufen unter 050899 und zum Kompetenzzentrum für KBG verbinden lassen. Auch wenn ihr BVA versichert seit, weil das KBG wird ja über die GKK ausgezahlt. Für die anderen Bundesländer glaub ich gilt auch diese Nummer. ansonsten kann euch der Herr sicher weiterhelfen.

    Ich hoff ihr kennt euch aus, ich war leicht entsetzt, warum ich sooo viel Geld bekomm und hatte Angst, dass das net stimmt und mir ev nachher was weggenommen wird (wenn ichs schon verprasst hab:D- äää gespart, mein ich). Deshalb hab ich mich so genau erkundigt.

    Also wenn ihr auch grad mit dem 2. Butzi schwanger seit und das erste vor 10/09 geboren wurde, dann herzlichen Glückwunsch zu viel Kohle!!!;)
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Vorsicht mit dieser Behauptung:

    Die 180% vom KBG der 30+6 Variante sind schon richtig, daraus ergeben sich 26,15 Euro Tagsatz für das Wochengeld.

    Aber Wochengeld aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate des Einkommens gibt es mW nicht zusätzlich sondern mit dem Verdienst wird ebenfalls ein Wochengeld berechnet und der höhere Tagsatz kommt zur Auszahlung.

    Zudem hast du bei einer geringf. Beschäftigung nur dann Anspruch auf eine Wochengeldzahlung ( ich glaub 8 Euro ist der Tagsatz) wenn du dich selbstversichert hast.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. Zwergenmama83

    Zwergenmama83 Gast-Teilnehmer/in

    In meinem fall eben schon. Man muss aber bedenken, dass ich halt zu dem zeitpunkt noch in karenz war und kbg bezogen hab. Es ist definitiv so. Hab's auch schon am konto. Da wird der durchschnitt der letzten 3 monate vor muschu zu den 180% dazugenommen!
     

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