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Mutterschutzgeld während Karenzzeit (Kind 2)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von S.Ebner, 21 Februar 2011.

  1. pepples

    pepples Gast

    kann man die karenz nicht verlängern? dachte das geht
     
  2. LittleMum

    LittleMum Gast-Teilnehmer/in



    ja wenn du eine gewisse frist nicht versäumst bzw wenn du bei der geburt dir mit der frima schon ausmachst wie lange du in karenz gehst, kann mans nicht mehr verlängern...
     
  3. S.Ebner

    S.Ebner Gast-Teilnehmer/in

    ui....


    der Thread wurd ja jetzt richtig lang!

    Ganz schlau bin ich hier jetzt zwar nicht geworden, aber ich werde es ja jetzt dann sehen *gg*

    OB ich was bekomm und wenn ja, wieviel...
     
  4. Develish

    Develish Gast-Teilnehmer/in

    also, es gab da eine neuerung/änderung betreffend der wochengeld-falle. hab die unterlagen unten von meiner personalchefin bekommen - als hinweis möglichst bald ein baby zu bekommen :D um nicht ums wochengeld zu fallen sollte ich zwischenzeitlich nicht arbeiten kommen ...

    wollte euch eigentlich was pdf-n - klappt aber net da die datei zu groß ist also tippsle ich;
    OGH 10 ObS 163/10p vom 30. November 2010 §122 Abs.3 ASVG:

    1.) Nimmt eine AN für die im Gesetz vorgesehen Dauer Karenz in Anspruch (max. bis zum Ablauf des 2. LJ), entscheidet sie sich für eine "kurze KGB-Dauer" (z.b. bis zum 18. LM des Kindes) und beginnt das "nächste" absolute Beschäftigungsverbot NACH diesem KGB-Bezug, allerdings VOR dem Ende der gesetzlichen Karenz, so steht der AN erneut ein Wochengeldanspruch zu.

    2.) Etwas anderes würde gelten, wenn die AN eine längere Karenz vereinbart als sie im Gesetz vorgesehen ist (zb. bis zum 36. LM des Kindes), der Bezug des KGB bereits geendet hat und das "nächste absolute Beschäftugungsverbot" nach dem KGB-Bezugsende & auch nach der gesetzlich möglichen Karenzdauer (also nach dem Ablauf des 2.LJ) beginnt.


    Beispiel an mir: gesetzliche karenz bis 22. Juni 2011 - Bezug von KGB bis dezember 2011. vereinbarte karenz auch bis dezember 2011. sollte ich erst im juni schwanger werden, würde das nächste absolute beschäftigungsverbot erst im jänner 2012 - also nach dem KGB-Bezug & nach der gesetzlichen karenz - hätte ich (würde ich dazwischen nicht arbeiten gehen) keinen anspruch auf wochengeld.

    sollte ich bis mitte mai schwanger werden und das nächste beschäftigungsverbot VOR dem 21.12.2011 eintreten - bekäme ich wochengeld.

    hoffe dir geholfen zu haben

    lg :wave:
     
  5. Develish

    Develish Gast-Teilnehmer/in

    dann wird sie vermutlich erstens nach dem 2. geburtstag des 1.kindes in mutterschutz gehen & zweitens der KGB-Bezug vor dem neuen mutterschutz geendet haben & sie ist dazwischen nicht arbeiten gegangen ... oder?
     
  6. Develish

    Develish Gast-Teilnehmer/in

    also dein KBG-Bezug endet mit märz, der kleine wird mitte juli 2 und du bist ab mitte juni in mutterschutz - oder?

    eigentlich müsstes du somit anspruch auf wochengeld haben, weil das absolute beschädftigungsverbot noch VOR dem ende der gesetzlichen karenz eintritt ... meiner rechnung nach :)

    edit: hm, beim ogh gehts wirklich darum wenn du genau die 2 jahre nimmst - was jetzt ist wenn du mit dem AG was anderes vereinbarst steht nirgends. wird nur von der kürzen KGB-Dauer ausgegangen. schauts da echt so schlecht aus wie bei dir dann?? hast du da schon auf der AK nachgefragt?? würd mich interessieren - sorry falls ich es überlesen habe

    lg :wave:
     
  7. LittleMum

    LittleMum Gast-Teilnehmer/in


    nein leider! hab weiter oben geschrieben das ich mit der firma keine 2 jahre karenz vereinbart habe! und somit ist meine karenz mit dem KBG zu ende und somit hab ich keinen anspruch auf wochengeld... wenn ich das vorher gewusst hätte mit den 2 jahren und dem anspruch auf wochengeld hätt ich mit der firma gleich 2 jahre vereinbart... ist aber leider jetzt zu spät...
     
