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Mindestsicherung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kinderstube, 19 September 2011.

  1. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Wenn du keine Wohnung findest bist Obdachlos - er ist eh in einem Sozial/Obdachlosenheim dann untergekommen.
     
  2. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Dieser Artikel bezieht sich auf den Fall, den MarbBig zitiert hat.
    Ich habe allerdings einen anderen gelesen, der auch beschrieben hat, wie es zur Obdachlosigkeit kam.

    [ame="http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/546258/VinziWuerstel_Neustart-am-Ottakringer-Wuerstelstand"]"Vinzi-Würstel": Neustart am Ottakringer Würstelstand « DiePresse.com[/ame]
     
  3. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Danke, die Idee ist nicht neu - Würstelstände wurden errichtet um den Invaliden und Veteranen der K&K-Monarchie Einkommen zu ermöglichen.

    -Fleur-
     
  4. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Das waren doch die Trafiken?
     
  5. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Auch - nannte sich Tabakverschleiß - ich wußte das auch nicht, bis ich vor ein paar Tagen einen Bericht über Wr. Würstelstände im TV gesehen hab.

    -Fleur-
     


  6. nach den antworten hier, kann er beides nicht bekommen.
    vielleicht bezahlt ihm der vater etwas dazu.
    die rechnung von dem buben geht nicht auf.
    vielleicht hat er wirklich keine ahnung was er bekommt. :boes:
     
  7. warum werde ich dann bestraft? ich kann mir ein auto leisten, eine schöne wohnung, kann auf urlaub fahren und ein entspanntes leben führen, mal essen gehen,... wenn ich eine gute ausbildung habe und einen job. das alles wird ein mindestsicherungsbezieher (ganz egal ob nun auf ehrliche weise dazu gekommen oder nicht) niemals haben.
    also ich weiß nicht, wer wird da jetzt wofür bestraft...?

    dass es die sog. working poor auch gibt weiß ich, aber ist ein anderes thema.
     
  8. Flo6666

    Flo6666 Gast-Teilnehmer/in

    vermutlich sind auch ein paar illegale dinge dabei und um nicht aufzufallen hat er einfach alle mögliche beihilfen und zuschüsse die ihm gerade eingefallen sind aufgezählt :D
     
  9. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    ..oder das Auto ist gar nicht auf ihn angemeldet, oder es ist einfach jugendliches Aufschneiden (schaut´s her, wie ich es mir richten kann"), es gibt hier viele Möglichkeiten zur Spekulation, jedenfalls ist es nicht so ,dass Bezieher von Mindestsicherung ein beneidenswertes Leben führen.
     
  10. das wäre ja arg. :confused:
    warum sollte er das machen?
     
  11. -kLoiNee

    -kLoiNee Gast-Teilnehmer/in

    Eine gute bekannte von mir ist gerade in der situation das sie die Mindestsicherung beziehen "muss".
    (sie ist alleine mit einem kind und wurde vom freund verlassen.)

    sie war so nett mich genau über alles aufzuklären....


    Ein Erwachsener bekommt 753€
    wenn dieser Alimente bezieht werden diese Abgezogen.
    Ein Minderjähriges Kind bekommt 143€
    hier werden ebenfalls die Alimente abgezogen.

    Familienbeihilfe ist bei der MS nicht anzurechnen.

    dh. im fall des 18 Jährigen.

    Er ist volljährig, also 753€, bekommt Alimente (sagen wir mal 200€) und Familienbeihilfe
    (bekommt man auch wenn man KEIN lehrling ist, wenn man ein geringes einkommen hat
    und als arbeitssuchend gemeldet ist
    ;)) diese sind bei einem volljährigen
    pro monat 189,30€.

    sind in Summe 1141€ (nicht der entbetrag!)

    Angenommen er hat eine eigene Wohnung, diese kostet (angenommen) 300€.
    für diese Wohnung bekommt er (beispiel!!) 70€ Wohnbeihilfe.

    DH. er bekommt als MS 753€ PLUS!!! den 300€ für seine Miete, MINUS 25% (188€) Wohnungsanteil.
    und MINUS der Alimente + WBH (bei 200 Alimenten und 70 WBH also Minus 270€)

    somit bleibt von der MS noch 594€

    PLUS der Alimente die er sowieso bekommt und der FBH ;) (und wbh wenn er so aufs konto bekommt)

    bleiben dem spross also (von der MS ist das abgerechnet worden was er bekommt, jedoch braucht er mehr wegen der miete ;)) 1053€ und davon muss er 300€ Miete zahlen.

    also bleibt ihm wenn er die Miete bezahlt genau die MS :D

    wenn der Junge aber ZUHAUSE wohnt, und zB "Kost" zahlen muss, wird das so
    gehandelt als müsste er Miete bezahlen, sprich...

