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Mutterschutzgeld während Karenzzeit (Kind 2)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von S.Ebner, 21 Februar 2011.

  1. pepples

    pepples Gast

    aber es geht darum ob man die letzten 3 monate geld bezogen hat/ selbst versichert war und das ist man bis das kind 2,5 ist wenn man die längste variante nimmt.
     
  2. ja, aber es geht auch darum: du gehst 2 jahre karenz, nimmst variante 12+2 einkommensabhängig, das heißt, du hast nach 12 monaten keinen anspruch mehr auf kbg. karenz bist aber noch weitere 12 monate. wenn du in dieser zeit ein kind kriegst, kanns sein, dass du in den letzten 3 monaten kein geld bekommen hast. du hast aber trotzdem anspruch auf wochengeld
     
  3. pepples

    pepples Gast

    ich meinte damit eigentlich das man nach den 2 jahren auch noch anspruch hat. wenn man die letzten 3 monate vorm muschu kein einkommen hat => kein wochengeld. ich kenn da einen konkreten fall, sie ist noch in karenz, aber bekommt kein geld mehr, deshalb bekommt sie jetzt kein wochengeld und ja sie hat sich erkundigt.

    ich hab mich auch sehr gut erkundigt, da ich auch kein wochengeld bekomme.

    die karenz ist einzig und allein die zeit die man zu hausr bleibt, das macht man sich mit der firma aus und hat mit der kk/ kbg/ wochengeld nichts zu tun!
     
  4. doch die karenzzeit hat sehr wohl was mit dem wochengeld zu tun! aber eben nur 2 jahre. alles darüber macht man sich mitn arbeitgeber aus. auf 2 jahre hast gesetzlichen anspruch und da kriegst auch wochengeld, auch wennst kein einkommen hast!
     
  5. pepples

    pepples Gast

    mich würd deine quelle interessieren.
    wie gesagt, ich kenn eine werdende mutter, sie geht von der karenz in drn muschu und bekommt weil sie die letzten 3 monate vor antritt des muschu kein einkommen hat, kein wochengeld. hat auch bei der ak angerufen.
     
  6. also :) so wurde es mir gesagt: innerhalb der gesetzlichen 2 jahre karenz hast anspruch auf wochengeld auch wenn du kein geld bekommen hast in der zeit davor (beispiel 2 jahre karenz, kbg variante 12 monate, im 2. jahr kommt 2. kind). alles über 2 jahre liegt außerhalb der gesetzlichen karenzzeit!! da schauts net so gut aus!
     
  7. pepples

    pepples Gast

    und wer hat dir das gesagt? die ak oder die gkk?
     
  8. das ist neu!!! hat ein gerichtsurteil gegeben:

    Die offizielle Version bisher war, dass die Betroffenen keinen Anspruch auf Wochengeld hätten. Das waren Mütter, bei denen das Kinderbetreuungsgeld ausgelaufen war, die aber dennoch die gesetzlich festgelegte Karenzzeit von zwei Jahren beim Kind zu Hause geblieben sind. Die meisten Krankenkassen haben Wochengeld in diesen Fällen nur dann ausgezahlt, wenn die achtwöchige Schutzfrist vor der Geburt während des Kinderbetreuungsgeld-Bezuges begonnen hat. War das nicht der Fall, hat es kein Geld gegeben.
    Eine Oberösterreicherin wollte das nicht akzeptieren, hatte geklagt und nun Recht bekommen. Die Richter haben in ihrem Urteil festgestellt, dass "innerhalb des gesetzlichen Karenzurlaubs, das ist maximal bis zum zweiten Geburtstag des Kindes, jedenfalls Wochengeld zusteht", erläutert Pöchheim, die über den konkreten Anlassfall hinaus die positiven Auswirkungen auf alle anderen betroffenen Mütter in ähnlicher Lage betont.
    Immerhin geht es dabei um keine geringen Summen, nämlich einen Wochengeld-Anspruch für insgesamt acht Wochen. Die Höhe richtet sich danach, ob die Frauen von einem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld oder einer Pauschalvariante in die Schutzfrist eintreten.
    Wichtig ist aber: Das Geld beginnt nicht von selbst zu fließen. Die infrage kommenden Mütter müssen einen Antrag stellen. "Das Wochengeld kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Die Ansprüche sind in den meisten Fällen noch nicht verfallen", ist Pöchheim überzeugt und rät zum Antrag.

