1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Mündlicher Vertrag

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Willi01, 6 Oktober 2009.

  1. Julie64

    Julie64 Gast-Teilnehmer/in

    Ganz so einfach und harmlos ist die Geschichte bei weitem nicht. Die Gerichte sehen und beurteilen das anders!!
     
  2. Baxter

    Baxter Gast-Teilnehmer/in

    Wie schon mehrmals geschrieben, kommt der Kaufvertrag auch bei einer mündlichen Zusage zustande. Sonst bräucht ich bei jedem Metzger ne Unterschrift für den Kauf der Leberkässemmel.

    Was zum Nachlesen:

    Wie jeder Vertrag kommt auch ein Kaufvertrag über eine Liegenschaft durch übereinstimmende Willenserklärungen zweier Personen zustande, wobei die Schriftlichkeit der Erklärungen keine Gültigkeitsvoraussetzung ist; für das Zustandekommen des Kaufvertrags sind daher auch mündliche Erklärungen ausreichend.





    Die einleitende Willenserklärung heißt Kaufanbot. Es handelt sich hierbei um den Vorschlag, einen Kaufvertrag bestimmten Inhalts abzuschließen. Wenn dieses Kaufanbot hinsichtlich der Liegenschaft und des Kaufpreises sowie der sonstigen Konditionen ausreichend bestimmt ist, sind Sie an dieses Kaufanbot gebunden. Wenn der Verkäufer Ihr Kaufanbot annimmt, kommt der Kaufvertrag bereits zustande. Für die Eintragung des Eigentumserwerbs im Grundbuch bedarf es jedoch dann noch eines beglaubigt unterfertigten Kaufvertrags.
    http://www.immobilienrecht.at/faq4.htm
     
  3. Sektionschef

    VIP: :Silber

    Nachdem sich hier schon viele zu Wort gemeldet haben weil dieses Thema doch sehr interessant ist, würde es mich schon auch interessieren, um welche Nachbarschaftsstreitereien es sich dabei überhaupt handelt?
    Möchtest Du uns das verraten?
    mfg
    Sektionschef
     
  4. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Ich hab ja geschrieben das sie bindend sind, aber dennoch -kann- man aussteigen. Man wird sich halt einigen müßen, kann sein das es halt einen kleinen Betrag kostet.

    Und eins stimmt sicher auch das man bei einem Grundstück was schriftliches braucht.

    An alle Fachleute ..

    Kauft ein Eigentümer einer Liegenschaft an zwei unterschiedliche Verkäufer, so erwirbt derjenige das Eigentum der als erster um die grundbücherlicher Einverleibung ansucht. (OGH 15.12.08 4 Ob 198/08h)
     
  5. ilis42

    ilis42 Gast-Teilnehmer/in

    na du bist ja ein experte. sehr fundierte rechtsmeinung!
     
  6. ilis42

    ilis42 Gast-Teilnehmer/in

    und was hat der zitierte rechtssatz mit der hier gegenständlichen fragestellung - ob ein mündlicher kaufvertrag über eine immobilie gültig ist oder nicht - zu tun??
     
  7. ilis42

    ilis42 Gast-Teilnehmer/in

    für die zivilrechtliche gültigkeit ist die form egal. den schriftlichen vertrag brauchst du nur für die grundbuchseintragung.

    zum schadensnachweis siehe das beispiel, wo eine immobilie später nicht mehr zum ursprünglich vereinbarten preis verkauft werden konnte, weil auf die einhaltung des kaufvertrages vertraut wurde.
     
  8. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Jo - und dann die Antwort darauf
    Als ob man sich nicht alle Lebensbereiche betreffend mit jemanden einvernehmlich über etwas einigen könnte und das der Sinn von Verträgen ist. :rolleyes:

    Und der kleine Beitrag ist manchmal sehr groß.
     
  9. binci

    binci Gast-Teilnehmer/in

    rein aus interessen .... die nachbarn bleiben aber doch dieselben, wenn ihr bei den eltern, die nebenan wohnen, draufbaut, oder nicht???
    macht das dann sinn???? :confused:

    also, das find ich jetzt ein übertriebenes beispiel.
    folgeverträge (v.a. in höhe eines hauskaufs) aufgrund einer mündlichen vereinbarung zu machen, ist wohl sehr blauäugig und würde wohl niemand machen. :boes:
     
  10. Q

    Q Gast

    Ganz ehrliche Antwort: ich glaube kaum, dass so etwas je verhandelt werden wird. Ein Käufer, der nach einem (sogenannten) mündlichen Vertrag keine Lust mehr hat, braucht doch nur den Vertragsabschluss abstreiten, die Beweislast trifft sowohl bei einer Klage auf Erfüllung als auch bei einer Klage auf Schadenersatz den potentiellen Verkäufer.

    Das Leberkäsbeispiel (nicht von dir) ist übrigens ganz schlecht, denn hier handelt es sich um einen mündlichen Vertrag mit sofortiger Erfüllung durch körperliche Übergabe des Semmerls.
     
  11. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    vllt. solltest dir den thread nochmal durchlesen. hier gibts eine userin, die von so einem urteil berichten kann, weil es ihre eltern (als klagende) betraf.
     