    er ist volljährig, also 753€, PLUS den "Kost" beitrag (angenommen 200€)
    MINUS 188€ Wohnanteil und MINUS seiner 200€ Alimente

    bleiben ihm also 564€ von der Mindestsicherung + 200€ Alimente + 189€ FBH

    (wenn er diesen "kost" beitrag nicht wirklich zahlen muss, sondern ein elternteil einfach
    unterschreibt DAS er es zahlt (obwohl er nicht muss) bleiben ihm noch 200€ mehr Übrig ;)

    also 953€ und davon muss er GARNIX zahlen wenn er daheim wohnt ;)


    so, mehr weiß ich net *gg* hoffe ich habs für alle irgendwie verständlich wiedergegeben...

    hoffe ich hab das irgendwie verständlich erklärt :D
     
  12. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Danke für die Mühe, aber es tut mir leid, das passt mit den Beispielen die ich mir angesehen/gepostet habe überhaupt nicht zusammen - und eines weiß ich ganz sicher, jemand der 2 Lehren abgebrochen hat und nichts tut, bekommt ganz sicher keine Fam.BH und hat auch keinen Anspruch auf Alimente - was ihm so zugesteckt wird ist eine andere Geschichte.

    ....und er bekommt auch ganz sicher nicht, die volle Mindestsicherung + Miete wenn er mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt lebt, denn es müssen alle Einkommen im gemeinsamen Haushalt angegeben werden - der Satz für 2 Erwachsene zusammen beträgt 1116 Euro.

    Fallbeispiel 3: Ein Student wird schwer krank und ist nicht erwerbsfähig. Der Mindeststandard für einen Erwachsenen beträgt 744 Euro. Da der Mann aber bei den Eltern wohnt, bekommt er keinen Wohnkostenanteil. Es bleibt der Grundbetrag von 558 Euro.

    http://www.krone.at/Nachrichten/Min...ommt_wie_viel-Drei_Fallbeispiele-Story-190101

    -Fleur-
     
  13. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Wer zahlt die Alimente wenn er zu Hause wohnt ? ´

    Sag deiner Bekannten, das ist ein bissi ein Schmarrn den sie da erzählt :)

    Ab Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Auszahlung von Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Dies ist der Fall, wenn das Kind beispielsweise
    • eine Berufsausbildung (auch Studium) absolviert,
    • an einer Fortbildung in einem erlernten Beruf in einer Fachschule teilnimmt und die Ausübung des Berufs nicht möglich ist,
    • voraussichtlich aufgrund einer Behinderung dauerhaft außerstande ist, selbst für den eigenen Unterhalt aufzukommen,
    • sich zwischen der Beendigung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung einer Berufsausbildung befindet (die Berufsausbildung muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt begonnen oder fortgesetzt werden) oder
    • ab 1. März 2011 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung
    Der Bursch, von dem hier die Rede ist, hat 2 Ausbildungen versemmelt - und macht keinerlei Anstalten sich in Richtung Ausbildung etc. zu bewegen.

    -Fleur-
     
  14. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Das Beispiel passt vorne und hinten nicht zusammen.

    Zuallerst wäre einmal zu klären ob der 18jährige selbsterhaltungsfähig ist oder nicht, und wer in der Familie anspruchsberechtigt für die Mindestsicherung ist.

    Nicht der Minderjährige bekommt das Geld, sondern der Erziehungsberechtigte, der die Mindestsicherung erhält als Zuschlag für minderjährige, im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder.


    Häh?

    Die Alimente werden abgezogen und nicht hinzugerechnet - abgesehen davon, dass du hier schon wieder vermischt, wer Alimente bezieht und wer Mindestsicherung, denn wenn der 18jährige Alimente bezieht, weil er noch nicht selbsterhaltungsfähig ist, dass es ist seine Mutter oder Vater, die die Mindestsicherung beziehen und nicht er.
    Ist er selbsterhaltungsfähig, ist er kein Lehrling mehr und bekommt auch keine Alimente.

    Ich würde die Aufstellung neu machen, das verwirrt nur.
     
  15. -kLoiNee

    -kLoiNee Gast-Teilnehmer/in

    wieso fragt ihr nach wenn ihr euch eh alle sooogut auskennt? :rolleyes:

    und DOCH die alimente WERDEN von der mindestsicherung abzogen.
    ich hab ne auflistung meiner freundin gesehen auf der das genau steht ;)

    Sie als Erwachsene 100% Mindestsicherung zu 753€
    Minderjähriges Kind 19% "Mindestsicherung" zu 143€
    MINUS der Alimente vom Kind zB 100€ bleiben noch 43€ für das eine Kind

    Die mindestsicherung wird gleich vergeben wie die Sozialhilfe, und diese wird
    auch wenn man zuhause wohnt, aber kein einkommen hat um sich selbst zu ernähren gewährt...

    aber mir ists wurscht :D wollts sowieso nur der TE erklären, andre HÄÄÄÄ's sin mir Blunzn :D
     
  16. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    -Fleur-
     

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