    quelle: kleinezeitung
    bestätigung: telefonische rückfrage arbeiterkammer
     
  9. pepples

    pepples Gast

    danke werd ich weiterleiten
     
  10. kein problem :) ich hoffe, deiner bekannten bringts was :)
     
  11. jenta

    jenta Gast-Teilnehmer/in

    Dieser Artikel ist aber nicht ganz korrekt. Korrekterweise erhält man das Wochengeld nur, wenn der Versicherungsfall Schwangerschaft während des KBG-Bezuges eingetreten ist. (Auskunft Hauptverband)

    Diese Oberösterreicherin hatte beim ersten Kind nicht die eaKBG-Variante (konnte sie auch nicht, gabs damals noch nicht), sondern 20 + 4 und kam dann genau in den vier Monaten in MuSchu, nehm ich an. Somit ist bei ihr der Versicherungsfall einer Schwangerschaft noch während dem Bezug eingetreten. Beim eaKBG ist das nicht immer der Fall.

    Hier gabs schon mal ein Thema dazu (siehe Geld und Finanzen: Finanziell beste Karenzlösung)

    LG!
     
  12. LittleMum

    LittleMum Gast-Teilnehmer/in

    also ich hatte die mittlere variante (18 mon) und die karenzzeit endet mit 15. märz und der neuerliche mutterschutz beginnt erst am 14. juni... somit bin ich 3 monate ohne wirklichen gehalt, da ich nur geringfügig arbeite und nicht selbst versichert bin, und daher hab ich auch keinen anspruch auf wochengeld, bekomme aber ab geburt das karenzgeld...
     
  13. jenta

    jenta Gast-Teilnehmer/in

    @Little Mum:

    Was genau endet im März? Karenzzeit? Oder KBG-Zeit?
     
  14. pepples

    pepples Gast

    dachte dein kbg endet da, denn deine kleine ist da ja noch keine 2, oder? also könntest die karenz ja verlängern.
     
  15. LittleMum

    LittleMum Gast-Teilnehmer/in


    beides!

    @ pepples: der kleine wird am 16. juli 2 und erst mitte august hab ich EGT!

    also hab ich echt die a****karte gezogen was das angeht, aber ich finds jetzt nicht mehr sooo schlimm ich hab mich entschieden das ich mcih nicht selber extra versichern werde, und dafür das KBG ab ger geburt beziehen werde...
     
  16. jenta

    jenta Gast-Teilnehmer/in

    :confused:Karenzzeit sind aber 2 jahre. IMMER. KBG-Zeit sind in deinem Fall 15 Monate.
     
  17. LittleMum

    LittleMum Gast-Teilnehmer/in



    ja aber nicht wenn amn von haus aus mit der firma vereinbart hat 18 monate... für verlängerung für die 2 jahre karenzzeit ist es leider zu spät... das muss man ein paar monate vorher bekanntgeben...
     
  18. pepples

    pepples Gast

    eben die karenz geht bis zum 2. geburtstag, das heißt du kannst von der karenz direkt in den muschu gehn.
     
  19. LittleMum

    LittleMum Gast-Teilnehmer/in


    ja wenn ich mit meiner firma 2 jahre vereinbart hätte... das hab ich aber nicht und daher hab ich pech gehabt...
     
  20. Arielle82

    Arielle82 Gast-Teilnehmer/in

    reich auf jeden fall ein. es gibt neues EUGH-urteil und lt. dem würdest du auch wochengeld bekommen wenn du noch in karenz bist aber kein kbg mehr beziehst.
    einer freundin wurde es letzte woche so auf der krankenkasse erklärt. sie ist in der selben situation wie du.
     

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