  12. Baxter

    Baxter Gast-Teilnehmer/in


    Ist nicht schlecht, denn die Übertragung kann durch den Vertrag (egal ob mündlich oder schriftlich erfolgen). Ca so könnte dies im Vertrag stehen (egal ob mündlich oder schriftlich):

    Der Verkäufer hat nunmehr die unter Punkt 1) dieses Vertrages näher bezeichnete Liegenschaft mit dem Käufer begangen und ihm diese mit der Absicht wirklich physisch übergeben und ihm die Besorgung und Verwaltung der Liegenschaft übertragen. Der Käufer hat mit der dementsprechenden Absicht die zukommende Liegenschaft wirklich phsysisch in seinen Gewahrsam und seinen physischen Besitz übernommen.


    Hier nicht Besitz und Eigentum verwechseln!! Der kleine Unterschied zur Leberkässemmel ist nur, diese geht gleich ins Eigentum über, beim Grundstück benötigt es noch die Aufsandung bzw. Verbücherung. Besitzer des Grundes bist du aber auch mit einem mündlichen Vertrag.
     
  13. Q

    Q Gast

    Da wir die Umstände des Falles nicht kennen ...

    Vielleicht gab es da Zeugen, oder wurde die Kaufzusage im Prozess nicht bestritten, oder warens einfach erbärmlich schlecht vertreten.
     
  14. Q

    Q Gast

    Schön, in der Zivilrechtsübung haben wir auch immer solche Spitzfindigkeiten diskutiert ...
     
  15. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ganz ehrliche Antwort:
    Mein Vater hat vor vielen Jahren sein Elternhaus durch einen angeblichen mündlichen Vertrag verloren.
    Es gab eine Standardmietvertrag indem drinnen steht, dass alle baulichen Änderungen im Haus der schriftlichen Einwilligung des Vermieters bedürfen.
    Die Mieter haben alles ohne Einwilligung umgebaut und sich auf die mündliche Zusage des Vermieters berufen (die es tatsächlich nie gegeben hat).
    Alle Umbauarbeiten entsprachen nachweislich nicht den baulichen, behördlichen Vorschriften, eine Nutzungsbewilligung war danach für das Haus nicht mehr vorhanden.

    Mein Vater hat das Gerichtsverfahren auf voller Länge verloren, da die Mieter glauben machen konnten, dass es eine mündliche Vereinbarung gab (Telefonanruf von NÖ nach Israel, wo mein Vater lebt).
    Dass im Mietvertrag drinnen steht, dass alle Vereinbarungen in schriftlicher Form vorliegen müssen, ist für die Nüsse.

    Wennst nicht glaubst, dass man mündliche Verträge nicht ausjudizieren kann, kannst es ja gerne mal darauf ankommen lassen.
    Ich würde nur einem Forums User nicht so auf locker und flockig weiß machen wollen, dass eh alles im grünen Bereich ist.
     
  16. Julie64

    Julie64 Gast-Teilnehmer/in

    ich will deinen ehrlichen Glauben nicht erschüttern, aber:

    Ich habs weiter oben ja schon erzählt: genau das ist in meinem Bekanntenkreis passiert und vor Gericht ausverhandelt worden (vor 2 Monaten). Hier war es eben umgekehrt, dass eine ihren Grund nicht verkaufen wollte (hatte überlegt, es zu tun) und die anderen behauptet haben, es wäre schon ein mündlicher Vertrag zustande gekommen und klagten. Ich dachte auch, dass die Beweislast beim Kläger liegen muss, aber ich wurde eines besseren belehrt. Ohne 100%en Nachweises eines geschlossenen mündlichen Vertrages (keine Zeugen) hat meine Freundin ihr GS verkaufen müssen und auch noch die Gerichtskosten zahlen müssen.

    Vielleicht kommt in deinen Zivilrechtsübungen viel vor, das in der Realität (mit individuellen Richtern) dann doch anders ausgehen kann.
     
  17. Q

    Q Gast

    Haarsträubend, was schlechte Anwälte oder gar nicht anwaltlich vertretene Parteien alles verbocken können.
     
  18. Julie64

    Julie64 Gast-Teilnehmer/in

    ist wirklich schlimm. du hast neben schlechten Anwälten auch va. die schlechten Richter vergessen !!!!
     
  19. Weigelie

    Weigelie Gast-Teilnehmer/in

    Also, gemäß dem obigen Urteil könnte dann ja jederzeit folgendes passieren:
    X geht vor Gericht und erzählt dort, Y (das bin jetzt ich) hätte dem Verkauf ihres Hauses an X zum (günstigen) Preis in Höhe von soundso vielen Euros mit Handschlag zugestimmt.

    Der Richter glaubt ihm - und schon ist mein Haus verkauft und ich kann dann ins Hotel ziehen? Irgendwie ist das für ich nicht so recht stimmig.

    Wäre ich die Grundbesitzerin, die den Grund lt. Gerichtsurteil zwangsverkaufen soll, obwohl es keine Zeugen für den Abschluss eines Vertrages gibt, dann würde ich meine Rechtsvertretung wechseln und gegen das Urteil Berufung einlegen.
     
  20. Q

    Q Gast

    Sixt, so seh ich das auch.

    Derartige Urteile sind oft nur die Folge vollkommen unfähiger Anwälte bzw. die Folge dessen, dass die Richter bei nicht vertretenen Parteien ihrer gesetzlichen Anleitungspflicht nicht nachkommen.

    So passiert es, dass die Beklagten vielfach einfach darauf vergessen, die in der Klageschrift aufgestellten Behauptungen einfach zu bestreiten - der Richter zieht sie von Amts wegen nicht in Zweifel, das muss man halt schon selber tun.
     

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