  8. Develish

    Develish Gast-Teilnehmer/in

    ma des ist echt blöd - wenn man solche sachen doch immer bloß vorher wüsste :(. zum verlängern ist auch zu spät, muss man ja spätestens 3 monate vorher ende der vereinbarten karenz machen und das wäre bei dir mitte jänner gewesen. glaubst nicht, dass du dich mit deinem chef da noch nachträglich einigen könntest?? so, dass es dich für dich für ein wochengeld ausgeht?
     
  9. Candy019

    Candy019 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die super Info, da ist das wirklich gut erklärt und ist für mich vielleicht für später auch interessant, da ich ja das einkommensabhängige Kindergeld beziehen möchte, jedoch länger daheimbleiben will (bis zum 2. Geburtstag) eventuell dazwischen mit Weiterbildungskarenz überbrücken möchte und dann eben gleich das zweite Kind anhängen.

    LG, Andrea
     
  10. S.Ebner

    S.Ebner Gast-Teilnehmer/in

    ok...habe grad mit der Arbeiterkammer gesprochen

    also ich habe 2 Jahre Karenz beantragt..und die gehaltsabhängige KBG Variante gewählt, die mit dem 1. Geburtstag meines Sohnes beendet wurde...also am 7.10.2010...Zu diesem Zeitpunkt war ich schon schwanger und hatte ca 1-2 Monate später vorzeitige Wehen und einen deutlich verkürzten GBH...

    Mein FA schickte mich - trotz Karenz- in den vorzeitigen Mutterschutz (da ich eigentlich vorhatte, irgendwo geringfügig zu arbeiten)

    Dieses wurde von der BVA bewilligt (KV meiner Arbeit)...so habe ich seit Ende November "frühzeitiges Wochengeld" erhalten..das sind 26€/Tag...machen dann gesamt ca 758€/Monat aus...

    Nächste Woche bin ich also 32+0 und würde nun in den regulären Mutterschutz kommen- bin also noch IN der Karenzzeit meines 1. Sohnes, der ja erst 16 Monate alt ist.. ich erhalte nun also bis 8 Wochen NACH der Geburt die gleiche Summe, die ich seit NIOV 2010 bekomm!!
     
  11. S.Ebner

    S.Ebner Gast-Teilnehmer/in

    das sind übrigens die 180% des KBG
     
  12. LittleMum

    LittleMum Gast-Teilnehmer/in


    hmmm mein chef selber kann da nix tun, das läuft alles über die zentrale, übers personalbüro und die ändern wegen mir ned die vorschriften jetzt... is halt blöd gelaufen... jetzt beim nächsten werd ich auf alle fälle 2 jahre beantragen... auch wenn ich sie vl nicht benötige, aber sicher ist sicher... und damit sichs für mich fürs wochengeld auszahlt, müsste ich von 10 auf mind 25 stunden ca aufstocken und das geht leider auch nicht, da wir mit den peronalkosten sowieso schon übern plan sind und ich für den jüngsten erst ab sept den kiga platz habe und für unter der woche bis dahin leider keine betreuung... ziemlich kompliziert das ganze, aber wer weiss denn sowas schon vorher :confused:
     
  13. Schnuffelchen

    Schnuffelchen Gast-Teilnehmer/in

    Na bitte - schön, dass sich das geklärt hat! :)
     
  14. Irulan

    Irulan Gast

    Ich habe auch eine Frage, da ich jetzt ein wenig verwirrt bin wegen Karenzdauer und Dauer des KBG.

