1. Reden wir miteinander ...

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Missgeburt Rettungsgasse

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von 0xym0r0n, 8 Mai 2013.

  1. Mpazi.Lu

    Mpazi.Lu Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaube, dass die Rettungsgasse einwandfrei funktioniert, wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern.

    Das Problem ist, wenn sich ein Stau aufgrund von Verkehrsüberlastung bildet (ganz typisches Beispiel, Altmannsdorfer Ast), da weiß dann niemand so genau wo man jetzt fahren soll --> Sauhaufen vorprogrammiert.
     
  2. alwi

    alwi Gast-Teilnehmer/in

    Wenn die Kolonne schon steht wenn das Einsatzfahrzeug kommt, kann man halt keine Rettungsgasse mehr bilden und solange es rollt denkt max die Hälfte der Autofahrer daran eine zu bilden, die andere wundert sich über das seltsame Fahrverhalten der anderen...
     
    trilogie gefällt das.
  3. maha

    VIP: :Silber

    - Rettungsgasse ist gut
    - wenn was gut ist, dann gehört eine Regelung her!!
    - Regelungen sind erstmal ungewohnt.

    Ösiland hat 2 Mio Fußballtrainer und min 500.000 Verkehrsexperten!
     
  4. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    WO STEHT DAS IM GESETZ - > SIEHE MEINEN BEITRAG OBEN!?!
     
  5. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Rettungsgasse Infovideo - So funktioniert die...
     
  6. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Nocheinmal, kein Werbefilm Werbeplakat, sondern WO steht es im Gesetz, dass man den Pannenstreifen befahren darf?

    Laut STVO §46 darf der Pannenstreifen in folgenden Fällen befahren werden:
    d) den Pannenstreifen zu befahren, ausgenommen mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes, im Zuge des Beschleunigens zum Zweck des Wiedereinordnens in den fließenden Verkehr und sofern sich nicht aus Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen etwas anderes ergibt,
    Gesetz zur Rettungsgasse, ebefalls §46

    (6) Stockt der Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen den Fahrstreifen, in Abschnitten mit mehr als zwei Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden (Rettungsgasse); diese Gasse darf, außer von Einsatzfahrzeugen, nur von Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des Pannendienstes benützt werden.


    Oder noch anders: Wo steht, dass man den gesamten Pannestreifen befahren MUSS?
     

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