    Ich werde bis zum 2,5ten Geburtstag meines Sohnes KBG bekommen und auch so lange daheim bleiben, d.h. wenn er 2 ist, gehe ich nicht arbeiten, erst wenn er 2,5 ist. Ich werde aber die Karenzzeit nicht verlängern, sondern kündigen und mich bei meinem Mann mitversichern lassen.

    Angenommen ich werde schwanger und der Mutterschutz beginnt in der Zeit in der ich noch KGB beziehe (der 2te Geburtstag aber schon vorbei ist), habe ich dann Anspruch auf Wochengeld?

    Wenn ich das alles (und die Links hier im Thread) verstanden habe, würde ich Wochengeld bekommen. Es hängt davon ob, ob ich KBG bekomme und nicht, ob die Karenzzeit (2. Geburtstag) endet?

    Stimmt das?

    DANKE!!:)
     
  15. Schnuffelchen

    Schnuffelchen Gast-Teilnehmer/in

    Bisher war's so, dass du dann Wochengeld bekommst, wenn zwischen Bezug vom KBG und Beginn des neuen Mutterschutzes keine Lücke ist. Wenn du also bis Februar 2012 KBG bekommst und der nächste Mutterschutz im Jänner 2012 beginnt, hast du Anspruch auf Wochengeld. (Aber Achtung - hier wird auf den Tag genau abgerechnet. Wenn der KBG-Anspruch z.B. am 1.2. endet und der Mutterschutz am 3.2. beginnt, hast du keinen Anspruch mehr auf Wochengeld!)

    Ich denke nicht, dass es in diesem Punkt Änderungen gibt - aber im Zweifelsfall lieber einmal zu oft bei der AK oder GKK anrufen und nachfragen. ;)
     
  16. Irulan

    Irulan Gast

    Danke! :)
     
  17. Develish

    Develish Gast-Teilnehmer/in

    weiß du, dass wenn du vor dem 2.geburtstag kündigst anspruch auf mutterschaftsaustritt & somit auf die halbe abfertigung anspruch hast (vorrausgesetzt du bist im alten system)?

    :wave:
     
  18. Irulan

    Irulan Gast

    Danke für die Info, aber da ich wegen Studium nur 1,5 Jahre bis zum Mutterschutz meines Sohnes gearbeitet habe, kommt das für mich nicht in Frage (ich denke, du meinst mit altem System, Abfertigung alt, oder?)
     
  19. passatmani

    passatmani Gast-Teilnehmer/in

    Was stimmt jetzt?

    Hallo!

    So, nun sind wir auch nicht gscheiter worden....

    1. Termin AK Mistelbach - wir würden uns fürs einkommensabhängige KBG 12+2 entscheiden, jedoch auch die 24 Monate gesetzliche Karenz in Anspruch nehmen. Auskunft von der AK, sollte meine Freundin nach zB nach 15 Monaten schwanger werden - KEIN Anspruch auf Wochgeld da keine Berechnungsgrundlage vorhanden. AHA!

    2. Auskunft WGKK: gleiche Auskunft wie AK!

    So, meine Frage, hat noch wer eine höhere Ebene über die ich eine 100%ige Auskunft bekomme - finde das schon echt zum Sch*****, keiner kennt sich mehr wirklich aus (O-Ton AK!) weil die andauernd was ändern. Genau deshalb wollten wir ja ne Auskunft von der AK. Das Urteil kennt auch niemand, leider. Somit könnten wir es drauf anlegen und auch prozessieren sollte es so kommen was ich eh nicht glaube, aber wer weiß.

    Habt ihr noch einen Tipp für mich? Danke!
     
  20. Sophia123

    Sophia123 Gast

    um die zwei jahre gehts deshalb, weil das die gesetzliche karenz ist - das war schon immer so und wird wahrscheinlich auch so bleiben :) der kbg-bezug hat damit nichts zu tun. es wird immer von der gesetzlichen karenzdauer von 2 jahren ausgegangen - wenn mit dem arbeitgeber eine längere karenz vereinbart wurde, ist das nicht relevant (steht so auch in der entscheidung).
     

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